Die Anonymisierung personenbezogener Daten ist von großer Bedeutung für datengetriebene Entwicklungen in Wirtschaft und Technik. Effektiv anonymisierte Informationen können außerhalb des Geltungsbereichs des Datenschutzrechts verarbeitet werden, was völlig neue Möglichkeiten zur Datennutzung schafft. Im Alltag bestanden aber erhebliche Unsicherheiten, wann Daten ausreichend anonymisiert sind. Um diese Lücke zu schließen, hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) zwei neue Richtlinien verabschiedet. Sie sollen Leitplanken für die digitale Wirtschaft und die Entwicklung von KI setzen.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten Informationen als anonym, wenn sie sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die neuen Leitlinien starten mit einer rechtlichen Analyse dieser Anforderungen und berücksichtigen dabei ein aktuelles Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Wichtig ist demnach: Diese Bewertung muss aus der Perspektive desjenigen vorgenommen werden, für den die Daten anonym sein sollen. Das ist in der Regel die Stelle, für die die Informationen bestimmt sind. Mittel, die Dritten zur Verfügung stehen, sind nur soweit zu berücksichtigen, wie diese Stelle sie nach vernünftigem Ermessen wahrscheinlich heranzieht.