close notice
Der Anbieter 1&1 darf seine Unlimited-Tarife nicht mehr kündigen oder drosseln, wenn er bei Nutzern ein „unübliches Verbrauchsverhalten“ feststellt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden. Eine entsprechende Klausel sei intransparent und unzulässig, erklärte das Gericht laut den Verbraucherschützern.
1&1 hatte sich in den Geschäftsbedingungen das Recht eingeräumt, die Datenübertragung in unlimitierten Mobilfunktarifen bei „unüblichem Verbrauchsverhalten“ zu drosseln. Nach einem Hinweis an den Kunden und einem erneuten Überschreiten sollte zudem eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Wann genau ein derartiges Verhalten vorliegt, blieb in den Vertragsbedingungen allerdings offen. Das Oberlandesgericht Koblenz sah darin einen Verstoß gegen das Transparenzgebot und erklärte die Klauseln für unzulässig, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Das Urteil ist am Donnerstag ergangen (Az. 2 UKl 4/25), eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
Klauseln müssen „klar und verständlich“ sein
„Wer einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen anbietet, muss klar und verständlich regeln, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen möglich sind“, sagt Erol Burak Tergek von der Verbraucherzentrale NRW. Unbestimmte Formulierungen wie „unübliches Verbrauchsverhalten“ genügten diesen Anforderungen nicht.






