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Der Chefökonom: Das Ende der Minijobs kennt auch Verlierer Die Rentenkommission schlägt vor, die geringfügige Beschäftigung einzudämmen. Die Regierung will sämtliche Vorschläge der Experten umsetzen. Eine gute Idee?
Bert Rürup ist Chefökonom des Handelsblatts. Foto: Getty Images [M]Minijobs sind eine deutsche Besonderheit. Arbeitnehmer dürfen bis zur jeweils geltenden Entgeltgrenze – derzeit 603 Euro monatlich – verdienen, ohne die sonst üblichen Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Die Grenze orientiert sich an zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Die Arbeitgeber leisten Pauschalabgaben, und den Beschäftigten werden die vereinbarten Bruttoentgelte ausgezahlt.Das Modell entstand im Jahr 1977, um Schwarzarbeit zu bekämpfen und insbesondere Hausfrauen, Studenten und Rentnern einen unkomplizierten Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Anfang dieses Jahrhunderts wurde mit den „Hartz“-Reformen die Attraktivität dieser Beschäftigungsform erhöht.Heute ist es möglich, dass eine Person mehrere Minijobs ausübt, sofern der Lohn insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Übt ein Erwerbstätiger neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Minijob aus, werden die Einkommen nicht addiert; die Zweitbeschäftigung unterliegt nur den pauschalen Arbeitgeberabgaben. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige FREITAG® Immobilien FREITAG® Immobilien – Ihr Makler und Gutachter für München & Starnberg Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt











