Die Bundesregierung will die Handlungsfähigkeit des Staates stärken und die Verwaltung durch Modernisierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung bürgernäher und effizienter machen. Dazu hat sie im „Entlastungskabinett“ am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung beschlossen. Ziel ist eine grundlegende Modernisierung der Arbeitslosenversicherung.

Das Gesetz soll Bürokratie abbauen, Verfahren beschleunigen und die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf den bis 2032 erwarteten altersbedingten Personalrückgang vorbereiten. Dies soll vor allem durch Automatisierung und Digitalisierung gelingen. Nach dem Leitbild Digital First sollen Anträge künftig vorrangig über das Fachportal der BA gestellt werden. Zudem müssten Betroffene für viele Anträge und Mitteilungen bei der BA nichts mehr ausdrucken und per Hand unterschreiben. Künftig soll oft eine einfache E-Mail oder das Ausfüllen eines Online-Formulars reichen.

Der IT-Verband Bitkom begrüßt den Ansatz. Besonders die Vorbereitung von BA und Jobcentern auf die europäische digitale Identität (EUDI-Wallet) sei ein wichtiger Schritt. Anträge und Nachweise könnten einfacher und vollständig digital abgewickelt werden. Analoge Zugänge sollen aber für Bürger bestehen bleiben, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen.