Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der EU-Mitgliedstaaten gestärkt: Sie dürfen strengere Regeln für digitale Dienste durchsetzen, selbst wenn deren Betreiber in einem anderen EU-Land sitzen. Laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil können Staaten etwa von ausländischen Anbietern pornografischer Websites eine effektive Altersüberprüfung verlangen. Zudem ist es rechtens, die Weiterverbreitung von Informationen über polizeiliche Verkehrskontrollen durch Fahrassistenz-Apps zu untersagen.
Die Entscheidung in den miteinander gekoppelten Rechtssachen C-188/24 und C-190/24 basiert auf einer Prüfbitte des französischen Staatsrats zur Auslegung der E-Commerce-Richtlinie. Im Zentrum des Rechtsstreits standen zwei Dekrete aus Frankreich. Das eine verpflichtet Porno-Plattformen zum Einsatz technischer Schutzvorkehrungen für Minderjährige. Das zweite untersagt Anbietern von Geolokalisierungsdiensten die Verbreitung von Blitzer- und Polizeiwarnungen in Frankreich.
Gegen diese Regeln klagten zwei in Tschechien ansässige Betreiber von Erwachsenen-Websites sowie der französische Anbieter des Fahrerassistenzsystems Coyote System. Die Unternehmen führten ins Feld, dass die französischen Vorschriften das Herkunftslandprinzip der Richtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr verletzen. Dieses besagt grundsätzlich, dass ein digitaler Dienstleister im EU-Binnenmarkt im Wesentlichen nur den Gesetzen des Landes unterliegt, an dem er seinen Sitz hat.













