Wer darf über Leben und Tod bestimmen? Eine Übersicht zur Sterbehilfe in EuropaDie Sterbehilfe wirft eine der schwierigsten ethischen Fragen des Lebens auf. Kaum eine politische Debatte wird emotionaler geführt, wie auch der jüngste Entscheid in Frankreich zeigt. Die Gesetzeslage in Europa ist entsprechend divers.16.07.2026, 17.15 Uhr4 LeseminutenDie Sterbehilfe fordert von der Politik Antworten auf eine der schwierigsten ethischen Fragen des Lebens.Annick Ramp / NZZIm Jahr 2024 stellte eine junge Spanierin einen Antrag auf Sterbehilfe. Sie litt an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. Nach einem Suizidversuch im Jahr 2022 war sie querschnittsgelähmt und hatte starke chronische Schmerzen. 19 Experten, unter ihnen Ärzte, Juristinnen, Ethiker, attestierten der Frau einen «nicht heilbaren klinischen Zustand» und stimmten dem Antrag zu.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.In Spanien ist die Sterbehilfe seit 2021 legal. Weil aber der Vater und eine katholische Lobbyistengruppe juristisch gegen den Entscheid vorgingen, dauerte es 700 Tage, bis Ärzte der jungen Frau einen tödlichen Medikamentencocktail verabreichen konnten.Der Fall wurde europaweit intensiv und emotional debattiert. Er steht sinnbildlich dafür, wie komplex die moralischen und juristischen Fragen rund um die Sterbehilfe sind. Gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben? Wer soll über Leben und Tod entscheiden? Ist es moralisch vertretbar, jemandem zum Suizid zu verhelfen, dessen Krankheit zwar unheilbar, aber nicht tödlich ist?Diverse europäische Länder glauben, auf diese Fragen eine juristische Antwort gefunden zu haben.Wenige Länder haben die aktive Sterbehilfe legalisiertDie Moral und das Gesetz unterscheiden zwischen der aktiven Sterbehilfe, dem begleiteten Suizid und der passiven Sterbehilfe. Die Grundsatzfrage lautet: Wie viel darf oder soll von aussen in den Sterbeprozess eingewirkt werden? Bei der aktiven Sterbehilfe wird dem Patienten ein tödliches Medikament verabreicht. Beim begleiteten Suizid erhält der Patient das Mittel, muss es aber selbst einnehmen. Passive Sterbehilfe bedeutet den Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen. Meistens braucht es dazu eine Patientenverfügung.In Frankreich hat das Parlament Mitte Juli einem Gesetz zugestimmt, das die Sterbehilfe unter zahlreichen Bedingungen legalisiert. Der Patient muss unheilbar krank sein, in fortgeschrittenem Stadium und bei unerträglichem Leiden. Er muss den Wunsch nach Sterbehilfe noch frei und klar äussern können und das tödliche Mittel selbst einnehmen. Ist er dazu körperlich nicht in der Lage, übernimmt ein Arzt oder eine Pflegekraft.Die Liste der Bedingungen geht noch weiter, anders war die Einigung nicht möglich. Und trotzdem geht Frankreich mit dem Gesetz weiter als die meisten europäischen Staaten.In Europa ist die aktive Sterbehilfe nebst Spanien auch in Luxemburg legal. In den Niederlanden und in Belgien gilt die liberale Gesetzgebung zudem auch für Kinder. Überall muss die Person mindestens unheilbar krank sein und stark leiden. Portugal hat 2023 ebenfalls ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe verabschiedet. Die praktische Umsetzung ist bisher aber gescheitert.In der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe verboten, der begleitete Suizid aber erlaubt. Die Bedingungen stehen nicht im Gesetz, sondern werden von medizinischen Fachgremien und in den Statuten der Sterbehilfeorganisationen definiert. Die Praxis hat sich seit Jahrzehnten etabliert, weshalb auch Personen aus dem Ausland zum begleiteten Suizid in die Schweiz reisen.In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der Suizidhilfe aufgehoben. Das Gericht urteilte, das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse das Recht, selbstbestimmt zu sterben. Dazu gehöre auch, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Gesetzlich ist die Sterbehilfe jedoch noch immer nicht geregelt, zwei Entwürfe sind 2023 im Bundestag gescheitert.Trotz der zumindest teilweisen Legalisierung in diesen Ländern ist die Sterbehilfe an strikte Bedingungen geknüpft. In Einzelfällen kann es lange dauern, bis die Sterbehilfe zugesprochen wird. Manchmal ist die erkrankte Person dann bereits tot. Das macht die Debatten besonders emotional: Bei Einzelschicksalen kann das, was die Öffentlichkeit als moralisch für richtig hält, deutlich von der gesetzlichen Regelung abweichen. Ein einzelner Gesetzesartikel kann dieser Komplexität nicht immer gerecht werden.Die Schweiz gilt daher als Beispiel für eine pragmatische Praxis bei der Sterbehilfe: Es gibt kein allein gültiges Gesetz, sondern Regeln, die über die Jahre entstanden sind. Es gilt nicht nur das Strafgesetzbuch, sondern es gelten auch ethische Leitlinien aus der Medizin. Eine jahrelange emotionale Debatte wie jene in Frankreich gab es somit in der Schweiz nie.Religiöser WiderstandIn den meisten europäischen Ländern ist die Sterbehilfe gesetzlich gar nicht geregelt oder explizit verboten. Strafbar ist die Sterbehilfe unter anderem in Dänemark, Griechenland, Irland, Norwegen, Polen, Schottland, Finnland, Schweden und Tschechien. In Ungarn ist nur die passive Sterbehilfe erlaubt, also der Verzicht auf lebenserhaltende Massnahmen.In Italien ist die Sterbehilfe verboten, aber in Ausnahmefällen straffrei. Das geht aus einem Entscheid des Verfassungsgerichts im Jahr 2019 hervor. Der Patient muss unheilbar krank sein, von lebenserhaltenden Massnahmen abhängig, körperlich und seelisch unerträgliche Schmerzen haben, aber noch voll in der Lage sein, freie Entscheidungen zu treffen und deren Konsequenz zu verstehen. Im November 2021 wurde einem Mann das erste Mal aktive Sterbehilfe erlaubt. Eine Ethikkommission brauchte für den Entscheid mehr als ein Jahr.2025 sorgte ein Entscheid in der Toskana für Aufsehen. Als erste Region Italiens beschloss sie ein eigenes Gesetz, das medizinisch assistierten Suizid erlaubt.In Grossbritannien hat das Unterhaus Ende 2024 einem Reformvorschlag zur Legalisierung zugestimmt. Das Oberhaus, in dem unter anderem 26 Bischöfe sitzen, hat aber unzählige Änderungsanträge gestellt. Die Reform könnte nun an der Frist bei der Gesetzgebung scheitern.Auch in Frankreich ist die Sterbehilfe weiterhin strafbar. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Auf Wunsch von Premierminister Sébastien Lecornu wird das Gesetz noch vom Verfassungsrat überprüft.Passend zum Artikel
Sterbehilfe in Europa: Wie Länder mit der schwierigen Entscheidung umgehen
Die Sterbehilfe wirft eine der schwierigsten ethischen Fragen des Lebens auf. Kaum eine politische Debatte wird emotionaler geführt, wie auch der jüngste Entscheid in Frankreich zeigt. Die Gesetzeslage in Europa ist entsprechend divers.












