Der andere Blick mit DatenVon wegen Entlastung: In Deutschland werden Facharbeiter auch nach der Reform so hoch besteuert wie SpitzenverdienerDie Union hat versprochen, die hart arbeitende Mitte zu entlasten. Tatsächlich aber verschärft die Regierung mit der angekündigten Steuerreform den Zugriff des Staates auf die Einkommen der Bürger. Das zeigt eine exklusive Berechnung für die NZZ.04.07.2026, 04.30 Uhr4 LeseminutenEines der grossen Wahlversprechen der Christlichdemokraten war eine umfassende Steuerreform. Sie sollte für mehr «Leistungsgerechtigkeit» sorgen und mittelständische Leistungsträger entlasten, so lautete das Versprechen. Anfang des Jahres legte Mathias Middelberg, der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, nach. Er forderte, die Steuerkurve der Einkommensteuer endlich abzuflachen. Seine Kritik am geltenden Steuersystem gipfelte in dem Satz: «Jeder Facharbeiter erreicht heute schon den Spitzensteuersatz.»Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.In dieser Woche hat sich die Union mit der SPD auf eine Reform des Steuersystems geeinigt. Damit dürfte die hart arbeitende Bevölkerung nun spürbar entlastet werden, oder?Diese Grafik zeigt: Das ist nicht gelungen. Zwar hat die Bundesregierung am vergangenen Donnerstag angekündigt, die Bürger um jährlich 10 Milliarden Euro bei der Einkommensteuer zu entlasten. Doch dem fleissigen Facharbeiter wird das nicht viel bringen. Er wird weiter mit dem Spitzensatz der Einkommensteuer zur Kasse gebeten. Denn in Deutschland reicht es schon, das 1,4-Fache des durchschnittlichen Bruttolohns von knapp 50 000 Euro im Jahr zu verdienen, um wie ein Spitzenverdiener besteuert zu werden. Das zeigen Berechnungen des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für die NZZ.Die IW-Ökonomen haben untersucht, wie viel Geld Arbeitnehmer seit 1960 im Vergleich zu einem Durchschnittsverdiener verdienen müssen, damit der Spitzensteuersatz greift. Das Ergebnis: 1960 schlug der Spitzensatz der Einkommensteuer erst zu, wenn ein Arbeitnehmer das 18-Fache des Durchschnittseinkommens verdiente. 1970 reichte schon das 8-Fache des durchschnittlichen Bruttolohns, um vom Fiskus wie ein Spitzenverdiener zur Kasse gebeten zu werden. 1980 war es das 4-Fache, 1990 das 3-Fache des Durchschnittseinkommens.In diesem Jahr greift der Fiskus beim 1,44-Fachen des Durchschnittseinkommens mit dem Spitzensatz zu. Im nächsten Jahr wird es nach Berechnungen des IW schon beim 1,42-Fachen so weit sein. Dabei haben die IW-Ökonomen unterstellt, dass die Tariflöhne 2027 im Schnitt um 2,5 Prozent zulegen. Setzt sich diese Entwicklung fort, dürften bald sogar Durchschnittsverdiener in Deutschland mit dem Spitzensatz besteuert werden.Was aber ist der Grund dafür, dass der Fiskus in Deutschland bei vergleichsweise niedrigen Einkommen so heftig zugreift?Der Spitzensteuersatz ist gesunkenEine Ursache ist, dass der Spitzensteuersatz in den vergangenen Jahrzehnten schrittweise gesenkt wurde. In der Zeit von Anfang der 1960er Jahre bis Ende der 1990er Jahre lag er noch deutlich über 50 Prozent. Die rot-grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder senkte ihn Anfang dieses Jahrtausends auf 42 Prozent, wo er auch heute noch liegt. Seit 2007 gibt es in Deutschland zudem einen Reichensteuersatz. Er beträgt 45 Prozent und gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 277 826 Euro für Alleinstehende. In den Berechnungen des IW ist er allerdings nicht berücksichtigt, da er nur für wenige Topverdiener gilt und den historischen Vergleich verzerrt.Weil in Deutschland ein progressiver Steuertarif existiert, bei dem der Steuersatz umso höher ausfällt, je höher das Einkommen ist, geht mit der Absenkung des Spitzensatzes auch das Einkommen zurück, ab dem dieser zur Anwendung kommt. Das hat das Verhältnis des Spitzensatz-Einkommens zum Durchschnittseinkommen nach unten gedrückt.Problem der kalten ProgressionDer zweite Grund, warum Durchschnittsverdiener im Laufe der Jahre immer näher an den Spitzensatz gerückt sind, ist die kalte Progression. Sie führt dazu, dass Einkommenszuwächse auch dann zu höheren Steuersätzen führen, wenn sie lediglich die Teuerungsrate ausgleichen.Um dies zu verhindern, muss die Regierung den Steuertarif an die Inflation anpassen. Das ist in den vergangenen Jahrzehnten nur selten geschehen. Deshalb haben sich die Durchschnittsverdienste immer mehr dem Spitzensatz-Einkommen angenähert.Erst 2016 ging die Bundesregierung dazu über, die kalte Progression jährlich auszugleichen. Sie hob das Einkommen, ab dem der Spitzensatz gilt, entsprechend der allgemeinen Teuerungsrate an. Für das nächste Jahr plant die schwarz-rote Regierung allerdings keinen vollständigen Ausgleich der kalten Progression.Sie will das Einkommen, ab dem der Spitzensatz gilt, nur um 721 Euro beziehungsweise 1 Prozent anheben. Der Durchschnittslohn dürfte hingegen um 1216 Euro beziehungsweise 2,5 Prozent deutlich stärker steigen. Dadurch nähert sich das Durchschnittseinkommen dem Spitzensatz-Einkommen weiter an. Die Folge: 2027 werden schon Einkommen, die das 1,42-Fache des Durchschnitts erreichen, mit dem Spitzensatz besteuert.Umverteilung zugunsten des StaatesDas ist aus steuersystematischer und ökonomischer Sicht problematisch. Das deutsche Steuersystem beruht auf dem Prinzip der Leistungsfähigkeit. Dieses leitet sich aus der Verfassung ab und fordert, dass starke Schultern mehr tragen als schwache. Wer viel verdient, soll demzufolge viel zahlen. Wer wenig verdient, soll auch wenig zahlen. Dieses Prinzip wird verletzt, wenn der Staat Arbeitnehmer, die leicht über dem Durchschnitt verdienen, so behandelt wie Spitzenverdiener.Hinzu kommt: Gleicht die Regierung die kalte Progression nicht aus, kommt es zu einer Umverteilung von Ressourcen zugunsten des Staates. Die Regierung füllt sich die Taschen auf Kosten der Steuerzahler. In den vergangenen zwanzig Jahren legten die Einnahmen des Staates aus der Einkommensteuer um 165 Prozent zu. Die Bruttolöhne der Arbeitnehmer nahmen hingegen nur um 114 Prozent zu.Die wachsende Steuerlast schmälert die Kaufkraft der Konsumenten. Und sie bremst die Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Denn Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft sowie Einzelunternehmer unterliegen ebenso wie Arbeitnehmer der Einkommensteuer. Zwar stellen die Personengesellschaften nur 2,4 Prozent der Einkommenssteuerpflichtigen, ihr Anteil an allen steuerpflichtigen Einkünften liegt jedoch weit höher, er beträgt knapp 14 Prozent.Viele Unternehmer zahlen den Spitzensteuersatz. So liegt der Anteil unternehmerischer Einkünfte an allen Einkünften, für die der Spitzensatz gilt, bei 39 Prozent. Das Geld, das die Unternehmer an den Staat abführen müssen, fehlt ihnen für Investitionen in neue Maschinen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Das ist ein Grund, warum Deutschland unter einer Inflationsflaute leidet und dringend die von der CDU versprochene «grosse Steuerreform» benötigt.Denn eingelöst ist das Versprechen der Union, die arbeitende Mitte zu entlasten, mit dieser Reform nicht. Im Gegenteil.Passend zum Artikel