Ein 39-jähriger Mann setzt sich am Bahnhof Schwerzenbach neben 13-jährige Mädchen und belästigt sie sexuellDer Schweizer war stark alkoholisiert, als er sich den Teenagern näherte. Eine Pädophilie sieht das Gericht nicht bei ihm.Tom Felber19.06.2026, 14.35 Uhr3 LeseminutenAn einem Bahnhof hat ein Mann zwei Minderjährige bedrängt.Karin Hofer / NZZEin heute 39-jähriger Schweizer Eisenbahntechniker hat im Juli 2025 kurz nacheinander zwei 13-jährige Mädchen am Bahnhof Schwerzenbach sexuell belästigt. Dies geht aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der kantonalen Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltdelikte hervor.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Zunächst setzte er sich am späten Nachmittag gegen 17 Uhr 10 unerwartet sehr nah neben ein 13-jähriges Mädchen, so dass sich die Oberschenkel der beiden berührten. Dann fasste er die rechte Schulter des Teenagers an. Als das Mädchen aufstand und sich vom Beschuldigten entfernen wollte, bot er ihm zunächst 100 Franken an, damit es Geschlechtsverkehr mit ihm habe.Dieses Angebot erhöhte er mehrmals um 100 Franken, bis er bei 500 Franken ankam. Das Mädchen ging weg. Der Mann verfolgte es aber eine Zeitlang aufdringlich, so dass es sich verstecken musste. Schliesslich gelang es dem Mädchen, zu fliehen. Davon liess sich der alkoholisierte Beschuldigte aber offensichtlich nicht gross beeindrucken.Nur rund eine halbe Stunde später setzte er sich erneut nah neben ein anderes 13-jähriges Mädchen, das dort wartete. Dieses Mädchen berührte er mit seiner linken Hand im Bereich unterhalb der Brust bis zum Oberschenkel.Als die 13-Jährige aufstand und sich vom Beschuldigten entfernen wollte, bot er ihr sogleich 800 Franken an, damit sie Geschlechtsverkehr mit ihm habe. Auch dieses Mädchen lief weg.Alkoholproblem des BeschuldigtenLaut dem Strafbefehl musste der Beschuldigte zumindest damit rechnen, dass die 13-jährigen, noch jung aussehenden Geschädigten das 16. Altersjahr noch nicht erreicht hatten und er als 39-Jähriger keine sexuellen Handlungen mit ihnen vornehmen oder ihnen dafür Geld versprechen durfte. Darüber habe er sich hinweggesetzt.Wie im Strafbefehl steht, handelt es sich beim Beschuldigten «aber mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht um einen Pädophilen». Vielmehr liege bei ihm ein Alkoholproblem vor. Bisher sei er strafrechtlich auffällig geworden, «wenn er zu viel getrunken hatte, sich dann nicht mehr kontrollieren konnte und anschliessend Erinnerungslücken geltend machte».Zur Stützung seiner an sich nicht ungünstigen Prognose seien daher eine Abstinenzkontrolle sowie die Bewährungshilfe anzuordnen. Die Auferlegung eines lebenslänglichen Tätigkeitsverbots wäre unverhältnismässig, weshalb davon abzusehen sei.Der 39-Jährige ist wegen mehrfacher versuchter sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfach versuchter sexueller Handlungen mit einer minderjährigen Person gegen Entgelt von der Staatsanwaltschaft mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen bestraft worden. Deren Vollzug wird bei einer Probezeit von 3 Jahren aufgeschoben.Für die Dauer der Probezeit wurde die Bewährungshilfe angeordnet. Umfang und Intensität der Begleitung werden von den Bewährungs- und Vollzugsdiensten anhand ihrer laufenden Einschätzung festgelegt.Für die Dauer der Probezeit wird ihm zudem die Weisung erteilt, sich unter Aufsicht und nach Anweisungen des Amtes für Justizvollzug und Wiedereingliederung (Juwe) einer von den dortigen Fachpersonen angeordneten Abstinenzkontrolle zu unterziehen, und zwar so lange und in dem Umfang, wie es das Juwe als erforderlich erachtet.Keine pädosexuellen Motive ersichtlichEigentlich sieht das Gesetz bei sexuellen Handlungen mit Kindern ein lebenslängliches Verbot für den Täter für jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit vor, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. In besonders leichten Fällen kann aber ausnahmsweise von einer solchen Anordnung abgesehen werden, wenn ein solches Verbot nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten.Die Ausnahmeregelung kann nicht angewendet werden, wenn der Täter pädophil ist, und auch nicht, wenn er bereits ein Sexualdelikt begangen hat. Im vorliegenden Fall gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aus pädosexueller Motivation gehandelt habe, heisst es im Strafbefehl. Die ausgesprochene Freiheitsstrafe führe dem Beschuldigten bereits deutlich vor Augen, dass sein Verhalten inakzeptabel gewesen sei.Während der Untersuchung wurde vom Beschuldigten ein DNA-Profil erstellt. Dieses wird erst in zehn Jahren, am 6. Januar 2036, wieder gelöscht. Der Beschuldigte muss 1000 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Er wurde zudem verpflichtet, einem der beiden Mädchen 950 Franken Genugtuung zu überweisen. Im Mehrbetrag wurde die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. Der Strafbefehl ist nicht angefochten worden und ist rechtskräftig.Passend zum Artikel
Zürich: Mann belästigt 13-Jährige sexuell am Bahnhof
Der Schweizer war stark alkoholisiert, als er sich den Teenagern näherte. Eine Pädophilie sieht das Gericht nicht bei ihm.







