Die EU-Batterieverordnung schreibt künftig vor, dass Batterien in Produkten, die in der EU verkauft werden, grundsätzlich vom Verbraucher entnehmbar und austauschbar sein müssen. Dadurch soll sich die Lebensdauer von Produkten verlängern, zudem fördere es das Recycling, da die Sammlung gebrauchter Batterien erleichtert werde, heißt es.
Schon jetzt sind einige Produkte, wie Medizinprodukte und sogenannte „Nassgeräte“ – etwa elektrische Zahnbürsten oder Mundduschen –, von der EU-Anforderung aus Sicherheitsgründen ausgenommen. Bei diesen Produkten müssen Batterien nur von Fachkräften entnommen und ausgetauscht werden können. Die Liste der Ausnahmen hat die EU-Kommission jetzt erweitert.
Smartwatches sind raus
Zu den Ausnahmeprodukten gehören nun auch Smartwatches und Fitness-Tracker, elektrisches Spielzeug sowie Produkte, die in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie fallen. Bei diesen handele es sich um Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, wie beispielsweise explosionsgeschützten Motoren, Sensoren, Pumpen oder Gabelstaplern, heißt es in der EU-Richtlinie.
Die Kommission hat im gleichen Zuge eine Aktualisierung der bestehenden Leitlinien zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von tragbaren Batterien verabschiedet. Diese sollen Produktherstellern Anleitungen zur Anwendung der neuen Ausnahmeregelungen geben, so die Kommission. Für die Auswahl der Ausnahmen hatte die Kommission 2025 zur Einreichung von Anträgen aufgerufen und dazu Verbraucherverbände, Industrie sowie Mitgliedstaaten konsultiert.











