Eine Pflegehelferin überrollt eine auf der Strasse liegende verletzte Fussgängerin mit dem Auto und begeht FahrerfluchtFür die Staatsanwaltschaft ist klar: Die Autofahrerin hätte die Frau sehen müssen. Ihr Anwalt ist anderer Meinung.26.07.2026, 05.00 Uhr4 LeseminutenBei einem schweren Unfall in Schwerzenbach wurde eine junge Frau gleich zweimal von einem Auto erfasst.Illustration Ida Götz / NZZAm Morgen des Samstags, 14. Oktober 2023, wurde eine damals 24-jährige Fussgängerin auf der Bahnhofstrasse in Schwerzenbach gleich von zwei Autos angefahren oder überfahren. Kurz vor sieben Uhr herrschte Regenwetter, und es war noch dunkel, als die junge Frau zunächst vom Auto eines damals 49-jährigen Lenkers angefahren und auf die Gegenfahrbahn geschleudert wurde. An der Unfallstelle hat es keinen Fussgängerstreifen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Dort blieb die verletzte Frau liegen. Nach der Kollision schaltete der Lenker die Warnblinker an seinem auf der rechten Fahrbahn stehenden Auto ein. Trotzdem überholte ein zweites Auto sein Fahrzeug und überrollte die junge Frau. Am Lenkrad dieses Autos sass eine heute 63-jährige Schweizer Pflegehelferin.Die Fussgängerin wurde rund drei Meter vom Fahrzeug mitgeschleift. Etwa dreissig Meter nach der Unfallstelle hielt die Automobilistin zwar an und stieg aus, beging dann aber Fahrerflucht. Sie konnte erst zwei Monate nach dem Unfall identifiziert und festgenommen werden. Sie sass zwei Tage in Haft.Das Strafverfahren gegen den 49-jährigen Automobilisten wurde nach längeren Untersuchungen eingestellt. Die Personenwagenlenkerin hingegen wurde angeklagt und muss sich nun am Bezirksgericht Uster wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit verantworten. Der Staatsanwalt fordert 24 Monate Freiheitsstrafe bedingt für die nicht vorbestrafte Frau.16 Operationen unter VollnarkoseGemäss Anklage entschloss sich die Pflegehelferin bewusst, das stillstehende Auto trotz eingeschaltetem Warnblinker zu überholen, schwenkte auf die Gegenfahrbahn aus und überrollte dort die auf der Strasse liegende Frau mit einer Geschwindigkeit von etwa 20,5 km/h. Die Fussgängerin erlitt unter anderem ein schweres Thoraxtrauma, eine beidseitige Rippenserienfraktur mit Pneumothorax, eine Kontusion der Lungen und ein Beckentrauma mit offener Fraktur.Die Beschuldigte beantwortet im Gerichtssaal nur Fragen zur Person, nicht zur Sache. Das Sprechen fällt ihr schwer. Sie habe inzwischen zwei Hirnschläge erlitten, weil der Unfall sie so stark beschäftigt habe, erklärt sie. Sie habe den Job verloren und lebe jetzt von der IV. Ihr Alltag sei von Therapien und Klinikaufenthalten geprägt.Laut den Ausführungen des Staatsanwalts soll die auf der Fahrbahn liegende Frau für die Automobilistin zweifellos erkennbar gewesen sein. Die Sichtweite habe mindestens 50 Meter betragen. Mit Brems- und Reaktionszeit ergebe sich ein Anhalteweg von nur rund 6,5 Metern. Als Pflegehelferin wäre die Beschuldigte zudem bestens geeignet gewesen, um der Verletzten erste Hilfe zu leisten, statt von der Unfallstelle zu flüchten. Vor allem das Nachtatverhalten sei äusserst skrupellos gewesen.Der Anwalt der Fussgängerin beschreibt deren schwere Verletzungen und ihren langen Leidensweg: 20 verschiedene Verletzungen hätten insgesamt 16 Operationen unter Vollnarkose zur Folge gehabt. Die Sicht sei an jenem Morgen auf jeden Fall genügend gewesen, um eine Person, die mit einer hellen Jacke auf der Fahrbahn gelegen habe, zu sehen. Zivilforderungen stellt der Anwalt im Rahmen des Strafverfahrens aber nicht.Hatte die Beschuldigte Angst, ausgeraubt zu werden?Der Verteidiger plädiert auf Freispruch. Der Fall sei auch für die Beschuldigte tragisch, die immer eine rechtschaffene und korrekte Person gewesen sei und jetzt ohne Arbeit und IV-abhängig sei. Sie habe den Unfall nicht voraussehen und nicht vermeiden können. Warnblinkanlagen würden bei Autos sehr oft und ungerechtfertigt angestellt, das müsse nichts bedeuten.Die Beschuldigte sei zudem davon ausgegangen, dass es sich um einen Trick handle, um sie auszurauben. Es sei kein Pannendreieck aufgestellt gewesen, und es habe keine Hinweise für sie gegeben, dass eine Frau auf der Strasse liegen könnte. Zudem sei sie von den Warnblinkern geblendet worden. Sie habe die liegende Frau schlichtweg nicht sehen können.Danach habe sie geglaubt, einen Gegenstand überfahren zu haben. Sie habe angehalten und sei ausgestiegen. Sie sei zur Unfallstelle gegangen und habe gefragt, ob sie helfen könne. Dort sei sie aber von Polizisten weggeschickt worden. Deshalb sei sie zur Arbeit gefahren. Später habe sie sich zweimal auf einem Polizeiposten stellen wollen, sich aber nicht getraut.Für den Staatsanwalt sind die Erklärungen des Nachtatverhaltens der Frau Schutzbehauptungen. Selbst wenn sie tatsächlich zur Unfallstelle zurückgekehrt wäre, habe sie sich dort nicht als Beteiligte zu erkennen gegeben. Es sei völlig normal, dass Gaffer von der Polizei weggeschickt würden.Hohe Kosten von rund 60 000 Franken für die BeschuldigteDie zwei Unfälle waren von einer stationären Videokamera aufgenommen worden. «Wenn man dieses Video anschaut, kommt man ins Schaudern», sagt der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung. Die Fussgängerin werde vom ersten Auto erfasst. Vier Sekunden später seien dessen Warnblinker an. Und wiederum nur vier Sekunden später schwenke die Automobilistin zum Überholen aus.Eine gewisse kriminelle Energie könne man der Beschuldigten nicht absprechen. Das unfalltechnische Gutachten sei zum Schluss gekommen, dass die auf der Fahrbahn liegende Frau für die Automobilistin klar erkennbar gewesen sei.Das Bezirksgericht Uster spricht die 63-Jährige in allen drei Straftatbeständen schuldig. Aufgrund ihrer Hirnschläge und des Jobverlusts reduziert es die Strafe aber um 3 Monate auf 21 Monate Freiheitsstrafe, bedingt bei einer Probezeit von 2 Jahren.Die Verurteilte muss aber sämtliche Verfahrens-, Gutachtens- und Gerichtskosten bezahlen, was einen Betrag von rund 45 000 Franken ausmacht, hinzu kommen 15 000 Franken Prozessentschädigung für die Anwaltskosten des Unfallopfers. Der Verteidiger hat noch im Gerichtssaal Berufung erklärt.Urteil DG250021 vom 2. 7. 2026, noch nicht rechtskräftig.Passend zum Artikel