Wenn die Wohnung im Sommer zur Sauna wird, müssen Mieter das nicht klaglos hinnehmen. Unter bestimmten Umständen ist sogar eine Mietminderung von 20 Prozent möglich – das stellt der Deutsche Mieterbund klar.
Gerichtsurteile als Maßstab
Grundsätzlich gilt: Ein sommerlicher Temperaturanstieg allein ist kein Mietmangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Doch sobald die Hitze den normalen Alltag unmöglich macht, ändert sich die Rechtslage.Wird die Wohnung in den Sommermonaten tatsächlich unerträglich heiß, kann das ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen oder eine Mietminderung rechtfertigen. Als Maßstab zieht der Mieterbund zwei Gerichtsurteile heran.
Fristlose Kündigung wegen „unerträglicher Hitze“
In einem Berliner Fall heizte sich eine Dachgeschosswohnung auf bis zu 46 Grad auf. Die Temperaturunterschiede zwischen innen und außen betrugen bis zu 19 Grad, mindestens aber 10 Grad Celsius. Wachskerzen in der Wohnung schmolzen, Pflanzen gingen ein und das ahsutier des Mieters, ein Wellensittich, erlitt einen Hitzschlag. Das Gericht sah hier die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung als gegeben an.













