Harvard Business manager: Herr Kasten, die Bundesregierung möchte den Kündigungsschutz für Angestellte abschaffen, die mehr als das 1,75-fache der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Aktuell wären das etwa 177.450 Euro brutto im Jahr. Was heißt das für Sie als Rechtsanwalt, der Managerinnen und Manager in dieser Gehaltsliga vertritt?

André Kasten: Wenn ich zynisch wäre, würde ich sagen: Wahrscheinlich klagen wir künftig gegen Gehaltserhöhungen, um den Kündigungsschutz unserer Mandanten zu sichern. Aber im Ernst: Seit vergangenem Donnerstag steht mein Telefon nicht mehr still. Managerinnen und Manager, die gerade in Kündigungsschutzverfahren stecken, melden sich und fragen: Bin ich jetzt vogelfrei? Kann mich mein Arbeitgeber künftig einfach loswerden? Ich versuche, die Anrufer zu beruhigen. Schließlich sprechen wir hier noch von einem Reformvorschlag. Es gibt bislang nicht einmal einen Referentenentwurf. Und auch wenn einer kommt, muss er noch durchs parlamentarische Verfahren – und am Ende durch den Bundesrat. Das wird dauern.

Kündigungsschutzverfahren dauern ebenfalls lange. Das stimmt – und es wird eher schlimmer als besser. In vielen Städten, etwa in Berlin, Dresden oder Frankfurt, arbeiten die Arbeitsgerichte am Limit. Termine werden weit nach hinten geschoben, Entscheidungen lassen auf sich warten. Und die meisten Kündigungsstreitigkeiten enden eben nicht nach der ersten Runde: Typischerweise geht es über zwei Instanzen.