Ein Verkaufsleiter beschädigt rund 40 Radarmessgeräte mit Sprühleim – und rätselt vor Gericht darüber, weshalb er das getan hatEin 52-jähriger Schweizer ist vom Bezirksgericht Zürich verurteilt worden. Nun muss er eine Therapie antreten.Tom Felber19.05.2026, 17.00 Uhr3 LeseminutenDer Verurteilte hat in Zürich mehrere Blitzer sabotiert.Simon Tanner / NZZDie entscheidende Frage, die alle im Gerichtssaal brennend interessiert, beantwortet der 52-jährige Schweizer Beschuldigte nicht: Warum hat er das alles bloss gemacht? – «Eine Antwort darauf habe ich bei den psychologischen Abklärungen nicht wirklich bekommen», sagt er. Er hoffe, dass ihm die nun angeordnete Therapie die entsprechenden Erkenntnisse liefern werde.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Von September 2023 bis Oktober 2024 beschädigte der diplomierte Verkaufsleiter in mehreren Serien rund 40 Radarmessgeräte und Verkehrsüberwachungsanlagen der Stadtpolizei Zürich. Er besprayte jeweils Glasscheiben, Schlösser und Öffnungen mit Sprühleim. In der 38-seitigen Anklageschrift sind aber auch Sachbeschädigungen an Autos, Briefkästen und Klingelanlagen einer Immobilienfirma und von Privatpersonen aufgeführt. Mehrfach schlug er auch mit einem harten Gegenstand gegen die Displays von zentralen Parkuhren.Der Gesamtschaden beläuft sich gemäss Anklage auf rund 234 000 Franken. Allein der Schaden der Stadtpolizei Zürich wird auf 216 000 Franken beziffert.Bereits einschlägig vorbestraftDer 52-Jährige hat fünf Vorstrafen. Bereits im November 2021 wurde er vom Bezirksgericht Dietikon zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er im Juli 2020 in Birmensdorf mit einem Maurerhammer auf eine halbstationäre Radaranlage eingedroschen und den Innenraum mit Bauschaum ausgefüllt hatte. Damals hatte er mit dieser Aktion seinen Frust gegen den Staat und die Polizei loswerden wollen.Im Juli 2019 berichtete die NZZ bereits über denselben Mann, als er vom Bezirksgericht Zürich wegen Amtsanmassung, Störung des öffentlichen Verkehrs und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt worden war. Der Feuerwehr-Fan, der 2011 unfreiwillig aus der Milizfeuerwehr ausgeschieden war, zog sich bei einem Unfall auf der A 3 eine Feuerwehrjacke mit einem fetten «F» an, machte sich wichtig und sorgte für Chaos:Beim Portal des Entlisberg-Tunnels hielt er bei einem Sachschaden-Unfall mit zwei Personenwagen an, montierte ein oranges Drehblinklicht auf das Dach seines BMW, behinderte mit der offen gelassenen Fahrertüre die Fahrbahn und regelte mit einem Leuchtstab «mit unpräzisen Bewegungen» minutenlang wild den Verkehr.Sein Anruf bei der Notrufzentrale mit übertriebenen Angaben führte nicht nur zu einer unnötigen Sperrung eines zusätzlichen Fahrstreifens im Entlisberg-Tunnel, sondern auch dazu, dass die Feuerwehr mit zehn Mann in Vollmontur und die Sanität mit mehreren Rettungskräften erschienen.Therapie statt GefängnisAufgrund seiner Vorstrafen ist eine bedingte Strafe im neuesten Prozess nicht mehr möglich. Da der Beschuldigte aber vollumfänglich geständig ist, konnten sich die Staatsanwältin und der Verteidiger auf ein abgekürztes Verfahren einigen. Der Beschuldigte hat eine vollziehbare Freiheitsstrafe von 24 Monaten akzeptiert. Allerdings wird diese zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben. Der Mann muss also trotzdem nicht ins Gefängnis, sondern wird ambulant therapiert.Was genau sein psychologisches Problem ist, kommt im äusserst kurzen Prozess, der keinerlei Rückschlüsse zu den Hintergründen der Taten liefert, überhaupt nicht zur Sprache. Der Beschuldigte erklärt aber im Gerichtssaal, dass er den Schaden bezahlt habe. Genauere Informationen dazu gibt er nicht ab. Schadenersatzforderungen finden sich im Urteilsvorschlag nicht. Der Beschuldigte muss zusätzlich Verfahrens- und Gerichtskosten von rund 37 600 Franken bezahlen. Darunter sind Kosten von Telefonkontrollen und eines Gutachtens.Das Bezirksgericht Zürich heisst den Urteilsvorschlag gut und erhebt ihn zum Urteil. Dabei wird auch der teilbedingte Teil der Dietiker Vorstrafe von 2021 widerrufen und eine Gesamtstrafe – von eben zwei Jahren – gebildet. Die Kosten des Verteidigers in der Höhe von 10 200 Franken gehen vorerst auf die Staatskasse.Der Beschuldigte erklärt, es liege nur an ihm selber, dass er die Delikte begangen habe. Er entschuldige sich dafür. Mit der Therapie sei er einverstanden. «Vielleicht findet man ja noch etwas heraus, wieso ich es gemacht habe», meint er. Das Leben gehe weiter. Aus Fehlern müsse man lernen. Er konzentriere sich jetzt nur noch auf die guten Sachen wie sein aktives Vereinsleben. Es sei ihm auch voll bewusst, dass er die Gefängnisstrafe antreten müsse, wenn es mit der Therapie nicht klappe.Urteil DH260041 vom 19. 5. 2026, noch nicht rechtskräftig.Passend zum Artikel