Der Schutz von Zauneidechse, Fledermaus und anderen streng geschützten Tierarten ist teilweise zum Hemmschuh für die Modernisierung des Wirtschaftsstandortes Deutschland geworden. Planungs- und Genehmigungsverfahren ziehen sich auch wegen der komplexen Prüfverfahren zum Schutz von Natur und Umwelt oft über viele Jahre hin. Noch länger dauert es, wenn Umweltverbände erfolgreich klagen. Eine weitere Belastung für Unternehmen sind die vielen umfangreichen Berichtspflichten, die sicherstellen sollen, dass Umweltvorschriften eingehalten und riskante Umweltauswirkungen erkannt werden.Nun will Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) mit einer Paketlösung Abhilfe schaffen. Am Dienstag präsentierte Schneiders Haus ein „Paket zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes“.Das Paket bündelt 25 Maßnahmen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu modernisieren. Ziel ist es, im Umweltrecht Bürokratie abzubauen und Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Das gehe, „ohne dabei den Umweltschutz zu schwächen“, wie das Ministerium hervorhob. Mithilfe digitaler Prozesse sollen umweltrechtliche Vorschriften zudem nutzerfreundlicher und effizienter werden. Das Paket zur Modernisierung des Umweltschutzes werde an diesem Donnerstag besprochen, wenn die Regierungschefs der Länder im Rahmen ihrer Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zusammenträfen, teilte Schneiders Haus weiter mit.Abbau von Bürokratie und Ausbau der DigitalisierungKernvorhaben ist ein neues Umweltschutz-Modernisierungsgesetz. Dabei handelt es sich um ein Mantelgesetz: In zehn verschiedenen Gesetzen aus dem Umweltrecht sind ein Abbau von Bürokratie, mehr Digitalisierung und schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgesehen. Unter anderem sollen Schwellenwerte im Umweltstatistikgesetz erhöht werden. Damit sollen kleine und mittlere Unternehmen von Auskunftspflichten für Umweltstatistiken entlastet werden, etwa zur Abfallentsorgung.Parallel zu dem Modernisierungsgesetz sind weitere Entlastungen vorgesehen. So sollen Elektro- und Hybridfahrzeuge mit E-Nummernschild keine Umweltplakette mehr benötigen.Damit das Straßennetz schneller ausgebaut und modernisiert werden kann, soll unter anderem das Artenschutzrecht vereinfacht werden: Daten zum Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten sollen stärker vereinheitlicht und einfacher zugänglich gemacht werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung, die dazu dient, erhebliche Umweltauswirkungen von großen Bau- und Infrastrukturvorhaben bei der Genehmigung zu berücksichtigen, soll gestrafft werden. Dazu soll die Äußerungsfrist für die betroffene Öffentlichkeit von zwei Monaten auf sechs Wochen verkürzt werden.Weniger Beteiligungsrechte beim ImmissionsschutzUm die Dauer von Gerichtsverfahren zum Immissionsschutz zu verkürzen, soll die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts auf neue Verfahren ausgedehnt werden. Ferner soll die sogenannte Jedermann-Beteiligung im Immissionsschutzrecht eingeschränkt werden, um Genehmigungen zu beschleunigen. Künftig sollen nur noch Personen wie etwa Nachbarn Einwendungen wegen schädlicher Umweltfolgen von Bau- und Infrastrukturprojekten erheben dürfen, wenn ihre individuellen Belange durch die Genehmigung berührt werden. Die Rechte von Umweltverbänden sollen an dieser Stelle nicht beschnitten werden.Das Umweltministerium will auch Erleichterungen beim sogenannten Einwegkunststofffonds schaffen. In den staatlichen Fonds müssen Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte wie Getränkebecher zum Wegwerfen oder Keks- und Chipstüten einzahlen, um die Kommunen von den Kosten durch Vermüllung von Parks und Plätzen zu entlasten. Die Unternehmen müssen unter anderem für Sachverständige zahlen, die die jährlichen Meldungen zu Einwegplastik prüfen. Es gibt aber Ausnahmen für Hersteller, die im Jahr weniger als 100 Kilogramm Produkte aus Einwegplastik auf den Markt bringen. Diese Ausnahmeregelung soll zum Schutz kleiner und mittelständischer Unternehmen künftig auf 10.000 Kilogramm angehoben werden. Damit würden von 2027 an 83 Prozent der Hersteller von der Pflicht befreit, aber es wären immer noch 99 Prozent des Fondsvolumens von der Prüfung abgedeckt, schreibt das Ministerium.Abstimmungen über Beschleunigungsgesetze im BundestagDas Paket zur Verschlankung des Umweltrechts knüpft an Gesetze zur schnelleren Modernisierung der Infrastruktur an, die bereits im Bundestag beraten werden. Nach langen, zähen Verhandlungen soll dort an diesem Donnerstag die Schlussabstimmung über das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ stattfinden, mit dem Vorhaben wie der Bau neuer Autobahnen und Schienenwege und der Ersatz maroder Brücken ins „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Das bedeutet, Natur- und Umweltschutz können künftig leichter überwunden werden, wenn sonst der Ausbau von Straße und Schiene behindert würde.Auch das Gesetz, mit dem Klagerechte von Umweltverbänden eingeschränkt werden, soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Teil des politischen Gesamtpakets ist außerdem ein Gesetzesvorhaben, mit dem Umweltminister Schneider den Schutz besonders wertvoller Naturflächen und Ökosysteme, etwa Moore und Auen, rechtlich stärken will. Das „Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur“ soll nach dem Willen des Koalitionspartners SPD das Gegengewicht zur Beschleunigung von Verkehrsprojekten bilden. Wie weit sich Minister Schneider damit gegenüber der Union durchsetzen konnte, wird man sehen, wenn der Kabinettsentwurf mit den detaillierten Gesetzesformulierungen vorgestellt wird.