PfadnavigationHomePolitikDeutschlandReformpaketKündigungsschutz, Krankschreibung, Bürokratieabbau – die Details der KoalitionsmaßnahmenStand: 10:31 UhrLesedauer: 5 MinutenDie Spitzen von Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf eine Reihe von Reformen verständigt. Das Paket enthält auch eine Reform der Einkommensteuer. Sehen Sie hier die Pressekonferenz aus dem Bundeskanzleramt in voller Länge.Kern des Maßnahmenspakets der schwarz-roten Koalition ist eine Reform der Einkommensteuer. Die weiteren Vorhaben betreffen Krankschreibungen und den Arbeitsmarkt. Einige vorab diskutierte Punkte fehlen. Ein Überblick.Die schwarz-rote Koalition hat sich auf ein umfangreiches Reformpaket verständigt. CDU, CSU und SPD hätten einen „ganzen Katalog von bedeutenden Reformen“ beschlossen, um „Deutschland in die Zukunft zu führen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag nach dem Koalitionsausschuss vom Vorabend. EinkommensteuerKern des Pakets ist die zum 1. Januar 2027 geplante Reform der Einkommensteuer. Das Entlastungsvolumen der Reform der Einkommensteuer soll insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Verglichen mit Modellen, die im Vorfeld politisch diskutiert wurden, handelt es sich beim Entlastungsvolumen um eine „kleine Lösung“. Die SPD hatte einen höheren Spitzensteuersatz sowie eine höhere Erbschaftsteuer gefordert, dies lehnte die Union aber ab.Der Fokus liege auf geringen und mittleren Einkommen. Laut Koalition wird die Entlastungswirkung erzielt durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, eine Anhebung des Kinderfreibetrages und eine Erhöhung des Kindergeldes – sowie eine Anhebung des sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrages und ein „Abflachen“ der sogenannten zweiten Progressionszone. Das bedeutet, der Steuersatz soll weniger steil steigen. Das soll zu Entlastungen führen. Der Spitzensteuersatz soll später greifen. Bisher wird er bei einem zu versteuernden Einkommen ab 69.879 Euro für Ledige fällig.Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er garantiert, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 Euro. Im Herbst wird ein Bericht zum Existenzminimum erwartet, in dessen Folge der Grundfreibetrag ohnehin angepasst werden muss.In voller Wirkung ab 2028 könne eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden, hieß es.Lesen Sie auchDie Gegenfinanzierung solle vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ erfolgen. Diese soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent, der ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro greift.Geringerer „Handwerkerbonus“Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert werden – das bedeute von bis zu 1200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr. Beim „Handwerkerbonus“ werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar – das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6000 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt also höchstens 1200 Euro im Jahr.Lesen Sie auchWie die Koalition weiter mitteilte, soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. 2027 und 2028 solle eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro bei der staatlichen Förderbank KfW vorgenommen.Mehr Netto für Sonntags- und FeiertagsarbeitDie steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschläge sollen erhöht werden – „bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro zum 01.01.2027“. Gleichzeitig wird der steuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines Tarifvertrages vollständig beitragsfrei gestellt.ArbeitsverträgeDie sogenannte sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen soll laut Merz bis zu einer Dauer von maximal 48 Monaten zulässig sein. „Das ist doppelt so lange wie bisher“, sagte Merz. Innerhalb dieses Zeitraums könne man befristete Verträge dann bis zu sechsmal verlängern. Das sei wichtig für Start-ups, aber auch für andere Betriebe, die expandieren wollten. Auf dem Arbeitsmarkt beginne man nun, „die Fesseln zu lösen“, sagte Merz.Weniger Kündigungsschutz für HochverdienerHochverdiener mit bis zu knapp 15.000 Euro im Monat sollen leichter gekündigt werden dürfen. Generell sollen Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert werden, wenn zügig eine neue Arbeit aufgenommen wird. Rasche Wechsel von einem Job in den nächsten sollen so attraktiver werden.Lesen Sie auchWeitergehende Jobmarkt-Flexibilisierungen sind in dem zwölfseitigen Ergebnispapier nicht vorgesehen. Im Vorfeld des Treffens war davon die Rede gewesen, die Union fordere etwa weitere Abstriche beim Kündigungsschutz. Auch die von der Koalition geplante Arbeitszeit-Reform findet sich nicht in den Ergebnissen.Ausgleich für Länder und KommunenDie Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf den Bundesrat angewiesen. Länder hatten im Vorfeld des Koalitionsausschusses vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht – die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages respektive des Kindergeldes hinausgehen und abzüglich von Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen aus steuerlichen Maßnahmen.Schärfere Regeln für KrankschreibungDie telefonische Krankschreibung soll dem Beschlusspapier zufolge abgeschafft werden. Zudem soll die „unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (AU) stärker bestraft werden, wie die Bundesregierung mitteilte. Außerdem einigten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsausschuss demnach darauf, eine „verpflichtende Vorlage“ einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „ab dem ersten Tag der Erkrankung“ einzuführen.BürokratieabbauDie gesetzlichen Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen pauschal aufgehoben werden. Bestehen bleiben nur Berichtspflichten, deren Notwendigkeit von den zuständigen Ministerien explizit begründet wird. Oder die in Rechtsverordnungen der Ministerien mit entsprechender Begründung als weiter geltend bestimmt werden. Alle Dokumentationspflichten werden mit dem Ziel überprüft, innerhalb eines Jahres jede vierte abzuschaffen. Das gilt nicht für Pflichten, die sich aus EU-Recht ergeben oder verfassungsrechtlich geboten sind. Die Abgabe von Steuererklärungen für die Bürger soll erleichtert werden. Dazu sollen die Finanzminister von Bund und Ländern gemeinsame Vorschläge erarbeiten. Die Bundesregierung will dann Vorschläge zur Steuervereinfachung vorlegen. In einem ersten Schritt wird eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung eingeführt. Die Finanzämter werden verpflichtet, innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer an Unternehmen zu vergeben. WohnungsmarktDie Koalition werde auch „die Verstaatlichung privater Wohnungsbaugesellschaften und Mietwohnungen durch Vergesellschaftungsgesetze unterbinden“, sagte Merz. „Wir beseitigen damit eine Unsicherheit, die den Wohnungsbau im Augenblick in ganz Deutschland massiv behindert.“RenteZur Rente heißt es, der Bericht der Alterssicherungskommission sei „wegweisend für unseren Sozialstaat, für den Wirtschaftsstandort Deutschland aber vor allem für die Gesellschaft insgesamt“. Die Koalition werde „die darin enthaltenen Empfehlungen in einem Gesetzespaket umsetzen. Dieses wird bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet.“dpa/AFP/doli