Das Bündnis „Widersetzen“ will den AfD-Parteitag in Erfurt verhindern. Bundesweit rufen die Veranstalter dazu auf, bei Sitzblockaden auf Zufahrtsstraßen mitzumachen. Gegen die AfD sei das gerechtfertigt, argumentieren Organisatoren und Linkspartei. Wie ist das Vorgehen rechtlich einzuordnen? Dazu hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Urteile gesprochen.