In den vergangenen Jahren hat der Wettbewerb der TV-Streamingdienste und On-Demand-Anbieter um die Gunst zahlender Kunden deutlich zugenommen. Mitten während der Fußball-Weltmeisterschaft, die für Fans hierzulande nur im Bezahlangebot Magenta TV der Deutschen Telekom vollständig zu sehen ist, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag eine verbraucherfreundliche Linie für den Widerruf von Onlineangeboten betont. Im Streit um den Widerruf von Streamingabonnements des Anbieters Sky Österreich (Sky) muss den Kunden auch bei dynamischen, also nutzungsabhängigen Angeboten ein solches Widerrufsrecht zustehen, so die Entscheidung der Richter in Luxemburg (Rechtssache C-234/25).In dem vom Obersten Gerichtshof Österreichs vorgelegten Fall rügten Verbraucherschützer eine von Sky verwendete Klausel. Nach dieser akzeptieren Kunden mit Vertragsschluss den Verlust ihres Widerrufsrechts, das im Fall von Onlinegeschäften (Fernabsatzverträge) sonst innerhalb von 14 Tagen erklärt werden kann. Sky argumentierte, dass das Unternehmen „digitale Inhalte“ anbietet und der Kunde daher mit der tatsächlichen Nutzung der Sport- und Live-TV-Angebote sein Widerrufsrecht verliert, wenn er dieser Klausel beim Vertragsabschluss zustimmt.Angebot ist digitale DienstleistungNach Auffassung des EuGH stellt die Bereitstellung eines Streamingdienstes, über den ein Kunde auf Serverdaten zugreift und diese auf Abruf unmittelbar oder als Download auch zeitversetzt anschauen kann, eine digitale Dienstleistung dar. Dies sei insbesondere bei Angeboten mit „dynamischem Charakter“ der Fall, bei dem die individuelle Nutzung und Vorlieben des Kunden auch die Empfehlung bestimmter Inhalte beeinflusst.„Folglich kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden, sodass der Kunde über eine angemessene Bedenkzeit verfügt, um zu prüfen, ob das Abonnement seinen Erwartungen entspricht“, heißt es in einer Mitteilung des EuGH. Sky sei bei der Erklärung des Widerrufs aber nicht völlig schutzlos. Im Rahmen eines Interessenausgleichs kann ein Anbieter vom Kunden dann eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese orientiert sich „grundsätzlich anhand der Nutzungsdauer“, gegebenenfalls am wirtschaftlichen Wert einzelner angesehener Inhalte.
EuGH stärkt Verbraucher: Kunden können Abo von Sky Österreich widerrufen
Luxemburger Richter haben entschieden: Wer ein Abo bei Sky abschließt, darf seine Entscheidung widerrufen – selbst wenn er schon schaut.







