Fehlerhafte Prognosen im Abstimmungsbüchlein? Finanzkontrolle rügt Mängel beim Allerheiligsten der Schweizer DemokratieNicht nur bei der «Heiratsstrafe» und der AHV hat der Bund fragwürdige Zahlen präsentiert: Die Finanzkontrolle kritisiert die Entscheidgrundlagen, die der Bundesrat dem Volk und dem Parlament vorlegt.01.07.2026, 23.00 Uhr5 LeseminutenDas Abstimmungsbüchlein ist für viele Stimmberechtigte gemäss Umfragen immer noch die wichtigste Informationsquelle.Andreas Haas / ImagoDer Bundesrat ist ein Wagnis eingegangen. Vor zwei Jahren hat er die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ersucht, quasi den Heiligen Gral der Schweizer Demokratie zu untersuchen: die Abstimmungsbüchlein, die vor nationalen Urnengängen an alle Stimmberechtigten verschickt werden. Auslöser waren zwei Pannen mit falschen Zahlen, die für grosses Aufsehen sorgten: Der Bund hatte die Ausgaben der AHV über- und die «Heiratsstrafe» bei den Steuern unterschätzt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Weitere legendäre Fehlprognosen liegen schon weiter zurück: Nach Einführung der Personenfreizügigkeit 2002 fiel die Zuwanderung um ein Vielfaches grösser aus, als vom Bund vorhergesagt. Dasselbe gilt für die Steuerausfälle infolge der Unternehmenssteuerreform II von 2008. Dass solche Vorfälle das Vertrauen in den Staat infrage stellen können, liegt auf der Hand.Der Bundesrat trat die Flucht nach vorne an: Die EFK als unabhängige Prüfstelle sollte die Prognosen in den Abstimmungsbüchlein sowie in den Botschaften an das Parlament untersuchen. Dass die EFK genau hinschaut und unbequem sein kann, hat sie 2022 bewiesen: Sie stellte den angeblichen Fixpreis für die F-35-Kampfjets zu einem Zeitpunkt infrage, als dieser offiziell noch als bombensicher galt. Das Verteidigungsdepartement intervenierte scharf: «Letztlich gefährdet die EFK die Interessen der Eidgenossenschaft erheblich.» Die EFK publizierte den Bericht trotzdem.Was, wenn sie nun grundlegende Mängel in den Abstimmungsbüchlein fände? Wenn sie gar Fälle entdeckte, in denen der Bund das Volk bewusst in die Irre geführt hat?Regeln sind vernünftig, werden aber nicht immer eingehaltenAm Mittwoch hat die EFK ihren Bericht veröffentlicht. Skandale sucht man vergebens, irritierende Fälle aber fördert die Untersuchung sehr wohl zutage. Der Bundesrat und seine Verwaltung müssen happige Kritik hinnehmen. Als Basis dienen 190 Botschaften und Abstimmungsbüchlein ab dem Jahr 2020. Davon untersuchte die EFK fünfzig Fälle näher und sieben sehr gründlich.Gerade diese sieben Fallstudien veranschaulichen das Problem gut. Dies sind die auffälligsten Beispiele:Nationalstrassen: 2024 hat das Volk über den Autobahnausbau abgestimmt und ihn abgelehnt. Im Abstimmungsbüchlein stand, es seien «Kosten von 4,9 Milliarden Franken geplant». Gemäss EFK hätte der Bund aber einen Betrag von 6,3 Milliarden nennen müssen. Die Zahl im Büchlein umfasste weder Teuerung noch Mehrwertsteuer, was aber nicht erwähnt wurde. Zudem wurde der Betrag nicht aktualisiert, obwohl eine neue (höhere) Schätzung vorlag. Das dürfe sich nicht wiederholen, so die EFK. Zuständig war das Bundesamt für Strassen im Umwelt-, Verkehrs- und Energiedepartement (Uvek) von Bundesrat Albert Rösti.Massentierhaltungsinitiative: Sie wurde 2022 abgelehnt. Im Büchlein erwähnte der Bundesrat für den Fall einer Annahme «jährliche Mehrkosten von insgesamt 0,4 bis 1,1 Milliarden Franken». Er stützte sich auf die Studie eines externen Büros, hat diese gemäss EFK aber falsch interpretiert: Kosten in der genannten Höhe würden laut der Studie nicht dauerhaft anfallen, sondern «nur» während fünf Jahren. Das stand aber nicht im Büchlein. Dadurch wurden die Folgen übertrieben dargestellt. Zuständig war das Bundesamt für Veterinärwesen im Departement des damaligen Bundesrats Alain Berset.Neues CO2-Gesetz: In der Botschaft von 2022 hatten Prognosen zur Entwicklung der Emissionen einen hohen Stellenwert. Trotzdem wurden bei ihrer Darstellung gemäss EFK gleich mehrere Regeln verletzt: Weder die Datenquelle noch die Methodik wurden genannt, ebenso wenig wurde die Unsicherheit der Schätzungen thematisiert. Es fehlten auch Angaben zu den Effekten der Massnahmen, obwohl solche existierten. Zuständig war das Bundesamt für Umwelt im Uvek, dem damals noch Simonetta Sommaruga vorstand.Tonnagesteuer: Die Botschaft von 2022 für eine völlig neue Besteuerung von Seeschiffen lieferte einen Spezialfall: Der Bund verzichtete darauf, die Auswirkungen zu schätzen, weil ihm dafür die Daten fehlten. Stattdessen erwähnte er die Prognosen einer externen Studie. Diese wurden in der Botschaft zwar kritisch hinterfragt. Es fehlte aber der Hinweis, dass die Studie von der direkt betroffenen Schifffahrtsbranche in Auftrag gegeben worden war, was die EFK kritisiert. Zuständig war die Steuerverwaltung im Finanzdepartement des damaligen Bundesrats Ueli Maurer.Das Fazit der Kontrolleure: Die Regeln für die Darstellung von Prognosen, die der Bund 2020 eingeführt hat, seien grundsätzlich sinnvoll. Es fehlten lediglich Vorgaben zum Umgang mit Annahmen und Unsicherheiten. Vor allem aber müsste der Bundesrat aus Sicht der EFK dafür sorgen, dass die Regeln besser eingehalten werden. Je nachdem, welches Bundesamt und welches Departement zuständig sei, gebe es bei der Umsetzung «deutliche Defizite». Das liege auch daran, dass die Qualitätskontrolle «ungenügend» sei – dass man sich, frei übersetzt, in der Bundesverwaltung zu wenig gegenseitig auf die Finger schaut.«Politischer Druck» vom Stab des zuständigen BundesratsBei allen möglichen Fehlern stellt sich stets die gleiche Frage: Ist es Unachtsamkeit, Unwissen – oder politische Absicht? Dass Informationen des Bundes stets objektiv und vollständig sein sollten, ist klar. Ebenso klar ist aber, dass grosse politische Interessen wirken. Die EFK verortet diese vor allem bei den Generalsekretariaten der Departemente und somit beim Stab des jeweils zuständigen Bundesrats. Diese spielten beim Verfassen des Abstimmungsbüchleins «eine zentrale Rolle».Aufhorchen lässt vor allem dieser Satz im EFK-Bericht: «Im Rahmen von Interviews haben sich Mitarbeitende geäussert, wonach ein politischer Druck vonseiten Generalsekretariat spürbar war, wie und welche Prognosen in den Entscheidgrundlagen dargestellt werden sollten.» Welche Departemente diese Vorwürfe betreffen, und ob es dabei um die sieben geprüften Einzelfälle ging, wollten die Autoren nicht offenlegen.Für die Zukunft empfiehlt die EFK vor allem, die Rolle der Bundeskanzlei zu stärken: Diese sollte die Möglichkeit erhalten, inhaltlich stärker mitzureden und auch einzugreifen, damit die zuständigen Ämter und Departemente die Vorgaben wirklich einhalten. Der Bundesrat lehnt dies jedoch ab: Aus seiner Sicht bestünde das Risiko, dass die Verantwortung nicht mehr klar wäre. Diese soll weiterhin allein beim jeweiligen Bundesamt liegen. Die anderen Ratschläge der EFK hat der Bundesrat akzeptiert. Unter anderem will er das Vier-Augen-Prinzip in den Ämtern stärken und bei grossen Reformen mehr externes Wissen beiziehen.Die EFK will überwachen, ob der Bundesrat den Worten Taten folgen lässt. Der nächste grosse Stresstest steht bereits fest: das neue Vertragspaket Schweiz-EU, das frühestens 2028 an die Urne kommen dürfte. Alle Akteure werden sehr genau hinschauen, was der Bundesrat bei diesem politisch und technisch schwierigen Dossier in das Abstimmungsbüchlein schreibt (und was nicht).Passend zum Artikel