«Irrweg», «Katastrophe», «Risiko für den Rechtsstaat»: Darum geht es im Kampf um die deutschen MinijobsDie Reformkommission zur Rente will, dass auch geringfügig Beschäftigte künftig in die Rentenkasse einzahlen. An kaum einer ihrer Empfehlungen gibt es so viel Kritik. Zu Recht?Cornelius Welp30.06.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenDeutsche Bars und Restaurants beschäftigen besonders viele Minijobber.Julio Rodriguez / ImagoNachdem die Kommission ihre Vorschläge zur Reform der Alterssicherung am vergangenen Dienstag vorgestellt hatte, reagierten auch die meisten Wirtschaftsvertreter ungewöhnlich wohlwollend. Zwei Verbände aber äusserten sich geradezu panisch. Die Einzelhandelsorganisation HDE warnte vor einem «gefährlichen Irrweg», der Hunderttausende Jobs vernichten werde. Und der Präsident des für Hotels und Gaststätten zuständigen Dehoga-Verbands sprach sogar von einer «Katastrophe» und einem «Frontalangriff auf die Beschäftigungsfähigkeit des Gastgewerbes».Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Grund für die Empörung findet sich in Punkt 26 der insgesamt 33 Ratschläge umfassenden Liste. «Die Kommission», so heisst es da, «empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen.» Ausgenommen davon sollten nur Schüler sein.Sollte die Regierung den Vorschlag umsetzen, beendet sie damit ein Beschäftigungsmodell, das es in Deutschland in Grundzügen seit 1977 und in der derzeitigen Form seit den Hartz-Reformen im Jahr 2003 gibt. Nach diesem müssen geringfügig Beschäftigte bis zu einer Grenze von derzeit 603 Euro im Monat keine Beiträge zur Sozial- und Rentenversicherung zahlen, die Arbeitgeber führen eine pauschale Abgabe von 30 Prozent ab.Die Minijobs sollten eine Brücke bauenDie Regeln sollten Arbeitslose dazu motivieren, überhaupt einen Job anzufangen, und ihnen eine Brücke in reguläre Beschäftigungsverhältnisse bauen. Zudem sollte es einfacher möglich sein, einem Nebenjob nachzugehen. Arbeitgeber sollten mithilfe der Minijobs flexibel auf stark schwankende Bedürfnisse an Arbeitskräften reagieren können. Und nicht zuletzt wollte die Regierung des damaligen Kanzlers Gerhard Schröder (SPD) auch noch die gerade bei niedrig entlohnten Tätigkeiten weit verbreitete Schwarzarbeit eindämmen.Diese Ziele haben die Regeln für Minijobs sicher nicht vollständig erreicht. Ein Misserfolg sind sie deshalb aber noch lange nicht gewesen. Sollten sie abgeschafft werden, drohen bei einigen Themen empfindliche Rückschritte.Derzeit haben in Deutschland knapp sieben Millionen Menschen einen Minijob. Die Zahl ist in den vergangenen 20 Jahren weitgehend konstant geblieben, während sich jene der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im gleichen Zeitraum um knapp acht Millionen erhöht hat. Innerhalb der Gruppe der Minijobber hat es jedoch einen erheblichen strukturellen Wandel gegeben: Heute übt knapp die Hälfte die geringfügige Beschäftigung zusätzlich zu einer regulären Tätigkeit als Nebenjob aus. Bei der Einführung 2004 lag dieser Anteil noch bei 30 Prozent.Die Kommission sieht ein «erhebliches Armutsrisiko»Die Rentenkommission meint dennoch, dass die Regeln ihr Ziel verfehlt hätten, eine Brücke in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bauen. Stattdessen stellten sie ein «erhebliches Armutsrisiko insbesondere für Frauen» dar, heisst es in den Empfehlungen. Die Grenze beim Entgelt erschwere es vor allem Müttern, die Erwerbstätigkeit auszudehnen, wenn der Betreuungsbedarf der Kinder altersbedingt zurückgehe. «Minijobs werden dadurch zur dauerhaften, sozial kaum abgesicherten Beschäftigungsform», heisst es.Einige Experten sehen das ähnlich. «Minijobs haben eine richtige Idee, aber ihre Ausformung ist eine Subvention für weniger berufliche Entwicklung, niedrigere Löhne, geringere soziale Absicherung, schlechtere Arbeitsbedingungen», sagt Professor Enzo Weber vom Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Die angestrebte Brückenfunktion falle schwach aus, die Gehaltsgrenze setze eine erhebliche Hürde, und eine eigenständige soziale Sicherung sei nicht gewährleistet. Weber hält es für deutlich sinnvoller, die Steuerprogression im unteren Einkommensbereich abzuflachen. «Das entlastet wirklich diejenigen mit geringem Einkommen und setzt Anreize, Arbeit auszuweiten», sagt er.80 Prozent der Minijobber lassen sich befreienBisher erwerben die meisten Minijobber keine Ansprüche für die Altersvorsorge. Zwar sollen sie grundsätzlich in die Rentenkasse einzahlen, knapp 80 Prozent lassen sich jedoch von dieser Pflicht befreien. Trotzdem legen die Details der Statistik nahe, dass das Problem der fehlenden Absicherung nicht ganz so gross ist, wie es die Experten der Kommission darstellen.So zählen zu der Gruppe von knapp vier Millionen Menschen, für die der Minijob die einzige Beschäftigung ist, derzeit auch 1,2 Millionen Rentner. Fast ebenso gross ist die Zahl der Schüler und Studenten, die die geringfügige Tätigkeit nur für den überschaubaren Zeitraum ihrer Ausbildung ausüben. «Es besteht die grosse Gefahr, dass es für diejenigen Studierenden, die zur Finanzierung ihres Studiums zwingend auf einen Nebenjob angewiesen sind, viel schwieriger wird, alternative Beschäftigungsangebote zu finden», mahnt das Deutsche Studierendenwerk.Der Gaststättenverband Dehoga warnt davor, dass infolge der Abschaffung mehr Beschäftigung in die Illegalität abwandern könnte. Dabei gelten auch die bisherigen Regeln als anfällig für Schwarzarbeit. In der Praxis meldet ein Arbeitgeber oft einen Minijob offiziell an. Stunden, die über das zulässige Höchstmass hinausgehen, bezahlt er dann in bar. Gerade bei Gaststätten und kleineren Einzelhändlern, aber auch bei Erntehelfern ist das ohne weiteres möglich. Und für die Behörden kaum zu kontrollieren.Ein «Konjunkturprogramm für Schwarzarbeit»?Die sich mit dem Thema befassenden Stellen schlagen dennoch Alarm: «Eine gut gemeinte Rentenreform darf nicht zum Konjunkturprogramm für Schwarzarbeit werden», sagt Thomas Liebel, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ). Der Bedarf an kurzfristiger und kleinteiliger Arbeit werde nicht verschwinden. «Er sucht sich dann im Zweifel andere Wege», sagt Liebel.Sollte die Beschäftigungsform der Minijobs wegfallen, werde das in der Praxis mehr Kontrollen, mehr Verfahren und mehr Arbeit für die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit bedeuten. Dann müsse die Politik dafür sorgen, dass der Zoll die neuen Vorgaben auch effektiv kontrollieren könne – alles andere wäre ein Risiko für die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats. «Ich warne eindringlich davor, die Folgen einer Abschaffung zu unterschätzen», sagt Liebel. Es ist eine von vielen Warnungen.Passend zum Artikel