Im Kanton Zürich gibt es immer mehr Raserdelikte. Nun fordert der Sicherheitsdirektor Mario Fehr beim Bund eine PS-Begrenzung für JunglenkerDie Massnahmen der Polizei genügten nicht, um gegen Raser vorzugehen, sagt Fehr. Er wendet sich an Bundesrat Rösti.17.05.2026, 05.02 Uhr4 LeseminutenAm Mythenquai in der Stadt Zürich verursachte ein Mann im März wegen eines mutmasslichen Raserdelikts einen schweren Unfall.Stadtpolizei ZürichEs ist der 18. September 2025, kurz nach 20 Uhr in Glattbrugg. Fünf Personen sind auf dem Trottoir einer Quartierstrasse unterwegs. Dann schiesst ein Autofahrer in seinem SUV heran. Er fährt viel schneller als die erlaubten 40 Kilometer pro Stunde, verliert die Kontrolle über seinen Wagen – und fährt auf der Höhe der reformierten Kirche in die Gruppe.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Eine 70-jährige Frau und ein 29-jähriger Mann werden mitgeschleift. Sie erliegen vor Ort ihren schweren Verletzungen.Der Autofahrer ist ein Neulenker, 19 Jahre alt. Mit ihm im Auto sitzen vier Personen im Alter zwischen 17 und 20 Jahren. Der Lenker wird festgenommen, seither ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf ein RaserdeliktDie Zahl der Raserdelikte steigt im Kanton Zürich seit Jahren an. 2025 verzeichneten die Strafverfolger insgesamt 230 Raserfälle, 90 mehr als noch im Jahr 2020. Bei rund einem Viertel kam es zu einem Unfall. Allein im letzten Jahr starben sechs unbeteiligte Personen bei Raserunfällen.Als Raserdelikte gelten massive Geschwindigkeitsübertretungen – etwa wenn jemand in einer Tempo-50-Zone mit Tempo 100 unterwegs ist. Darunter fallen aber auch waghalsige Überholmanöver, illegale Rennen oder Driften, bei dem die Reifen die Bodenhaftung verlieren und das Auto über den Asphalt schlittert.Was auffällt: Am Steuer sitzen meistens junge Männer, oft mit ausländischer Nationalität, und die Autos sind PS-starke Boliden – Mercedes, Audi oder BMW. Und die Fahrzeuge sind oft geleast, gemietet oder ausgeliehen.Fehr: «Polizeiliche Massnahmen allein genügen nicht»Heute setzen die kantonalen Polizeikorps sowie die Kantonspolizei vor allem auf Prävention, um gegen Raserdelikte vorzugehen. Nun gewinnt auch eine einschneidendere Massnahme immer mehr an Zustimmung: eine PS-Begrenzung für Junglenker. Eine solche fordert etwa Michael Huwiler, Leiter Strassenverkehr bei der Staatsanwaltschaft Zürich.Huwiler sagt: «Die Zunahme der Raserdelikte hängt direkt mit der Verfügbarkeit von Hochleistungsfahrzeugen zusammen.» Vor zwanzig Jahren seien solche Autos für Junglenker gar nicht erhältlich gewesen. «Heute finden sich bei vielen Miet- und Leasingfirmen solche Angebote.»Der Gesetzgeber müsse eine PS-Obergrenze definieren. Eine solche gibt es seit 2021 für Töffs: Grosse Motorräder dürfen erst mit mindestens zwei Jahren Fahrpraxis in der Kategorie A2 gefahren werden.Eine PS-Beschränkung für junge Autofahrer unterstützt auch der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr. Er hat sich mit einem Schreiben an Bundesrat und Verkehrsminister Albert Rösti gewandt – denn eine allfällige PS-Begrenzung ist Sache des Bundes. Dies geht aus der Antwort des Regierungsrats auf eine Anfrage zweier EDU-Kantonsräte hervor.In dem Brief an Rösti, der der NZZ vorliegt, schreibt Fehr, die Kantonspolizei setze bereits heute einen Schwerpunkt bei der Bekämpfung von Raserdelikten. Die polizeilichen Massnahmen genügten allerdings nicht, um das Phänomen erfolgreich bekämpfen zu können. «Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden sind regulatorische Anpassungen unumgänglich.» Im Kanton Zürich, hält Fehr in dem Brief an den Bundesrat fest, seien junge Männer bei der Tätergruppe proportional deutlich übervertreten.Bundesrat: «Motorleistung spielt kaum eine Rolle»Fehr unterstützt eine Motion, die die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter im Frühling eingereicht hat. Sie fordert darin, den Zugang zu leistungsstarken Miet- und Leasingfahrzeugen für Junglenker einzuschränken, etwa mit der Einführung eines Mindestalters oder einer PS-Beschränkung.Der Bundesrat lehnt den Vorstoss allerdings ab, wie aus seiner jüngst publizierten Stellungnahme hervorgeht. Die Unfallursachen bei Neulenkern seien vor allem Unaufmerksamkeit und Ablenkung, überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit sowie Alkoholkonsum. Die Motorleistung spiele hingegen kaum eine Rolle.Der Bundesrat verweist auf die Unfallstatistik: Zwischen 2020 und 2024 kam es in der Schweiz zu 6782 schweren Unfällen mit in der Schweiz zugelassenen Autos, bei denen es Tote oder Schwerverletzte gab. 43 Prozent der Fahrzeuge hatten eine Leistung von 110 kW – das entspricht 150 PS – oder mehr. Junglenker zwischen 18 und 24 Jahren und einem Führerausweis auf Probe sowie einem Auto mit einer Leistung von 110 kW waren dabei kaum repräsentiert: Sie verursachten in besagtem Zeitraum lediglich 4 Prozent dieser Unfälle.Nach Ansicht des Bundesrats hätten die in der Motion gestellten Forderungen gar Nachteile für Junglenker – weil sie den Zugang zu «Familienfahrzeugen» erschweren und ihre Fahrpraxis einschränken würden. Zudem regelten die meisten Autovermieter bereits heute den Zugang zu leistungsstarken Fahrzeugen für Junglenker restriktiv, etwa durch Altersgrenzen oder hohe Selbstbehalte. Als Nächstes berät der Nationalrat über den Vorstoss.Mario Fehr hält in seinem Brief fest: «Als Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich bin ich überzeugt, dass eine Leistungsbeschränkung nicht nur für Jung- und Neulenker von Motorrädern, sondern auch von Personenwagen zielführend wäre.» Denn «hochpotente» Fahrzeuge seien für eine Gruppe mit erhöhter Risikoneigung ungeeignet.Passend zum Artikel
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Die Massnahmen der Polizei genügten nicht, um gegen Raser vorzugehen, sagt Fehr. Er wendet sich an Bundesrat Rösti.









