Trotz 16 Vorstrafen: Ein Mann passiert ohne Bordkarte die Sicherheitskontrolle am Flughafen ZürichDas Bezirksgericht Bülach hat einen 34-jährigen Schweizer zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Der Beschuldigte sagt: «Ich werde ungerecht behandelt!»Tom Felber17.07.2026, 14.25 Uhr3 LeseminutenEin 34-Jähriger geht am Flughafen ohne Bordkarte durch die Sicherheitskontrolle. Die Aufnahme zeigt den neu eingerichteten Security Scanner in Kloten.Claudio Thoma / KeystoneIm Mai 2025 passiert ein 34-jähriger Schweizer ohne Bordkarte im Terminal 2 des Flughafens Zürich die Sicherheitskontrolle. Dann verweilt er dort unberechtigterweise. Nun sitzt er als Beschuldigter vor dem Bezirksgericht Bülach.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Er sagt, er habe damals zu einem Fussballspiel nach London fliegen wollen und ein Flugticket gehabt. Eingecheckt hatte er aber nicht. Bei der Bordkartenkontrolle im Terminal verwies man ihn mehrfach zurück an den Ticketschalter, er müsse zuerst eine Bordkarte holen. Trotzdem passierte der Mann ohne Bordkarte die Sicherheitskontrolle.Der Mann steht vor Gericht, weil er einen Strafbefehl angefochten hat, der ihn deswegen und wegen drei weiterer Hausfriedensbrüche mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 70 Tagen und 400 Franken Busse bestrafte; unbedingt deshalb, weil der Mann seit 2019 bereits nicht weniger als 16 rechtskräftige Vorstrafen erwirkt hat.Der 34-Jährige wird von zwei Polizisten in den Gerichtssaal gebracht. Seit Oktober 2025 verbüsst er wegen anderer, ähnlicher Delikte eine Freiheitsstrafe. Es handelt sich vor allem um umgewandelte Geldstrafen und Bussen.Der Beschuldigte hat afrikanische Wurzeln und kam im Jahr 2005 in die Schweiz. Vor dem Strafvollzug habe er in Gelegenheitsjobs gearbeitet, habe seinen Lebensunterhalt aber vor allem vom Sozialamt bestritten, erzählt er. Eine Chauffeurausbildung wurde vom Arbeitgeber beendet. Er habe viele Schulden, ihre Höhe wisse er aber nicht.Er sei schon viel zu lange im Gefängnis. Er wisse nicht, ob er das weiter stemmen könne, kritisiert er. Seine bedingte Entlassung sei schon dreimal verschoben worden. Nun sei November genannt worden. Es fühle sich an, wie wenn sich seine Strafe dauernd multipliziere. Sein Leben sei vor dem Gefängnisaufenthalt zwar sehr chaotisch gewesen. Er könne aber bis heute nicht verstehen, wie es so weit habe kommen können.Für den Beschuldigten sind es nur MissverständnisseAlle vier angeklagten Sachverhalte gibt der Beschuldigte eigentlich objektiv zu, macht aber Missverständnisse und Kommunikationsprobleme geltend.Im August 2025 überschritt er einen mit rot-weissem Absperrband gesicherten Bereich der Ausstellung «Swiss Skills» der Bernexpo in Bern, obwohl ihm zuvor ein Hausverbot erteilt worden war. Hier spricht der Beschuldigte von dem erwähnten «Kommunikationsproblem». Er sei zurückgegangen, weil er im Hinterkopf den Gedanken gehabt habe, dass der Sicherheitsmann ihm vielleicht doch helfen wolle.Ebenfalls im August 2025 betrat der Beschuldigte unberechtigterweise mehrfach eine Turnhalle in Wangen bei Dübendorf, wo der Fussballverband der Region Zürich gerade einen Trainerkurs abhielt. Die Polizei musste gerufen werden. Als die Polizei abgezogen war, erschien er trotz Hausverbot erneut in der Turnhalle. Er habe gemeint, er sei für den Kurs angemeldet, sagt er. Fussball sei sein Hobby, seine Leidenschaft. «Ich lebe dafür.» Er sei zurückgegangen, weil er gehofft habe, dass «eine vernünftige Person» Einsicht zeige in sein Problem.Im September 2025 betrat er zudem ein Gebäude der Städtischen Verkehrsbetriebe Bern (Bernmobil), wo ein Hausverbot gegen ihn bestand. Er habe nicht verstanden, weshalb seine Chauffeurausbildung abgebrochen worden sei, und habe sie fortsetzen wollen, sagt der Beschuldigte.Die unbedingte Freiheitsstrafe wird vom Staatsanwalt beantragt, weil aufgrund der 16 rechtskräftigen Vorstrafen davon ausgegangen werden müsse, dass das Aussprechen einer Geldstrafe keine ausreichende abschreckende Wirkung zeitigen würde.34-Jähriger sieht sich als JustizopferDer Beschuldigte, der sämtliche Sachverhalte eigentlich zugibt, wird vor Ende des Prozesses von der Einzelrichterin gefragt, ob er seine Einsprache gegen den Strafbefehl zurückziehen wolle. Er ist aber uneinsichtig. Es sei völlig «jenseits von Gut und Böse», dass er nochmals zwei Monate länger sitzen müsse, beschwert er sich. Es gehe nicht, dass er «systematisch kaputtgemacht» werde: «Die Straftaten waren Missverständnisse.»Bei dieser Sachlage sieht die Einzelrichterin keine andere Möglichkeit, als den Beschuldigten erneut des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der Übertretung des Bundesgesetzes über die Luftfahrt und des Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung schuldig zu sprechen. Sie reduziert aber das Strafmass auf 60 Tage Freiheitsstrafe unbedingt und 200 Franken Busse. Die Gerichts- und Verfahrenskosten von 2300 Franken werden dem Verurteilten auferlegt.Nach dem Urteilsspruch entwickelt sich noch eine Diskussion zwischen der Richterin und dem Verurteilten. Die Richterin erklärt ihm, er müsse sich in Zukunft halt an Hausverbote halten. Der Beschuldigte ist jedoch völlig überzeugt: «Ich werde ungerecht behandelt!»Urteil GB260015 vom 14. 7. 2026, noch nicht rechtskräftig.Passend zum Artikel