Ab dem 18. Februar 2027 müssen Akkus in Produkten, die in der EU verkauft werden, grundsätzlich so verbaut sein, dass Verbraucher sie selbst entnehmen und austauschen können. Das soll die Lebensdauer der Geräte verlängern und die Wiederverwertung gebrauchter Batterien erleichtern.
Gestern erweiterte die EU die Ausnahmeliste um sechs Produktkategorien. Darunter sind bestimmte Wearables, zu denen neben Smartwatches und Fitnesstrackern auch Smart Glasses zählen.
Die EU-Kommission begründet die Ausnahme damit, dass Akkus in stark miniaturisierten Wearables so eng verbaut sein können, dass beim Entfernen Schäden drohen. Lässt sich das Gerät aus Gründen der Passform oder Ergonomie nicht sinnvoll umgestalten, darf der Akkuwechsel Fachleuten vorbehalten bleiben, heißt es im entsprechenden Rechtsakt.
Bei Smart Glasses ist die technische Miniaturisierung besonders anspruchsvoll, da sie viel Elektronik auf engstem Raum und nahe am Gesicht unterbringen müssen. Ein austauschbarer Akku könnte sich negativ auf Gewicht, Formfaktor, Energieeffizienz und Wärmeabfuhr auswirken.
Bloomberg berichtete vor einigen Monaten, dass sich Meta aus diesem Grund mit der EU in Gesprächen über die Batterieverordnung befinde und eine Ausnahme für Smart Glasses anstrebe. Der Konzern erhielt dabei politische Unterstützung von der US-Regierung: Der US-Botschafter bei der Europäischen Union, Andrew Puzder, kritisierte die Vorgaben laut Politico öffentlich als Innovationshemmnis. Sie erschwerten den Verkauf eines gemeinsam in den USA und Europa entwickelten Produkts, argumentierte Puzder.











