Mit einem Verfahrenstrick erzwingt das EU-Parlament die «Chat-Kontrolle»: Was kann nun durchsucht werden?Die EU will Pädophilie und Kinderpornografie bekämpfen. Über die richtige Methode dafür tobt aber ein heftiger Streit.10.07.2026, 16.53 Uhr3 LeseminutenWie stark müssen private Nachrichten geschützt sein? Darüber herrscht auf europäischer Ebene keine Einigkeit.Eva Blanco / ImagoEs herrschte am Donnerstag unter den EU-Parlamentariern im Strassburger Plenum einige Verwirrung: Wie muss man nun genau abstimmen, um seinen Willen – und nicht genau das Gegenteil davon – auszudrücken? Eine knappe Mehrheit entschied sich letztlich dafür, dass Anbieter von Messenger-Diensten unverschlüsselte Chats wieder nach Hinweisen auf sexuellen Missbrauch von Kindern durchsuchen dürfen. Das würde eine Rückkehr zum Status quo ante bedeuten.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Das Chaos im Parlament ist darauf zurückzuführen, dass das gewählte Verfahren äusserst ungewöhnlich war. Seit Jahren ringen die verschiedenen EU-Institutionen um einen langfristigen Rechtsrahmen, der Kinder vor sexualisierter Gewalt im Internet schützen soll. Weil sich die Verhandlungen als komplex und langwierig erwiesen, wurde eine Übergangsbestimmung beschlossen, gemäss der die Einsicht in unverschlüsselt versandte Nachrichten erlaubt ist. Die Gegner sprechen von einer «Chat-Kontrolle», die Befürworter vermeiden diesen Kampfbegriff.Die Ausnahmeregelung lief Anfang April aus. Kurz zuvor hatte eine Mehrheit des EU-Parlaments aufgrund von grundrechtlichen Bedenken gegen eine Verlängerung um zwei Jahre gestimmt. Das jedoch ging der Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (Europäische Volkspartei, EVP) gegen den Strich: Sie wollte ein rechtliches Vakuum verhindern und setzte sich dafür ein, dass sich der EU-Rat, in dem die 27 Mitgliedstaaten vertreten sind, nochmals über die Ausnahmeregelung beugen solle. Bereitwillig unterbreitete der Rat daraufhin dem Parlament einen neuen Vorschlag.«Schwarzer Tag für Demokratie und Kinderschutz»Anfang Woche verlangte die EVP-Fraktion dann, dass die Regelung im Eilverfahren durchs Parlament gebracht würde – ein unübliches Vorgehen. Eine relative Mehrheit der anwesenden Abgeordneten stimmte zwar gegen den Vorschlag des EU-Rats, aber um ihn abzulehnen, wäre eine absolute Parlamentsmehrheit vonnöten gewesen. Diese Hürde wurde verfehlt, womit die «Chat-Kontrolle» übergangsmässig wieder möglich wäre, sofern auch der EU-Rat erwartungsgemäss noch zustimmt.Die Gegner der Regelung schäumten vor Wut, von links bis rechts. Die Grünen witterten einen «schwarzen Tag für Demokratie, Bürgerrechte und Kinderschutz», die Piratenpartei nannte den Verfahrenstrick eine «Farce», und die AfD sprach gegenüber der DPA von einem «demokratischen Skandal».Bestätigt der Rat den Entscheid, dürfen amerikanische Anbieter von Nachrichtendiensten – also beispielsweise Instagram, Snapchat, Gmail, Skype oder iCloud – private Nachrichten ohne Anfangsverdacht oder richterlichen Beschluss wieder auf kinderpornografisches Material untersuchen. Verschlüsselte Chats, etwa über Whatsapp, Signal oder Threema, sind weiterhin ausgenommen. Europäische Anbieter von Messenger-Diensten haben das Scanning noch nie angewandt.Polizei mit Fehlalarmen überlastet?Beim Ziel, Kindsmissbrauch zu verhindern, sind sich selbstverständlich alle einig. Die Methoden, um dieses Ziel zu erreichen, sind allerdings höchst umstritten, wie sich auch anlässlich der Abstimmung vom Donnerstag wieder zeigte. Die Befürworter argumentieren, dass das flächendeckende Scanning notwendig sei, weil so am meisten Täter identifiziert und gestoppt werden könnten. Mit der Übergangsregelung werde lediglich der zuvor geltende Rechtsrahmen wiederhergestellt. Die Grundrechte seien geschützt.Die Gegner sprechen hingegen von einer Massenüberwachung, die einen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstelle, fehleranfällig sei und zudem die Strafermittlungsbehörden mit Fehlalarmen überlaste. Mit richterlich angeordneten, gezielten Überwachungen und der Möglichkeit für Nutzer, Verdachtsfälle eigenständig zu melden, seien die effizientesten Instrumente gegen Kindsmissbrauch bereits jetzt vorhanden.Weil das EU-Parlament am Donnerstag Änderungen am Vorschlag des EU-Rats angebracht hat, liegt der Ball nun wieder bei diesem. Alles andere als ein Durchwinken der Ausnahmeregelung wäre eine Überraschung. Gleichzeitig geht die Arbeit am regulären Gesetzgebungsverfahren weiter. Die Verhandlungen dazu sollen im September wieder aufgenommen werden.Passend zum Artikel