Ein Uber-Fahrer soll in einem Auto eine betrunkene schlafende Frau geschändet haben. Er selbst erzählt vor Gericht eine andere VersionDie Frau trug eine Pulsuhr. Für die Vorinstanz waren deren Daten ein wichtiges Indiz für die Verurteilung.Tom Felber16.06.2026, 16.50 Uhr5 LeseminutenNach einem Weihnachtsessen setzt sich eine Frau in ein Uber. Was dann passiert, darüber gehen die Erzählungen auseinander.ImagoIm Februar 2025 verurteilte das Bezirksgericht Dielsdorf einen heute 54-jährigen verheirateten Taxifahrer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen Schändung. Zudem wurde ein obligatorischer Landesverweis von 5 Jahren für den Doppelbürger aus Italien und Bangladesh ausgesprochen. Er soll im Dezember 2023 eine betrunkene schlafende Frau in seinem Uber sexuell missbraucht haben.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. 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Um 4 Uhr 05 übernahm der Beschuldigte einen neuen Auftrag und fuhr weg. Die sexuellen Handlungen sollen gemäss den Aussagen des Chauffeurs fast eine Stunde lang gedauert haben. Vor Vorinstanz hatte er ausgesagt, die Frau habe das Auto schliesslich wütend verlassen, weil er keinen Geschlechtsverkehr gewollt habe. Er sei in eine Falle gelockt worden.Vor Bezirksgericht Dielsdorf war die junge Frau ebenfalls im Gerichtssaal befragt worden. Das Obergericht verzichtete darauf.Vor Vorinstanz hatte sie erzählt, dass sie nach dem Weihnachtsessen betrunken im Uber-Fahrzeug eingeschlafen sei. Von der Fahrt wisse sie nichts mehr. Plötzlich habe sie eine Zunge in ihrem Hals gespürt. Sie sei langsam erwacht und habe realisiert, dass ein Mann über ihr gelegen sei. Sie habe Stoppeln wahrgenommen und sei mit der Hand über seine Halbglatze gefahren. Noch heute sehe sie sein Grinsen vor sich. Ihr BH und ihre Hose seien offen gewesen. Sie habe das Auto dann fluchtartig verlassen.Eine Pulsuhr als BeweismittelDie Smartwatch der Frau, die in jener Nacht die Entwicklung ihres Pulses aufgezeichnet und gespeichert hatte, war – zumindest vor Vorinstanz – ein wesentliches Beweismittel. Der Puls sank nämlich nach Antritt der Fahrt um 2 Uhr 41 morgens kontinuierlich bis auf 87 Schläge pro Minute ab. In diesem Bereich verblieb er auch nach der Ankunft am Zielort noch eine halbe Stunde lang. Erst um 3 Uhr 35 stieg der Puls plötzlich wieder auf über 100 Schläge pro Minute an.Laut dem Staatsanwalt und der Opferanwältin ist die Frau 30 Minuten lang körperlich inaktiv gewesen, was der Aussage des Fahrers widerspreche, wonach sie sofort nach Ankunft aggressiv Sex gewollt habe. Die Opferanwältin betont zudem, dass bei der jungen Frau zum Tatzeitpunkt ärztlich ein Libido-Verlust diagnostiziert gewesen sei. Sie habe grundsätzlich gar keine Lust auf Sex gehabt.Die Verteidigerin erneuert ihren Antrag auf Freispruch. Von den Daten der Pulsuhr lasse sich nichts ableiten.Das Bezirksgericht Dielsdorf hatte den Schuldspruch unter anderem damit begründet, es sei schwer vorstellbar, dass sich die Frau während rund einer Stunde sexuell befriedigt habe, ohne dass der Fahrer aktiv mitgemacht haben soll. Auch die Daten der Pulsuhr sprächen gegen diese Version. Diese liessen im Gegenteil nur den Schluss zu, dass die Frau auch 25 Minuten nach Ankunft noch geschlafen habe. Es sei auch wenig lebensnah und schwer vorstellbar, dass sich die Frau auf der engen Rückbank auf den Fahrer gesetzt habe.Die Oberrichter sind sich nicht einigDas Obergericht spricht den Beschuldigten nach intensiver Beratung zweitinstanzlich vollumfänglich frei. Er erhält eine Genugtuung von 3200 Franken für 16 Tage ungerechtfertigte Haft zugesprochen. Die Zivilforderungen der Privatklägerin werden auf den Zivilweg verwiesen. Von der Vorinstanz hatte sie 8000 Franken Genugtuung erhalten.In der mündlichen Urteilseröffnung erklärt der vorsitzende Oberrichter, dass der Entscheid nicht einstimmig gefallen sei, sondern mit einem Verhältnis von 2 zu 1 des dreiköpfigen Richtergremiums, das aus zwei Frauen und einem Mann besteht.Der Freispruch sei «in dubio pro reo» erfolgt. Die Mehrheit des Gerichts habe grosse Zweifel, dass sich der Sachverhalt so zugetragen habe wie in der Anklageschrift beschrieben. Der Beschuldigte habe im Kern glaubhaft ausgesagt und «frisch von der Leber weg» erzählt. Es habe keine Anzeichen gegeben, dass er absichtlich gesteuert ausgesagt habe. In seinen Aussagen habe es viele Realitätskennzeichen gegeben. Er habe dies auch oft bildlich mit Gesten untermauert. Er habe über alle Befragungen hinweg ausgesagt, wie irritiert und überrascht er von der Situation gewesen sei.Das Gericht sei überzeugt davon, dass die Privatklägerin den Abend so erlebt habe, wie sie ihn selber geschildert habe. Es stehe aber fest, dass sie stark alkoholisiert gewesen sei und unter Medikamenteneinfluss gestanden habe. Die Privatklägerin wisse vom Zeitpunkt, als sie ins Uber gestiegen war, bis zum Zeitpunkt, als sie aufwachte, aber nichts mehr: Sie habe einen «Filmriss» gehabt. Das Gericht schliesse nicht aus, dass sie sich an Geschehnisse, die tatsächlich passiert seien, nicht erinnern könne.«Vielsagend» für das Gericht sei eine Aussage der Privatklägerin über die Situation, als sie erwacht sei: «Ich dachte, dass er das Gefühl hatte, dass ich das auch möchte.»«In dubio pro reo» sei ein wichtiger Grundsatz, erklärt der Gerichtsvorsitzende, auch wenn man damit in Kauf nehme, einen Schuldigen freizusprechen. «Wir sind alle nicht dabei gewesen.»Extrem irritierend für die Gerichtsberichterstatter wirkt an der kurzen mündlichen Urteilseröffnung allerdings, dass der Gerichtsvorsitzende wesentliche Aspekte des Falls, die von der Vorinstanz noch betont worden waren, wie die Pulsuhr, die engen räumlichen Verhältnisse auf dem Rücksitz des Ubers oder die lange Dauer des Aufenthalts vor dem Haus von einer Stunde mit keinem einzigen Wort, nicht einmal in einem Nebensatz erwähnt. Die Opferanwältin hat den Gang ans Bundesgericht angekündigt.Urteil SB250479 vom 11. 6. 2026, noch nicht rechtskräftig.Passend zum Artikel
Zürich: Schändungsvorwurf gegen Uber-Fahrer endet mit Freispruch
Die Frau trug eine Pulsuhr. Für die Vorinstanz waren deren Daten ein wichtiges Indiz für die Verurteilung.







