Die große Koalition ist, nicht zu Unrecht, lange Zeit dafür gescholten worden, dass sie sich für die notwendigen Reformen von Sozialstaat und Verwaltung zu viel Zeit gelassen hat. Auch Spott musste sich Kanzler Merz gefallen lassen: Herbst der Reformen, klar, aber in welchem Jahr? Nun ist vor der Sommerpause eine ganze Reihe von Vorhaben auf den Weg gebracht worden, und schon wieder hagelt es Kritik.Nicht nur inhaltlich, weil die verschiedenen Interessengruppen ihre Arbeit machen – das ist ja normal, und wenn der Aufschrei aus ganz unterschiedlichen Ecken kommt, könnte das sogar ein Anzeichen dafür sein, dass die Schritte wirkungsvoll und auf einem maßvollen Weg nicht ganz am Rand gegangen werden. Aber kritisiert wird jetzt auch eine unziemliche Hast.300 Seiten ÄnderungsanträgeDie Grünen versuchen, die für Freitag vorgesehene Verabschiedung der Krankenkassenreform per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht verschieben zu lassen. Sie begründen das damit, dass der ohnehin umfangreiche Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Warken (CDU) erst in dieser Woche, vier Tage vor der Abstimmung, mit 300 Seiten Änderungsanträgen versehen wurde. Und die mussten dann noch mal korrigiert werden.Auch wenn sie die Unterstützung von Mitarbeitern und Fraktionsapparaten nutzen können: So schnell können selbst die fachlich zuständigen Abgeordneten das schwerlich durcharbeiten und verstehen, um es inhaltlich und politisch seriös für ihr Abstimmungsverhalten zu bewerten.Nicht auf Kosten der QualitätUnabhängig davon, wie Karlsruhe in diesem konkreten Fall über die Einhaltung der Rechte der Abgeordneten entscheidet, lässt sich politisch festhalten: Eile bei den Reformen ist geboten. Aber sie darf nicht auf Kosten der Qualität gehen. Die zu kontrollieren, ist eine Aufgabe auch des Parlaments. Dazu sollen geordnete Verfahren dienen. Sie sind nicht irgendein politischer Luxus.Als es vor drei Jahren um das Heizungsgesetz der Ampelkoalition ging, hat die Union zu Recht genau deshalb auf die Rechte der Abgeordneten gepocht. Nicht um der Parlamentarier willen, sondern wegen ihres Auftrags, den das Grundgesetz festlegt: Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.