Bundespräsident Parmelin setzt im Zollstreit mit Trump auf eine unilaterale Erklärung – und auf das Prinzip HoffnungDie Schweiz setzt die Absichtserklärung mit den USA vom November weiter um – und erwartet, dass auch Trump seine Zusagen einhält. Doch reist Bundesrat Parmelin ohne Garantien über die Höhe der künftigen Zölle aus Washington ab.30.06.2026, 05.10 Uhr4 LeseminutenAm 14. November präsentierten Bundesrat Guy Parmelin und Staatssekretärin Helene Budliger Artieda die Absichtserklärung mit den USA. Nun erklärt die Schweiz unilateral, sie werde sich weiter daran halten.Alessandro della Valle/KEYSTONEIm Zollstreit mit den USA steht die Schweiz vor Wochen der Unsicherheit. Am 23. Juli läuft die interimistische Rechtsgrundlage für die geltenden Zölle der USA von derzeit 10 Prozent auf eine Reihe von Schweizer Gütern aus. Was danach geschieht, wollte die Schweiz mit den USA eigentlich mit einem neuen Abkommen festlegen, so wie man dies im letzten November in einer gemeinsamen Absichtserklärung vereinbart hatte.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Doch soweit wird es nun nicht kommen: Nach einem Treffen mit Donald Trumps Handelsbeauftragtem Jamieson Greer erklärten Bundespräsident Guy Parmelin und Seco-Chefin Helene Budliger Artieda am Montagabend (Lokalzeit) in Washington, ein Handelsabkommen bleibe zwar nach wie vor das Ziel. Doch räumten sie ein, dass es der Schweiz und den USA in den nächsten drei Wochen realistischerweise nicht mehr möglich sein werde, einen rechtsverbindlichen Handelspakt, ein sogenanntes Agreement of Reciprocal Trade (ART), abzuschliessen.Stattdessen gab Parmelin in den USA bloss eine unilaterale Erklärung ab. Darin bekräftigte er, dass sich der Bundesrat an die gemeinsame Absichtserklärung vom letzten November halten werde und nun weitere darin vorgesehene Elemente umsetze. Gleichzeitig erwartet der Bundesrat von den USA ebenfalls die Einhaltung der Vereinbarung, die einen maximalen Zollsatz für die Schweiz von 15 Prozent vorsieht. «Ein Deal ist ein Deal», betonte Parmelin. Eine Garantie dafür, dass das auch die Regierung Trump so sieht, hat die Schweiz allerdings nicht erhalten.Um gegenüber den USA guten Willen zu demonstrieren, schreitet der Bundesrat bei der Umsetzung der damaligen Vereinbarung weiter voran. Im Vergleich zum letzten Jahr hat sich der Handelsbilanzüberschuss mit den USA in ein Defizit verwandelt, zudem haben Schweizer Firmen aufgrund der Absichtserklärung bereits 27 Milliarden Dollar in den USA investiert. Darüber hinaus will der Bundesrat nun auch technische Handelshemmnisse im Bereich von Autos, Medizinalprodukten oder im öffentlichen Beschaffungswesen abbauen.So sollen beispielsweise Personenwagen, die die amerikanischen Sicherheitsnormen erfüllen, auch auf Schweizer Strassen vereinfacht zugelassen werden. Wie umfassend diese Zusagen wirklich sein werden, muss sich in den Details zeigen. Die Zulassung des umstrittenen Tesla-Cybertrucks jedenfalls dürfte weiterhin an den Schweizer Gewichtslimiten scheitern.Umsetzen will der Bundesrat diese Zugeständnisse nicht auf dem Gesetzes-, sondern bloss auf dem Verordnungsweg. Dies ist innenpolitisch insofern brisant, als das Parlament damit im Zollstreit nur Konsultations-, aber keine wirklichen Mitbestimmungsrechte erhalten wird. Solange die Schweiz mit den USA kein Handelsabkommen abschliesst, gibt es für National- und Ständerat auch nichts zu ratifizieren.Wie schlimm wird der neue Zollhammer?Nachdem der Supreme Court die ursprünglichen Zölle Trumps für ungültig erklärt hatte, sind nun bis am 23. Juli provisorische Zölle in Kraft. Um für die Zeit danach eine neue Rechtsgrundlage für Strafzölle herbeiziehen zu können, wirft die amerikanische Regierung der Schweiz und anderen Ländern nun plötzlich vor, die Zwangsarbeit zu wenig entschieden zu bekämpfen. Schweizer Exporte sollen aus diesem Grund mit einem Zoll von 12,5 Prozent belegt werden.Eine zweite Zolldrohung wird mit angeblichen Marktverzerrungen durch Überkapazitäten in der Industrie begründet. In den nächsten Wochen soll über die Höhe dieses zweiten Strafzolls entschieden werden. In der Schweizer Industrie besteht die Sorge, dass dieser Aufschlag hoch ausfallen könnte und dass damit die gesamte Zollbelastung für Schweizer Exporteure weit höher würde als die vereinbarten 15 Prozent.Parmelin bestritt in Washington erneut jegliche unlauteren Handelspraktiken. Dennoch bleibt dem Bundesrat nichts anderes übrig als zu hoffen, dass die neuen Zölle 15 Prozent nicht übersteigen werden. «Wir sind überzeugt, dass unsere unilateralen Erklärungen beim amerikanischen Handelsbeauftragten berücksichtigt werden bei der Festlegung der definitiven Zölle im Rahmen der laufenden Untersuchungen», sagte Parmelin.Das Büro des Handelsbeauftragten Jamieson Greer veröffentlichte nach der Sitzung mit der Schweizer Delegation immerhin einen eher wohlwollenden Tweet. Die USA begrüssten die Schweizer Fortschritte bei der Umsetzung der Absichtserklärung von November, hiess es darin. Man werde die Arbeiten fortführen auf dem Weg zum Abschluss einer Vereinbarung für besseren Marktzugang für amerikanische Exporteure.The United States welcomes Switzerland’s progress in implementing elements of our historic Framework Agreement.We continue to work towards the conclusion of an Agreement on Fair, Balanced, and Reciprocal Trade that will further remove non-tariff barriers and deliver additional… https://t.co/L8Hq2na9Q8— United States Trade Representative (@USTradeRep) June 29, 2026
Zollstreit Schweiz–USA: Parmelin setzt auf einseitige Erklärung und Hoffnung
Die Schweiz setzt die Absichtserklärung mit den USA vom November weiter um – und erwartet, dass auch Trump seine Zusagen einhält. Doch reist Bundesrat Parmelin ohne Garantien über die Höhe der künftigen Zölle aus Washington ab.










