Streamingdienste wie Sky dürfen das Widerrufsrecht für ihre digitalen Angebote nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht generell ausschließen. Das geht nach EU-Regeln nur bei „digitalen Inhalten“ – bei einem Streaming-Abo handelt es sich aus Sicht der Richterinnen und Richter in Luxemburg jedoch um eine „digitale Dienstleistung“, wenn das Angebot sich am Nutzerverhalten orientiert und daran angepasst wird.
Hintergrund der Entscheidung ist die Klage eines österreichischen Verbrauchervereins gegen den Streaminganbieter Sky. Dieser stuft sein Angebot als „digitalen Inhalt“ ein und schließt daher das 14-tägige Widerrufsrecht aus, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich zustimmen, dass sie das Angebot sofort nutzen möchten und mit der Leistung begonnen wird. Das gilt dem Unternehmen zufolge übrigens auch für Skys Wow-Dienst in Deutschland. Das mit dem Fall befasste österreichische Gericht fragte den EuGH, was die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie dazu sagt.
Personalisierte Empfehlungen ausschlaggebend
Wenn ein Streamingdienst über die Bereitstellung feststehender Inhalte hinausgehe, insbesondere dadurch, dass der Dienst etwa durch personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kundinnen und Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung, und das Widerrufsrecht könne nicht ausgeschlossen werden, urteilte der Gerichtshof.






