Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will den Naturschutz mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Modernisierung des Straßen- und Schienennetzes „auf Augenhöhe“ bringen. Trotz monatelanger Verhandlungen bekommt er dafür in der Bundesregierung nicht den erforderlichen Rückhalt. Weil die Differenzen mit den CDU-geführten Ressorts nicht beigelegt sind, hat das geplante „Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur“ es vor der parlamentarischen Sommerpause nicht mehr ins Bundeskabinett geschafft.Zwar waren Schneiders Pläne, dem Naturschutz Rückenwind zu verschaffen, in den Ressortverhandlungen in wesentlichen Teilen eingeschränkt und abgeschwächt worden. Aber in der Union gibt es offenbar weiterhin die Sorge, dass die beschleunigte Modernisierung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ausgebremst werden könne. Schneider hatte das Vorhaben Mitte März prominent auf dem Deutschen Naturschutztag angekündigt. Wirtschaft und Gesellschaft seien nicht nur auf technische Infrastruktur angewiesen, argumentierte Schneider, sondern auch auf die Leistungen der Natur, wie fruchtbare Böden, gesunde Wälder, artenreiche Ökosysteme und nasse Moore – also auf die natürliche Infrastruktur.epa12847924 German Environment Minister Carsten Schneider (C) poses with the German Climate Action Programme 2026 for media representatives during a cabinet meeting of the German government in Berlin, Germany, 25 March 2026. EPA/CLEMENS BILANEPAEinigkeit der Verhandlungsführer von SPD und UnionDie mangelnde Bereitschaft des Koalitionspartners CDU/CSU, das zentrale Vorhaben des SPD-Ministers mitzutragen, könnte sich auf kontroverse Vorhaben auswirken, die der Union ihrerseits am Herzen liegen. Denn eigentlich hatten die Verhandlungsführer vereinbart: Wenn die Sozialdemokraten im Bundestag den Weg freimachen für das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“, mit dem Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen, Brücken und Bahntrassen verkürzt werden, dann beschließt das Kabinett im Gegenzug Schneiders Entwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur.Das Beschleunigungsgesetz aus dem Haus von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) war am 26. Juni im Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen worden. Der Umweltminister teilte anschließend mit: „Dazu gehört auch eine Grundsatzeinigung der Koalition auf ein ergänzendes Naturinfrastruktur-Gesetz, das Anfang Juli im Kabinett beschlossen werden soll.“ Dann sah vor allem das Bundesverkehrsministerium noch weiteren Abstimmungsbedarf, heißt es in Berlin.Zankapfel „überragendes öffentliches Interesse“Ein wesentlicher Knackpunkt ist das „überragende öffentliche Interesse“. Das ist der zentrale Hebel für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in Schneiders Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Die frühere rot-grün-gelbe Ampelregierung hatte mit diesem Hebel schon den Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben. Indem der Gesetzgeber nun auch für Straßen- und Schienenprojekte festlegte, dass sie von überragendem öffentlichen Interesse sind, bekommen die Vorhaben mehr Gewicht, wenn die Behörden die Interessen zum Beispiel mit dem Schutz seltener Tiere und Pflanzen abwägen müssen. Umweltverbände waren alarmiert: Dann werde der Schutz von Ökosystemen und der Kampf gegen das Verschwinden von Tier- und Pflanzenarten noch schwieriger.Das Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur soll dafür sorgen, dass der Naturschutz nicht auf der Strecke bleibt. Als Schneider das Vorhaben im Frühjahr vorstellte, sprach er vom notwendigen „Gleichrang“ mit der technischen Infrastruktur. Auch wertvolle Naturräume sollten künftig von Gesetzes wegen von überragendem öffentlichem Interesse sein – und damit im Konfliktfall nicht weniger wichtig als die priorisierten Straßen-, Schienen- oder auch Energieprojekte. Für die Behörden hieße das: Sie würden bei Abwägungsentscheidungen über Bau- und Modernisierungsprojekte wieder vor den Problemen stehen, die das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beseitigen soll. Denn es macht keinen Unterschied, ob alles oder nichts als überragend wichtig eingestuft wird.Abschwächung in den RessortverhandlungenIn den Ressortverhandlungen wurde das überragende öffentliche Interesse für den Naturschutz dann im Wesentlichen auf ohnehin recht gut geschützte Gebiete reduziert. Außerdem einigte man sich auf weitreichende Ausnahmeregelungen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Naturschutz gegenüber bestimmten Vorhaben kein Übergewicht hat – angefangen von Vorhaben zur Landes- und Bündnisverteidigung bis zu Projekten, die mit Geld aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität gefördert werden. Auch das ehrgeizige Gesamtziel des Gesetzes, natürliche Infrastruktur nicht nur zu schützen, sondern „weiter auszubauen“, wurde eingeschränkt: Die Pflicht zum Ausbau wurde gestrichen. Gleichwohl konnte keine Einigung erzielt werden.Naturschutzverbände übten heftige Kritik an den Abschwächungen. Das Gesetz drohe entkernt zu werden. Dem Bauernverband und den Waldbesitzern hingegen gehen die Pläne für besseren Naturschutz noch zu weit. Manche Bundesländer fordern ebenfalls weitere Einschränkungen, auch an der Kernvorschrift zum überragenden öffentlichen Interesse. Sonst bestehe die Gefahr, dass das gesetzlich vorgesehene Abwägungsgebot faktisch ausgehöhlt und der Ausgleich zwischen Naturschutz, Eigentumsschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie weiteren Gemeinwohlbelangen nicht mehr in angemessener Weise hergestellt werden könne, heißt es in der Stellungnahme des CDU-geführten hessischen Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums. Wie es nun in Berlin weitergeht, wie also die schwarz-rote Regierungskoalition doch noch eine Einigung über das Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur erzielen könnte, ist ungewiss. Die Ressortverhandlungen über das umstrittene Vorhaben gehen weiter.
Carsten Schneider: Naturschutzgesetz scheitert an der Union
Straßen, Brücken und Schienen sollen schneller gebaut werden – der Schutz der Natur nach dem Willen von Umweltminister Carsten Schneider aber nicht auf der Strecke bleiben. Doch die Union hat Bedenken.







