Luxemburger Richter haben entschieden: Wer ein Abo bei Sky abschließt, darf seine Entscheidung widerrufen – selbst wenn er schon schaut.

Bei vielen Streamingdiensten geben Kunden bei Abschluss eines Vertrages ihr 14-tägiges Widerspruchsrecht auf. Der EuGH räumt Kunden nun eine angemessene Bedenkzeit ein.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verbraucherrechte“. Lesen Sie jetzt „EU-Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos“.