Wohnungseigentümer müssen neue Dachfenster nicht allein bezahlen, wenn der Austausch nur wegen einer Dachsanierung nötig wird. In dem Fall ging es um die Sanierung des Daches einer Wohnanlage. Dabei sollten auch Dachfenster und Rollläden ausgebaut und ersetzt werden.Die Eigentümergemeinschaft beschloss, dass die jeweiligen Dachgeschosseigentümer diese Kosten selbst tragen sollen. Ein betroffener Eigentümer klagte dagegen. Seine Fenster waren noch funktionstüchtig und teilweise erst wenige Jahre alt.Das Landgericht sah die geplante Kostenverteilung kritisch. Zwar dürften Eigentümergemeinschaften Kosten unter bestimmten Voraussetzungen unterschiedlich verteilen. Dafür müsse es aber einen sachlichen Grund geben. Ein solcher Grund fehlte hier nach Ansicht der Richter. Die neuen Fenster brachten den betroffenen Eigentümern keinen besonderen Vorteil. Der Austausch war allein technisch notwendig, damit das Dach saniert werden konnte.Die Richter betonten außerdem, dass die Pflicht eines Eigentümers, Bauarbeiten am eigenen Wohnungseigentum zu dulden, nicht automatisch bedeutet, auch die Kosten dafür tragen zu müssen. Die Gemeinschaft dürfe das allgemeine Sanierungsrisiko nicht einfach auf einzelne Eigentümer verlagern. Dass sich die Wohnungen im Dachgeschoss befanden, reiche dafür nicht aus.Entscheidend war auch, dass die alten Fenster noch in gutem Zustand waren. Wer ohne eigenen Nutzen funktionierende Bauteile austauschen muss, soll dafür nicht allein zahlen müssen. Die Kosten der Maßnahme müsse deshalb die gesamte Eigentümergemeinschaft tragen.Das Urteil zeigt, dass Eigentümer Beschlüsse über Sonderkosten genau prüfen sollten. Gerade bei größeren Sanierungen kommt es darauf an, ob einzelne Eigentümer tatsächlich einen besonderen Vorteil erhalten oder nur die Folgen einer Gemeinschaftsmaßnahme tragen sollen (Landgericht München I, Beschluss vom 18. März 2026, Aktenzeichen: 1 S 11382/25).Veronika Thormann ist Rechtsanwältin der Kanzlei Bethge in Hannover.
Dachfenster: Wer muss die Kosten bei Sanierung tragen?
Ein Dach soll saniert werden. Für den Tausch der oberen Fenster sollen nur die Dachgeschosseigentümer zahlen. Doch ein Eigentümer wehrt sich.






