PfadnavigationHomePanoramaTortur über den Wolken„Es ging mit mir durch“ – Sitznachbar vergewaltigt 15-Jährige auf FlugVon Thomas MathisVeröffentlicht am 22.08.2025Lesedauer: 3 MinutenEin A320 der Swiss International Air LinesQuelle: Soeren Stache/dpaEin indischer Geschäftsreisender missbrauchte während eines Swiss-Flugs Richtung Schweiz eine schlafende 15-Jährige. Nun gibt es ein Urteil. Das Strafmaß nennt der Richter selbst „knapp angemessen“.Der neunstündige Nachtflug von der indischen Millionenstadt Mumbai nach Zürich wurde für eine 15-Jährige zur Tortur. Im März saß sie in einem A330 der Schweizer Fluggesellschaft Swiss neben einem 44-jährigen Geschäftsmann, den sie nicht kannte. Der verheiratete Mann war auf einer Geschäftsreise nach Belgien.Die Jugendliche und der Mann unterhielten sich kurz und oberflächlich. Danach schlief die Minderjährige ein. Der Mann näherte sich ihr und nahm sexuelle Handlungen an ihr und an sich selbst vor. Er führte unter anderem seinen Finger in ihre Vagina ein und nahm ihre Hand in seinen Schoß.Lesen Sie auch„Es ging mit mir durch“, sagte der geständige Beschuldigte am Dienstag vor dem Bezirksgericht Bülach im Schweizer Kanton Zürich auf die Frage des Richters, warum er das gemacht habe. Es sei ihm danach bewusst geworden, einen Fehler begangen zu haben. Er gab auch zu, dass die junge Frau nicht eingewilligt habe.Neues Sexualstrafrecht der SchweizVon Bedeutung ist der Fall, weil das neue Sexualstrafrecht der Schweiz zur Anwendung kommt. National- und Ständerat hatten sich nach kontroversen Debatten auf die Formel „Nein heißt Nein“ geeinigt. Die Änderung trat vor einem Jahr in Kraft. Eine Vergewaltigung liegt nunmehr bereits dann vor, wenn das Opfer durch Worte oder Gesten zeigt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist. Als Zeichen der Ablehnung reicht der Schockzustand des Opfers.Lesen Sie auchIn der Anklage wird genau ein solcher Schockzustand erwähnt. Die 15-Jährige sei nicht imstande gewesen, etwas gegen die unerwünschten Handlungen zu sagen oder zu unternehmen. „Sie ließ den Übergriff deshalb wort- und regungslos über sich ergehen.“ Vor der Änderung lag eine Vergewaltigung in der Schweiz nur dann vor, wenn der Täter das Opfer bedrohte oder Gewalt ausübte.Lesen Sie auchWeiter umfasst der Tatbestand der Vergewaltigung nicht mehr nur erzwungenen Geschlechtsverkehr mit einer Frau, sondern neu auch beischlafähnliche Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Auch das traf in diesem Fall zu.Eineinhalb Jahren auf Bewährung wegen VergewaltigungFür das Gericht war der Fall klar. Nach kurzer Beratung winkte es den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft durch. Der Inder wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt. Die „bedingte Freiheitsstrafe“ von neuneinhalb Jahren muss der Mann, der sich seit seiner Tat im März in Haft befindet, nicht absitzen. Das Strafmaß bezeichnete der Richter als „eher tief, aber knapp angemessen“.Eine bedingte Freiheitsstrafe in der Schweiz bedeutet, dass der Vollzug der Strafe zunächst aufgeschoben wird. Der Verurteilte muss die Freiheitsstrafe nicht antreten, muss sich aber für eine festgelegte Dauer, die sogenannte Probezeit, bewähren.In dem konkreten Fall heißt das: Der Mann darf in den kommenden fünf Jahren nicht in die Schweiz einreisen und lebenslang keine Tätigkeit mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen ausüben. Das Verfahren kostet ihn rund 9000 Franken (knapp 9600 Euro). Die beschlagnahmten 1360 Franken werden zur Deckung dieser Kosten verwendet. Nach der Verhandlung wurde der Mann aus der Haft entlassen und für die Abschiebung dem Migrationsamt übergeben.Dieser Text erschien zuerst im „Tages-Anzeiger“.rct