Kleine Wohnungen dürfen bei Sanierungskosten nicht pauschal genauso belastet werden wie große Wohnungen. In einer Wohnanlage sollte die Heizungsanlage erneuert werden. Die Eigentümer beschlossen dafür eine Sonderumlage. Jede Wohnung sollte denselben Betrag zahlen, unabhängig von ihrer Größe.Für die Kläger bedeutete dies Kosten von 1666 Euro. Nach den bisherigen Miteigentumsanteilen hätten sie nur rund 1075 Euro zahlen müssen. Die Eigentümer einer kleinen Wohnung hielten die neue Verteilung deshalb für unfair und klagten.Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Wohnungseigentümer zwar mit Mehrheit andere Verteilungsschlüssel beschließen dürfen. Die Gerichte müssen aber prüfen, ob dadurch einzelne Eigentümer unangemessen benachteiligt werden. Eine bloße Kontrolle auf Willkür reicht nicht aus.Entscheidend sei, ob die Kostenverteilung insgesamt fair bleibt. Gerade bei Sanierungen wie einer neuen Heizung profitierten größere Wohnungen meist stärker, weil ihr Wert stärker steige und sie mehr gemeinschaftliche Fläche beanspruchten. Deshalb müsse sich die Kostenlast in der Regel auch stärker an Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen orientieren.Nach Ansicht des Gerichts spricht vieles dafür, dass die Kläger hier unzulässig benachteiligt wurden. Ihre Belastung wäre durch die neue Regelung um rund 55 Prozent gestiegen. Das müsse ein Eigentümer kleiner Wohnungen normalerweise nicht hinnehmen. Der Fall wurde deshalb an die Vorinstanz zurückverwiesen, die nun die genauen Wohnflächen prüfen muss.Die Entscheidung stärkt besonders Eigentümer kleiner Wohnungen. Mehrheiten in Eigentümergemeinschaften können Kosten nicht einfach gleichmäßig verteilen, wenn dadurch einzelne Mitglieder deutlich stärker belastet werden. Bei Sanierungen bleibt die Größe der Wohnung ein wichtiger Maßstab für eine gerechte Kostenverteilung (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. April 2026, Aktenzeichen: V ZR 50/25).Nils Flaßhoff ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Bethge in Hannover.
Heizung: Kleine Wohnungen zahlen weniger für Sanierungen
Sanierungen sorgen schnell für Ärger um Sonderumlagen in Mehrparteienhäusern. Welche Wohnung muss wie viel für eine neue Heizung zahlen?







