Ein Werk, das in einem EU-Land gemeinfrei, in anderen aber geschützt ist, darf online stehen, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Voraussetzung ist, dass Sperren nach dem Stand der Technik greifen müssen, selbst wenn Geoblocking durch Einsatz eines VPN ausgehebelt werden könnte. Zu keinem Urteil ist es bei einer US-Klage wegen des Rechts auf Reparatur gekommen, denn die US-Handelskommission und John Deere haben sich geeinigt. Der Landmaschinenhersteller muss seine Software und Reparaturwerkzeuge allen zur Verfügung stellen, zumindest für die nächsten zehn Jahre. Derweil wurden in einer weltweiten Aktion gegen Social-Engineering-Betrug Tausende Verdächtige inhaftiert und Beträge in Millionenhöhe sichergestellt. Interpol hat weltweit mehr als 142.000 Betrugsopfer ermittelt, deren gestohlenes Geld von den kriminellen Netzwerken dann gewaschen wurde – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Die Digitalisierung des kulturellen Erbes stößt im europäischen Urheberrechtsraum oft noch an nationale Grenzen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringt nun Rechtssicherheit für Online-Archive und Bildungseinrichtungen. Demnach darf ein in einem Mitgliedstaat gemeinfreies Werk im Internet unentgeltlich angeboten werden, selbst wenn es in einem anderen EU-Land noch urheberrechtlich geschützt ist. Voraussetzung ist aber eine wirksame geografische Sperre, selbst wenn diese über ein Virtual Private Network (VPN) individuell umgangen werden kann. Große Streaming-Plattformen und die Digitalwirtschaft, deren Geschäftsmodelle auf territorial begrenzten Exklusivrechten fußen, dürften den Beschluss mit Erleichterung aufnehmen, denn laut EuGH-Urteil schützt Geoblocking Urheberrecht auch bei VPN-Umgehung.