Nachrichten mit gesellschaftlichem Mehrwert: Der Staat will jetzt auch im Newsfeed mitmischenIn Deutschland fordern die Bundesländer, dass Beiträge von Qualitätsmedien in den sozialen Netzwerken leichter auffindbar werden. Wie sinnvoll ist das?13.07.2026, 05.30 Uhr6 LeseminutenViele Menschen konsumieren Nachrichten heute über Social Media. Umso entscheidender ist, welche News dort überhaupt auftauchen.Nur Photo / GettyWer sich durch Instagram, X oder Facebook scrollt, erlebt oft ein grosses Durcheinander. Auf ein lustiges Katzenvideo folgt ein Bericht über einen Parteitag, der nächste Post verspottet den Auftritt eines Politikers an diesem Parteitag. Man findet in der Timeline vielleicht eine Reportage über die Abholzung des Regenwaldes, dann schimpft ein User über den Vorschlag, einen Feiertag abzuschaffen. In den sozialen Netzwerken verschwimmen die Grenzen: Journalistische Beiträge stehen neben Stimmungsmache, politischen Kampagnen und möglicherweise auch Desinformation.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die deutschen Bundesländer wollen nun stärker beeinflussen, welche Inhalte Nutzer in sozialen Netzwerken zu sehen bekommen. Plattformbetreiber sollen künftig dazu verpflichtet werden, die Beiträge professioneller Medien in ihren Feeds besser auffindbar zu machen.Auch im Umgang mit Meinungsbeiträgen wird für ein strenges Vorgehen plädiert: «Unzulässige Inhalte» sollen gelöscht werden, heisst es in einer Liste mit Vorschlägen, die für die Rundfunkkommission ausgearbeitet worden sind. Als «unzulässig» gelten unter anderem Aufrufe zu Straftaten, die Beschimpfung von Religionsgesellschaften oder die Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens. Vieles davon ist schon jetzt strafbar. Neu ist aber die Forderung, dass solche Inhalte schneller gelöscht werden.Sollten sich die Vorschläge durchsetzen, bedeutete dies: Eine staatliche Institution, nämlich die Rundfunkkommission, macht Plattformen wie Facebook, Instagram und Tiktok konkrete Vorgaben, welche Inhalte in deren Feeds stärker sichtbar sein sollen. Dies könnte die öffentlichrechtlichen Sender betreffen, aber auch Medien wie die «Bild»-Zeitung, die «Süddeutsche Zeitung», «Nius» und die NZZ.Kritiker sprechen von einem Eingriff in die Meinungsfreiheit oder gar von Zensur. Unstrittig ist allerdings, dass der Staat damit stärker als bisher Einfluss auf den Newsfeed und damit in den Medienmarkt nähme. Auch nicht jedes soziale Netzwerk verfolgt denselben Zweck. Manche dienen vor allem der Unterhaltung. Deshalb ist umstritten, wie weit staatliche Vorgaben zur Sichtbarkeit journalistischer Inhalte reichen dürfen.Meinungsstarke Beiträge drohen seriöse Inhalte zu verdrängenDie Vorschläge der Bundesländer berühren jedoch eine zentrale Frage, die seit dem Auftauchen von Facebook oder Youtube viele Menschen beschäftigt: Nach welchen Regeln werden Inhalte in den Feeds ausgespielt? Denn wie genau die Algorithmen funktionieren, die die Sichtbarkeit der Texte, Fotos und Videos steuern, verraten die Plattformen nicht.Was man aber weiss: Die Algorithmen priorisieren Aufmerksamkeit. Inhalte, die viele Nutzer gelikt, weitergeleitet oder kommentiert haben, tauchen oft prominent in der Timeline auf. Dazu zählen etwa Berichte über spektakuläre Verbrechen oder Beiträge über polarisierende Themen wie Migration oder Klimapolitik. Berichte mit leiseren, seriöseren Themen drohen dagegen unterzugehen.Für die Meinungsbildung und die öffentlichen Debatten hat das weitreichende Folgen. Schon längst konsumieren viele Bürger Nachrichten nicht mehr nur über klassische Medien wie Zeitungen oder TV-Sendungen, sondern auch über soziale Netzwerke, Videoplattformen oder Suchmaschinen. Umso entscheidender ist es daher, welche Inhalte dort überhaupt sichtbar werden.Medienanstalt ging auch gegen den Podcast «Ungeskriptet» vorWie könnte die Idee, Beiträge von Qualitätsmedien in den Newsfeeds sichtbarer zu machen, nun konkret umgesetzt werden? Festgehalten ist sie in drei Papieren.Das eine ist ein Diskussionspapier für eine Sitzung der Rundfunkkommission, das andere der entsprechende Beschluss, der Eckpunkte für einen «Digitalen Medien-Staatsvertrag» versammelt. Da in Deutschland Medienpolitik Ländersache ist, verhandelt die Rundfunkkommission diese Fragen zwischen den Bundesländern. Ihr gehören die Ministerpräsidenten sowie die für Medienpolitik zuständigen Minister und Senatoren an. Noch im Sommer soll ein erster Entwurf für einen «Digitalen Medien-Staatsvertrag» vorgelegt werden.Das dritte Dokument trägt den Titel «Vielfalt sichtbar machen – Auffindbarkeitsregulierung weiterentwickeln». Herausgegeben wurde es von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Beide gehören zu den insgesamt vierzehn Landesmedienanstalten, die für den privaten Rundfunk und die Telemedien in Deutschland zuständig sind, zu denen unter anderem Onlineportale, Streaming-Angebote, Podcasts und soziale Netzwerke zählen.In diesem Papier wird ein vierstufiges Verfahren skizziert. In einem ersten Schritt würden die Medienanstalten die Anbieter identifizieren, die einen sogenannten «Public Value»-Status erhalten sollen, den Status des gesellschaftlichen Mehrwerts. Die Idee dahinter: Professionelle Medien, die nach journalistischen Standards arbeiten, bieten verlässliche Informationen an und tragen damit «in besonderem Mass» zur Angebots- und Meinungsvielfalt bei.In einem zweiten Schritt soll bestimmt werden, welche Artikel oder Videos einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten. Kriterien seien «insbesondere Aktualität, Relevanz für das öffentliche Informationsinteresse und journalistische Einordnung». Nicht alle Beiträge würden ein Gütesiegel erhalten: Reine Sportberichte wären zum Beispiel davon ausgenommen; eine aufwendige Reportage über den brasilianischen Fussball würde dagegen als «wertvoll» gekennzeichnet werden. Anschliessend würden die Plattformen die ausgewählten Beiträge kennzeichnen. In einem letzten Schritt würden die Medienanstalten das Vorgehen kontrollieren.Diese Ideen sind auch deswegen fraglich, weil die Medienanstalten abermals zu übersteuern drohen. Ihre Aufgabe ist unter anderem, die Vielfalt im privaten Rundfunk und in den Telemedien zu schützen, aber auch, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben wie der Sorgfaltspflicht zu überwachen. Offiziell sind die Medienanstalten staatsferne Aufsichtsbehörden, der Rahmen ihrer Arbeit wird aber durch die Medienstaatsverträge und die Mediengesetze der Länder bestimmt.Mitunter führt das zu dem Vorwurf, sie bedienten politische Interessen. Jüngstes Beispiel: Im Juni forderte die Medienanstalt Nordrhein-Westfalen den Podcaster Ben Berndt auf, eine Ausgabe seines Podcasts «Ungeskriptet» zu korrigieren. Der AfD-Politiker Björn Höcke war dort zu Gast gewesen, und Berndt hatte ihm bei einer Falschaussage nicht widersprochen.Eine «demokratische Kernfrage»Die Forderung, Qualitätsbeiträge in den Newsfeeds sichtbarer werden zu lassen, geht auf eine Regelung zurück, die über vierzig Jahre alt ist. Als Anfang der achtziger Jahre der private Rundfunk in Deutschland zugelassen wurde, erhielten die neuen Radio- und Fernsehsender nur dann eine Frequenz oder einen Kabelplatz, wenn sie auch Nachrichten und regionale Inhalte ausstrahlten.Auch die Idee einer Art Gütesiegel für bestimmte Medien ist nicht neu. 2020 wurde im Medienstaatsvertrag festgeschrieben, dass Anbieter journalistischer Inhalte auf Benutzeroberflächen von Plattformen wie Smart-TV oder App-Stores leichter auffindbar sein sollen. Dieser Ansatz knüpft an die sogenannte AVMD-Richtlinie an, einen EU-weiten Rahmen für audiovisuelle Mediendienste wie Rundfunksender, Streaming-Anbieter und Mediatheken. Dadurch wurde schon mehr als 300 Angeboten das «Public Value»-Label verliehen, darunter öffentlichrechtliche Anbieter, private Sender wie RTL oder Pro Sieben sowie regionale Sender. Ob dieses Vorgehen aber auch auf Feeds und Algorithmen anwendbar und letztlich mit dem EU-Recht vereinbar ist, muss noch abschliessend geklärt werden.Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist der Schutz der Demokratie. «Werden in diesen algorithmisch-kuratierten Feeds desinformierende, polarisierende oder lediglich aufmerksamkeitsstarke Inhalte systematisch bevorteilt, erodiert die sachlich-informative Grundlage des öffentlichen Diskurses», heisst es in dem Papier der Medienanstalten aus Bayern und Nordrhein-Westfalen. «Dies ist keine technische Randnotiz, sondern eine demokratische Kernfrage.»«Kosmetik an den Feeds nützt nichts»Was spräche für dieses Vorhaben? Unterstützer dieser Idee, wie Christian Mihr, der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen Deutschland, berufen sich auf das «Recht auf verlässliche Informationen». Bürger haben danach den Anspruch, freien Zugang zu unabhängigen und überprüfbaren Informationsquellen zu haben. Dies ist auch in der Uno-Menschenrechtscharta (Artikel 19) und im Grundgesetz (Artikel 5) festgeschrieben. Nicht alle sind der Ansicht, dass dies durch den weltumspannenden Einfluss der Digitalkonzerne noch vollumfänglich gewährleistet ist.Ob ein Prädikatslabel das Problem löst, ist jedoch fraglich. Ein Anruf bei Felix Kartte. Der Digitalexperte hat sich auf die Regulierung von Technologie sowie auf den Schutz von Demokratien spezialisiert und berät in diesen Fragen unter anderem die EU-Kommission. Er hält die Vorschläge für legitim – letztlich aber für den falschen Ansatz.«Schon jetzt kontrollieren die Plattformen als grösste Wettbewerber auf dem Markt die öffentliche News-Infrastruktur und entscheiden über die Sichtbarkeit von Beiträgen», sagt Kartte. Für ihn ist die Angelegenheit daher eher ein Wettbewerbsproblem und keine medienpolitische Frage, die Deutschland für sich allein regeln sollte. «Die Plattformen regieren durch ihre Grösse schon jetzt wie De-facto-Gesetzgeber», sagt Kartte. «An diese strukturelle Macht müssen wir heran. Reine Kosmetik an den Feeds nützt nichts.»Ohnehin bereitet vielen Medienhäusern schon etwas ganz anderes grössere Sorgen: der zunehmende Einfluss künstlicher Intelligenz (KI). Viele Nutzer lesen inzwischen oft nur die Zusammenfassungen, die Google mit KI generiert, anstatt auf die Links einzelner Medien zu klicken.«Die Ideen der Rundfunkkommission und der Medienanstalten sind Massnahmen gegen Probleme von vorgestern», sagt auch Felix Kartte. «Heute muss man eher überlegen, wie man das Überleben unabhängiger Medien sichert, als über mögliche Gütesiegel für Lokalzeitungen zu diskutieren.»Passend zum Artikel
Qualitätsmedien in sozialen Netzwerken: Bundesländer fordern mehr Sichtbarkeit
In Deutschland fordern die Bundesländer, dass Beiträge von Qualitätsmedien in den sozialen Netzwerken leichter auffindbar werden. Wie sinnvoll ist das?









