Als „fürsorglichen und geduldigen Mann“ beschreibt ihn sein Anwalt, und tatsächlich sitzt der Lehrer am Dienstagmorgen ruhig und aufgeräumt in Saal 120 des Amtsgerichts Augsburg. Gelbes Poloshirt, kariertes Sakko, der 51-Jährige beantwortet sachlich die Fragen der Richterin. Und doch soll er laut Anklage im Februar einen elfjährigen Schüler an einer Mittelschule in Augsburg vor Wut am Nacken gepackt und mit dem Kopf gegen eine Wand gestoßen haben.Einen Strafbefehl wegen Körperverletzung im Amt und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro wollte der türkische Islamlehrer nicht akzeptieren, sein Einspruch hat sich gelohnt: Der Angeklagte betonte, den wiederholt auffälligen Schüler nie am Nacken gepackt, sondern nur gegen die Brust gedrückt zu haben – das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 2000 Euro eingestellt.SZ Bayern auf Whatsapp:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnierenVon Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.Am 2. Februar unterrichtete der 51-Jährige eine 5. Klasse der Mittelschule, als er den Schüler laut Anklage zunächst aus dem Klassenzimmer verwiesen und dann verletzt haben soll. Einen „Kratzer an der linken Schulter“, stellt die Staatsanwältin fest, bevor der Verteidiger des Angeklagten ausführlich schildert, was an diesem Tag in der Schule aus Sicht des Lehrers geschehen ist.Er spricht von einem „problematischen Umfeld“, insbesondere mit dem elf Jahre alten Schüler soll es immer wieder zu Konflikten gekommen sein. Von „zahllosem Nachsitzen“ ist die Rede, auch von Mitteilungen anderer Lehrer, dass der Schüler den Unterricht stört. Der ältere Bruder sei bereits der Schule verwiesen worden.Im Islamunterricht des betreffenden Tages habe der Schüler mit einem Handy immer wieder so getan, als würde er Fotos vom Lehrer machen. Offenbar hatte er eine App installiert, die Klickgeräusche wie ein Fotoapparat nachahmt. Der Angeklagte nahm dem Schüler das Handy ab, als er weiter störte, schickte er ihn vor die Tür auf den Flur der Schule. „Damit er sich dort beruhigt“, wie der Anwalt ausführt. „Sonst hätte der Unterricht mit der Klasse gar nicht mehr funktioniert.“Die Mutter des Buben ist mit den Ausführungen offenbar nicht einverstandenDoch der Fünftklässler beruhigte sich den Schilderungen zufolge nicht, im Gegenteil, er habe immer wieder die Tür aufgerissen und zugeschlagen. Da habe sein Mandant „Nerven gezeigt“, sagt der Anwalt, aber nicht so, wie in der Anklage beschrieben. Der Lehrer selbst schildert es vor Gericht so: Er habe den Schüler mit der linken Hand etwa 50 Zentimeter von der Wand entfernt an der Brust auf Abstand gehalten und ihm gesagt, er solle hier stehen bleiben. „Dann wollte ich zum Rektorat, die Sache klären.“Die Mutter des Buben ist mit den Ausführungen offenbar nicht einverstanden. Sie sitzt in den Reihen der Zuschauer, immer wieder schnaubt sie verächtlich und redet dazwischen, bis die Richterin sie zur Ordnung ruft. Er kenne „die problematische Lage der Familie“, sagt der Angeklagte, auch die Schwester des Elfjährigen habe er unterrichtet. Immer wieder habe ihn die Klassenlehrerin gefragt, ob der Bub bei ihm nachsitzen könne, nie habe er abgelehnt. Wiederholt habe er ihm ins Gewissen zu reden versucht. Dass die Berührung an der Brust nicht sein müsse, sei klar, betont der Anwalt. Aber einen Griff an den Nacken habe es nicht gegeben, dazu passe auch das Verletzungsbild nicht. „Ich denke nicht, dass man von einer Körperverletzung im Amt sprechen kann.“Für den Lehrer hatte der Vorfall bereits berufliche Konsequenzen, nach einem Gespräch mit dem Schulamt ist er aus der Mittelschule abgezogen worden. Er gibt aber wie bislang weiter an anderen Schulen im Landkreis Augsburg Islamunterricht, konnte dort an einer Schule inzwischen auch wieder Stunden aufstocken. Er sei ein „besonnener und geschätzter Kollege“ in der Lehrerschaft, betonte sein Anwalt noch einmal, bevor sich Verteidigung, Nebenklage und Staatsanwältin hinter verschlossenen Türen darauf einigen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Der Lehrer ist damit nicht vorbestraft. Die veranschlagten 2000 Euro muss der Lehrer bis November an den Verein Brücke e.V. überweisen, der mit auffälligen und straffällig gewordenen Jugendlichen arbeitet.