Eine betrunkene 50-Jährige benimmt sich in einem Flugzeug daneben, das nach Tansania soll – so sehr, dass die Piloten den Start abbrechenBei der Verhaftung wehrt sie sich und tritt einen Polizisten. Nun ist sie dafür bestraft worden.Tom Felber07.08.2026, 17.00 Uhr3 LeseminutenIm Dezember 2025 kam es auf einem Flug nach Tansania zu einem Zwischenfall mit einer Passagierin.ImagoEine 50-jährige Schweizer Flugpassagierin hat sich im Dezember 2025 auf einem Flug der Edelweiss Air von Zürich nach Tansania vor dem Start ungebührlich benommen. Das Flugzeug musste daraufhin zum Gate zurückrollen, wo die Frau verhaftet wurde. Dabei wehrte sie sich heftig und trat einen der Polizisten gegen den Kopf. Dies geht aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hervor, in den die NZZ Einsicht hatte.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Frau ist wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Missachtung von Weisungen der Flugbesatzung von der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen und 500 Franken Busse verurteilt worden. Der Strafbefehl ist nicht angefochten worden.Am Samstag, dem 13. Dezember 2025, hatte der Flug WK76 der Edelweiss Air nach Tansania um 10 Uhr 10 am Gate des Flughafens Zürich abgelegt und rollte bereits zur Startbahn, der Piste 16. Doch statt in Richtung Kilimanjaro International Airport abzuheben, bat die Cockpit-Crew den Tower vorerst um etwas Zeit, in der Hoffnung, ein Problem mit einer renitenten Flugpassagierin lösen zu können.Doch weil hinter dem Airbus A350 mit 306 Fluggästen an Bord noch weitere Maschinen auf den Start warteten, kam schliesslich die Anweisung des Towers, von der Piste zu rollen. Das Ferienflugzeug musste zum Gate zurückkehren.Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, hielt sich die Schweizerin nicht an die Anweisungen der Cabin-Crew. Konkret trank sie Alkohol und lief im Gang des Flugzeuges umher. Zudem habe sie sich geweigert, den Sicherheitsgurt anzulegen. Dies habe die Passagierin getan, obschon sie von der Cabin-Crew und dem Piloten mehrfach angewiesen worden sei, das Herumlaufen zu unterlassen und den Sicherheitsgurt anzulegen. Die Beschuldigte habe die Anweisungen bewusst ignoriert.Rund fünfzig Minuten nach dem abgeschlossenen Boarding legte das Flugzeug wieder am Gate an. Der Ehemann der 50-Jährigen stieg mit ihr zusammen ebenfalls aus. Am Terminal warteten bereits Beamte der Kantonspolizei Zürich, um das Ehepaar in Empfang zu nehmen. Die Frau hatte aber noch nicht vor, ihr Verhalten wieder zu normalisieren.Newsletter «NZZ Justiz»Das wöchentliche Update zu Kriminalität und Strafwesen – jeden Montag direkt in Ihrem Postfach.Jetzt kostenlos abonnierenGemäss dem Strafbefehl widersetzte sie sich den Polizisten derart, dass sie zu Boden geführt und arretiert werden musste. Als einer der Polizisten dabei versuchte, die Füsse der Frau zu fixieren, trat sie um sich und traf den Polizisten am Kopf. Dies habe die Beschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen.Der Start der Maschine erfolgte schliesslich erst mit zwei Stunden Verspätung. Dadurch verspäteten sich die Anschlussflüge nach Sansibar und zurück nach Zürich ebenfalls. Auch der weitere Tagesablauf der Schweizerin war Verzögerungen unterworfen: Sie wurde in Haft genommen und konnte den Flughafen erst gegen 15 Uhr wieder verlassen.Dies wird ihr im Strafbefehl aber immerhin als ein ganzer Tag erstandene Haft angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren.Neben der Busse von 500 Franken muss die Frau auch 800 Franken Gebühren für das Vorverfahren bezahlen, was einen Betrag von total 1300 Franken ergibt.