Über Minijobs lässt sich viel Kritisches sagen. Das hat nun auch die Rentenkommission getan – und es zu der Empfehlung verdichtet, deren „steuer- und abgabenrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen“. Sie folgt damit einer alten Forderung von SPD und Gewerkschaften. Und weil das ganze Rentenpaket, von der Kapitalrente bis zum Ende der abschlagsfreien Frührente, ein parteitaktisch austariertes „Gesamtkunstwerk“ ist, bekommt das Projekt „Abschaffung der Minijobs“ nun große politische Wucht.Allerdings scheint auch den geübten Dauerkritikern der Minijobs noch nicht klar zu sein, was das bedeutet. Auf Partei- und Gewerkschaftstagen mit Schlachtrufen gegen den Minijob Beifall zu ernten, ist das eine. Die Rufe in Vorschriften zu übersetzen, ist aber etwas anderes. Denn das wird nicht nur auf Proteste von Arbeitgebern stoßen, die Minijobs als flexibles Instrument für gelegentlichen Personalbedarf schätzen. Viel brisanter ist die Frage, was die heute knapp sieben Millionen Minijobber davon halten werden.Wie eine Kürzung des Mindestlohns auf das Niveau von 2022Denn wie liefe eine „Abschaffung des Sonderstatus“ für Minijobs ab? Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) schreibt ein Gesetz, das bis zu sieben Millionen Erwerbstätigen den Nettoverdienst um mehr als ein Fünftel kürzt. Auch Arbeit im Umfang von höchstens zehn Stunden zum Mindestlohn, also bis zur heutigen Minijobgrenze, würde der vollen Sozialabgabenpflicht unterworfen. Von den heute bis zu 603 Euro netto wären nach Abzug der regulären Arbeitnehmer-Sozialbeiträge höchstens noch 475 Euro übrig. Man kann es auch so sagen: Die von der SPD seit 2022 erstrittenen Mindestlohnerhöhungen würden den Minijobbern, bezogen aufs Netto, wieder gestrichen.Trotz solcher Tücken muss man nicht alle Kritik an Minijobs ignorieren. Es gäbe nur bessere Ansätze, als das Abgabenrecht für geringfügige Tätigkeiten zu verkomplizieren: Wer Übergänge zu höherwertiger Teilzeitarbeit erleichtern will, sollte mit einer Reform der Hinzuverdienstregeln in der Grundsicherung anfangen. Die belohnen es immer noch, den Bezug von Bürgergeld mit einem Minijob zu kombinieren. Wer das ändern will, muss selbst erzielten Lohn bis 603 Euro voll darauf anrechnen. Und dafür sorgen, dass sich ein Sprung über diese Schwelle spürbar lohnt.
Rentenkommission: Die Missverständnisse der Minijobkritiker
Nicht alle Kritik an der Beschäftigungsform Minijob ist falsch. Aber mit voller Sozialabgabenpflicht für geringfügige Arbeit löst man die Probleme nicht. Ob der SPD schon klar ist, auf welchen Kurs sie sich da begibt?











