Zum Parteitag der AfD in Erfurt am vergangenen Wochenende waren Demonstranten angerückt. Sie wollten seine reibungslose Durchführung verhindern. Dafür standen sie ein bisschen zu spät auf. Als sie Zufahrtsstraßen zur Versammlungshalle blockierten, hatten die sehr frühzeitig angereisten Delegierten schon in ihr Platz genommen. Das war für ihre Gegner enttäuschend. Denn nun saßen sie dumm da. An der Technik effektiven Blockierens muss noch gearbeitet werden.An den Argumenten auch. Demonstrationen bedürfen ihrer nicht, sie sind grundrechtlich geschützt. Für die Verhinderung von Parteitagen gilt etwas anderes. Parteitage sind den Parteien gesetzlich vorgeschrieben. Daran ändert auch die Frequenz nichts, in der das Wort „Faschismus“ verwendet wird, wenn von der AfD die Rede ist. Auch vermeintlich faschistische Parteitage sind zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das vom Landesverwaltungsamt erlassene Demonstrationsverbot auf den Zufahrtsstraßen.Falsche historische AnalogienSoweit die Rechtslage. Politisch überanstrengt die empörte Warnung, man dürfe Parteitage der AfD nicht hinnehmen, weil durch sie Schlimmstes für die Republik drohe, historische Analogien. Die Suggestion, wir befänden uns im Jahr 1926 oder 1932, ist haltlos. Dass der Parteitag der AfD genau einhundert Jahre nach einem der NSDAP in Erfurt stattfand, scheint sich einer Terminansetzung der Erfurter Messegesellschaft zu verdanken. Wer hier nicht an einen Zufall glauben mag, trägt die Beweislast.Auch für weitere Analogien. Weder hat es bislang einen Putschversuch seitens der AfD gegeben, noch stehen ihr, anders als der NSDAP, 10.000 (1926) oder 440.000 (1932) paramilitärische Schläger zur Verfügung. Was Spitzenkräfte dieser Partei von sich geben, ist oft abenteuerlich, oft niederträchtig, oft gewalttätig, aber wir wollen auch nicht jeden Satz, der auf Parteitagen der Linken vorgetragen wird, auf seinen verfassungsrechtlichen Gehalt prüfen. Daran, dass manche AfD-Mitglieder rechtsradikaler Gesinnung sind, bestehen wenig Zweifel. Noch ist die Partei aber nicht verboten. Bedrohlich wird an ihr vor allem empfunden, dass sie den Zuspruch von Wählern findet.Bekenntnis zu Deutschland: die AfD-Vorsitzende Alice Weidel während des Bundesparteitags in ErfurtdpaDie Sprecher der Demonstranten nehmen ein solches Verbot, das sie für unumgänglich halten, vorweg. Das Verbot gilt für sie dem Grunde nach schon, aber weil es nicht vollzogen wird, nehmen sie den Vollzug selbst in die Hand. Als Journalisten, die für die „Junge Freiheit“ und „Apollo News“ berichten wollten, verprügelt wurden, erhielt die Nachfrage, wie man sich dazu verhalte, den Bescheid, Faschisten mit Presseausweis seien immer noch Faschisten. Ob das Genugtuung über das Verprügeln mitteilte, blieb dem Betrachter überlassen. Distanz gegenüber derartigen Übergriffen darf jedenfalls nicht erwartet werden.Genau das ist derzeit die Funktion des Befundes, es drohe Faschismus. Er dient dazu, Radikalisierung zu begründen, weil die anderen mit ihr angefangen hätten. Wenn Faschismus droht, soll alles Mögliche gerechtfertigt sein. Gerechtfertigt sein soll jedenfalls mehr als das, was rechtens ist.Ist ziviler Ungehorsam geboten?In diesem Sinne hat der Direktor am Hamburger Max-Planck-Institut für internationales Privatrecht, Ralf Michaels, im Vorfeld des Parteitags zusammen mit Anne Gräfe, einer Medienphilosophin aus Lüneburg, in der „taz“ kundgetan, illegales Verhalten gegenüber der AfD könne legitim sein. Sie finden, eine „funktionierende Gesellschaft“ würde eine solche Partei nicht groß werden lassen, funktionierende Politik würde ein Verbotsverfahren gegen sie einleiten. Da aber all dies nicht funktioniert, sei ziviler Ungehorsam geboten. „Die Blockade ist Illegalität im Namen der Legitimität.“Dass die Unterscheidung von Legitimität und Legalität auch von den juristischen Anhängern Donald Trumps eingesetzt wird, wenn sie finden, die politische Mehrheit dürfe sich nicht von Gerichten oder bestehender Gesetzeslage fesseln lassen, ficht die Autoren so wenig an wie ihre einstmals virtuose Handhabung durch Carl Schmitt im Jahr 1932. Mit dem Satz Otto Kirchheimers aus demselben Jahr, die Legitimität der parlamentarischen Demokratie bestehe nur noch in ihrer Legalität, weil sie übergesetzliche Geltungsgründe abgestreift hat, setzen sie sich erst gar nicht auseinander. Mitunter scheint es, als seien gerade diejenigen, die ständig 1926 und 1932 bemühen, kenntnisarm, was die damalige diskursive Lage angeht; sogar im eigenen Fach.Wer über die Legitimität von Handlungen entscheiden soll, die nicht legal sind, sagt Ralf Michaels nicht. Sein Gewissen? Politische Prognostik, die Gefahr im Verzug erkennt? Forscher an einem Max-Planck-Institut, die mit der Materie bislang nicht einmal rechtswissenschaftlich befasst waren? Nicht alles, was ein Professor sagt, kommt aus der Forschung. Es könnte auch seine vernachlässigbare Privatmeinung sein. Wenn er die Gefahr einer von Verfahren entkoppelten Produktion von Widerstandsrechten nicht sieht, hat er das Rechtssystem, das er vertritt, offenkundig nicht verstanden.Es solle, betont Michaels, gewaltfreier Widerstand geleistet werden. Wie die Verhinderung eines Parteitags gewaltfrei möglich sein soll, erläutert er nicht, sondern belässt es dabei, das Treffen der AfD müsse verhindert werden. Illegal, aber gewaltfrei. Weshalb das Wort „gewaltfrei“ in seinem Text nicht vorkam, sondern erst in einer nachträglichen Klarstellung auf Bluesky, bleibt eine offene Frage.Professor Michaels kommt sich sehr politisch vor. Dieses Selbstgefühl sei ihm vergönnt. Die Republik der ungewaschenen Subjektivität eines Privatrechtlers zu überlassen, was öffentlich-rechtlich „bloß legal“ und was demgegenüber legitim sei, ist aber nicht angeraten. Es mag enttäuschend sein, wenn die Verfahren der Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht alles, was wünschenswert erscheint, normativ zur Geltung bringen. Mit solchen Enttäuschungen zu leben, gehört gleichwohl zu einem erwachsenen Verhalten im Rechtsstaat. Jedem sind Wege gewiesen, gegen enttäuschende Ergebnisse des Rechtssystems und der politischen Prozesse anzuarbeiten. Die Mittel dazu sind Klagen vor Gericht, Wahlen und politische Mitwirkung. Die Aufforderung zum Rechtsbruch gehört nicht dazu. Und wenn das Herz noch so sehr pocht.