Urteil: Mobilfunkanbieter dürfen Verträge nicht einseitig vorzeitig kündigen

Mindestvertragslaufzeit muss immer für beide Seiten gelten

Kunden entscheiden, ob sie Vertrag behalten oder Anbieter wechseln

Auch EU-Recht steht Verbraucherschutz nicht entgegen

Auch in Mobilfunkverträgen mit unbegrenztem Datenvolumen dürfen Anbieter keine Klauseln verwenden, die ihnen jederzeit und sogar vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit erlauben, den Vertrag einseitig binnen Monatsfrist zu kündigen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg in einem Urteil (Az.: 3 UKl 15/25 e) entschieden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg als Klägerin hin.