Das Europäische Parlament hat am Donnerstag einen neuen Versuch unternommen, um es Anbietern von Messengerdiensten weiter zu gestatten, dass sie unverschlüsselte private Kommunikation auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern durchsuchen dürfen. Die Abgeordneten stimmten dabei in zweiter Lesung über eine Position des Rats der Mitgliedstaaten ab, welche die Verlängerung einer seit 2021 geltenden Ausnahmeregelung vorsah. Ende März hatte das Parlament diese abgelehnt.Am Donnerstag waren die Mehrheitsverhältnisse anders, weil das Parlament eine absolute Mehrheit benötigte, um den Entwurf zu Fall zu bringen oder einzelne Bestimmungen zu ändern. Letzteres gelang bei zwei Änderungsanträgen. Damit liegt der Ball wieder im Feld der Mitgliedstaaten: Sie müssen binnen drei Monaten entscheiden, ob sie den geänderten Text so annehmen. Andernfalls wird ein Vermittlungsausschuss einberufen – was bei europäischer Gesetzgebung sehr selten vorkommt.Es ist wahrscheinlich, dass der Rat die Position des Parlaments übernimmt, weil beide Änderungsanträge nur eine rechtliche Klarstellung vornehmen. So soll es Anbietern weiter untersagt bleiben, in verschlüsselte Kommunikation einzugreifen. Das entspricht ohnehin der Position des Rats.Allerdings verzögert sich das Verfahren nun weiter, wodurch eine rechtliche Lücke in der Strafverfolgung bis auf Weiteres bestehen bleibt. Seit Anfang April dürfen Internetanbieter wie Meta, Microsoft und Google ihre unverschlüsselten Kommunikationsdienste nicht mehr – wie zuvor üblich – freiwillig auf Missbrauchsdarstellungen und auf Versuche der Kontaktaufnahme zu Kindern scannen, wenn die Kommunikation zwischen IP-Adressen in Europa stattfindet.Christdemokraten drangen auf eine weitere AbstimmungTatsächlich hatten die Anbieter diese in den USA übliche Praxis trotzdem zunächst fortgesetzt. Sie leiteten Verdachtsfälle an das amerikanische Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder weiter, das wie zuvor die Strafverfolgungsbehörden in Europa einschaltete. Allerdings kündigten sie nach F.A.Z.-Informationen dann intern an, dies Ende Juni einzustellen.Diese Aussicht rief sowohl die EU-Kommission als auch viele Mitgliedstaaten und die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) im EU-Parlament auf den Plan. Die von der EVP gestellte Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, besuchte Ende Mai die betroffenen Internetanbieter im Silicon Valley und schlug einen Monat später dem Europäischen Rat vor, das Gesetzgebungsverfahren wieder aufzunehmen. Daraufhin beschlossen die Staaten auf der Basis eines neuen Entwurfs ihre Position zu einer Verlängerung.Im Parlament beantragte die EVP-Fraktion Anfang dieser Woche ein Eilverfahren, um darüber abzustimmen. Dieser Antrag wurde mit einer knappen Mehrheit von 331 zu 304 Stimmen angenommen. Dafür stimmten neben den Christdemokraten zwei Drittel der Sozialdemokraten und ein Drittel der Liberalen. Die deutschen Abgeordneten von SPD und Grünen votierten gemeinsam mit der AfD dagegen.Seltenes Verfahren verwirrt AbgeordneteMit der Annahme des Eilverfahrens war der Weg frei für eine zweite Lesung im Parlament, wie sie im EU-Recht vorgesehen ist. In diesem Fall ist die Position des Rats beschlossen, wenn das Parlament entweder mit einfacher Mehrheit zustimmt oder gar nichts unternimmt. Um die Position abzulehnen oder Änderungsanträge durchzusetzen, ist die absolute Mehrheit nötig – eine besonders hohe Hürde.Weil diese Prozedur das Parlament strukturell benachteiligt, hat sich in der parlamentarischen Praxis das sogenannte Trilogverfahren etabliert. Es findet im Rahmen der ersten Lesung statt und sieht eine Kompromisssuche zwischen den Gesetzgebern vor, für die im Parlament eine einfache Mehrheit ausreicht. Nahezu alle Gesetzgebungsverfahren werden auf diesem Weg abgeschlossen, weshalb es nur selten zu einer zweiten Lesung und noch seltener zu einem Vermittlungsverfahren kommt.Dies führte schon im Plenum zu Verwirrung, die sich anschließend in fehlerhaften Stellungnahmen niederschlug. So beklagten etwa die Grünen, dass das Parlament gegen ihre Stimmen (und die der AfD), die „Chatkontrolle 1.0 beschlossen“ hätte. Der Abgeordnete Erik Marquardt sprach von einem „schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“, obwohl das Gesetzgebungsverfahren noch gar nicht abgeschlossen ist.
EU-Parlament ebnet Weg für freiwillige Chatkontrolle
Aktuell dürfen Anbieter von Chatdiensten nicht nach Missbrauchsdarstellungen von Kindern suchen. Diese Gesetzeslücke soll wieder geschlossen werden.












