Die Digitalisierung des kulturellen Erbes stößt im europäischen Urheberrechtsraum oft noch an nationale Grenzen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringt nun Rechtssicherheit für Online-Archive und Bildungseinrichtungen. Die Luxemburger Richter entschieden am Donnerstag in der Rechtssache C-788/24: Ein in einem Mitgliedstaat gemeinfreies Werk darf im Internet unentgeltlich angeboten werden, selbst wenn es in einem anderen EU-Land noch urheberrechtlich geschützt ist.
Voraussetzung ist aber eine wirksame geografische Sperre, die den Zugriff aus den geschützten Regionen verhindert. Das gilt auch dann, wenn Nutzer diese Blockade etwa über ein Virtual Private Network (VPN) umgehen können.
In dem Fall geht es um den Copyright-Status des Tagebuchs der Anne Frank, der auch schon den Wikipedia-Betreibern Probleme bereitete. Bestimmte Teile ihrer Schriften sind in den Niederlanden aufgrund von Übergangsregelungen noch bis 2037 geschützt. In anderen Staaten wie Belgien, Deutschland oder Österreich sind die Rechte bereits abgelaufen. Diesen Umstand nutzte die Anne-Frank-Stiftung zusammen mit wissenschaftlichen Institutionen, um eine akademische Ausgabe der Manuskripte in niederländischer Sprache gratis ins Netz zu stellen. Um dem niederländischen Urheberrecht Genüge zu tun, installierten die Initiatoren ein Geoblocking-System für Staaten mit noch bestehendem Rechtsschutz.













