In Frankreich ist künftig Sterbehilfe für schwerkranke Menschen nach streng festgelegten Regeln erlaubt. Die Nationalversammlung in Paris verabschiedete nach langer Debatte mit 291 Ja- und 241-Nein-Stimmen ein Gesetz, das unheilbar Erkrankten im fortgeschrittenen Stadium und bei unerträglichen Leiden den assistierten Suizid ermöglichen soll. Dies gilt auch, wenn Betroffene eine Behandlung abbrechen oder ablehnen. Voraussetzung ist, dass der Wunsch frei und klar gegenüber einem Arzt oder einer Ärztin geäußert wird und die Person sich der Tragweite bewusst ist.Vorgesehen ist, dass ein interdisziplinäres Gremium unter ärztlicher Beteiligung den Antrag prüft; das Ergebnis soll binnen zwei Wochen mitgeteilt werden. Danach muss der Wunsch nach zwei Tagen Bedenkzeit bekräftigt werden. Grundsätzlich soll die betroffene Person das Mittel selbst einnehmen. Nur wenn das körperlich nicht möglich ist, kann medizinisches Personal helfen. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte können eine Beteiligung aus Gewissensgründen ablehnen und an Kolleginnen oder Kollegen verweisen.Die Möglichkeit der Sterbehilfe sollen nur dauerhaft in Frankreich lebende französische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 18 Jahren nutzen können. Allein eine psychische Erkrankung soll nicht ausreichen. Betroffene müssen zudem auf Palliativversorgung hingewiesen werden und diese auf Wunsch auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, soll es auf Wunsch von Premierminister Sébastien Lecornu noch vom Verfassungsrat überprüft werden.
Frankreich erlaubt Sterbehilfe für manche Schwerkranke
Jahrelang diskutierte Frankreich, ob unheilbar Erkrankten die Einnahme tödlicher Medikamente erlaubt werden sollte. Nun hat die Nationalversammlung in Paris ein entsprechendes Gesetz verabschiedet – jedoch mit zahlreichen Einschränkungen.










