Frankreich erlaubt Sterbehilfe für Schwerkranke mit AuflagenNach intensiver Debatte hat Frankreich ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet. Ein interdisziplinäres Gremium prüft jeden Antrag – und Mediziner können aus Gewissensgründen ihr Mitwirken verweigern.15.07.2026, 19.53 Uhr2 LeseminutenZu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sterbehilfe zählen eine schwere, unheilbare Krankheit sowie weitere Bedingungen.Imago(dpa) In Frankreich ist künftig Sterbehilfe für schwer kranke Menschen nach streng festgelegten Regeln erlaubt. Die Nationalversammlung in Paris verabschiedete am Mittwoch (15. 7.) nach langer parlamentarischer Debatte mit 291 Ja- und 241-Nein-Stimmen ein Gesetz, das unheilbar Erkrankten im fortgeschrittenen Stadium und bei unerträglichen Leiden die Möglichkeit des assistierten Suizids eröffnet.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Dies gilt auch, wenn der Erkrankte eine Behandlung abbricht oder ablehnt. Allerdings muss der Erkrankte den Wunsch nach Sterbehilfe frei und klar an einen Arzt oder eine Ärztin richten können und sich der Tragweite bewusst sein.Gesetz mit zahlreichen EinschränkungenDas Verfahren sieht vor, dass ein interdisziplinäres Gremium unter ärztlicher Beteiligung den Wunsch nach Sterbehilfe prüft und der Arzt dem Erkrankten binnen zwei Wochen das Ergebnis mitteilt. Dieser muss seinen Wunsch nach Sterbehilfe nach zwei Tagen Bedenkzeit bekräftigen. Das Gesetz sieht vor, dass der Patient das tödliche Mittel selbst einnimmt, es sei denn, er ist dazu körperlich nicht in der Lage. In diesem Fall wird die Handlung von einem Arzt oder einer Pflegekraft vorgenommen. Diese können aus Gewissensgründen eine Beteiligung an der Sterbehilfe ablehnen und an Berufskollegen verweisen.Das französische Gesetz sieht zahlreiche Bestimmungen und Einschränkungen vor. Die Möglichkeit der Sterbehilfe können nur dauerhaft in Frankreich lebende französische Staatsbürger ab 18 Jahren nutzen. Allein eine psychische Erkrankung eröffnet keine Möglichkeit der Sterbehilfe. Betroffene müssen auf die Möglichkeit der Palliativ-Versorgung hingewiesen werden und diese auf Wunsch auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, wird es auf Wunsch von Premierminister Sébastien Lecornu noch vom Verfassungsrat überprüft.Passend zum Artikel
Frankreich legalisiert Sterbehilfe unter strengen Auflagen
Nach intensiver Debatte hat Frankreich ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet. Ein interdisziplinäres Gremium prüft jeden Antrag – und Mediziner können aus Gewissensgründen ihr Mitwirken verweigern.











