Quelle: dpa
9. Juli 2026, 11:02 Uhr
Das höchste europäische Gericht hat sich in einem Urteil zum Widerrufsrecht auf die Seite des Verbraucherschutzes gestellt. (Symbolbild)
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Streamingdienste wie Sky dürfen das Widerrufsrecht für ihre digitalen Angebote nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht generell ausschließen. Das geht nach EU-Regeln nur bei «digitalen Inhalten» - bei einem Streaming-Abo handelt es sich aus Sicht der Richterinnen und Richter in Luxemburg jedoch um eine «digitale Dienstleistung», wenn das Angebot sich am Nutzerverhalten orientiert und daran angepasst wird.







