Die Gefangene von Chillon – als die Heilsarmee die Schweiz das Fürchten lehrteWenn der Bundespräsident Guy Parmelin die Heilsarmee empfängt, ist das reine Harmonie. Vor 130 Jahren sperrte der Kanton Waadt jedoch eine ihrer Aktivistinnen ein – wegen Bekehrungsversuchen an Kindern.27.06.2026, 05.28 Uhr6 LeseminutenDas Schloss Chillon wurde Ende des 19. Jahrhunderts zum Schauplatz einer Affäre, die das britische Unterhaus, den Bundesrat und das Bundesgericht beschäftigte.Universal History Archive / GettyFür Bundespräsident Guy Parmelin dürfte dies einer der angenehmsten Termine seines Präsidialjahres gewesen sein. Als Treffpunkt diente das Schloss Chillon, das zu den bekanntesten und malerischsten Wahrzeichen der Schweiz zählt. Mit Lyndon Buckingham, dem weltweiten Leiter der Heilsarmee, empfing Parmelin einen Gast, mit dem es keine diplomatischen Verstimmungen gibt. Die protestantische Freikirche ist für ihre soziale Tätigkeit bekannt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Doch so entspannt war das Verhältnis nicht immer. Im Gegenteil: Ende des 19. Jahrhunderts wäre ein offizielles Treffen zwischen dem obersten Repräsentanten der Eidgenossenschaft und dem General der Heilsarmee ein Politikum gewesen. Auf keinen Fall hätte die Begegnung auf Schloss Chillon stattfinden können. Dieses spielt eine wichtige und umstrittene Rolle in der Geschichte der Heilsarmee.Ein Bekehrungsversuch endet im Gefängnis1888 war die Wasserburg am Genfersee noch kein touristisches Wahrzeichen, sondern diente dem Kanton Waadt als Gefängnis. Die prominenteste Insassin war damals eine Salutistin, eine Angehörige der Heilsarmee, die 23-jährige Schottin Charlotte Stirling. Das Verbrechen der jungen Frau: Sie hatte Kindern im Waadtländer Städtchen Orbe christliche Religionsstunden erteilt und dabei für den Beitritt zur Freikirche geworben.Einige Eltern, die nicht um ihr Einverständnis gefragt worden waren, sahen durch den Bekehrungsversuch das Seelenheil ihrer Kinder gefährdet. Sie klagten die Salutistin wegen Proselytismus an, des Abwerbens von Gläubigen einer Religionsgemeinschaft. Der entsprechende Strafartikel im Waadtländer Gesetz stammte aus dem Jahr 1834 und war schon damals aus der Zeit gefallen. Ausserdem sorgten die Umstände des Prozesses vor dem Polizeigericht Orbe national für Aufsehen. Unter den Zeuginnen und Zeugen befanden sich auch mehrere sechs- bis elfjährige Kinder der Kläger.Charlotte Stirling wurde zum Spielball einer Auseinandersetzung zwischen der Heilsarmee und der Eidgenossenschaft.Heilsarmee-Museum und -ArchivDas Urteil lautete schliesslich auf hundert Tage Haft, was die NZZ in ihrer Ausgabe vom 23. Oktober 1888 kritisierte. Zwar zeigte sich das liberale Blatt damit einverstanden, «dass das Benehmen jener übereifrigen Anhängerin der verhassten Sekte nicht ganz unbestraft bleiben dürfte». Doch man finde, «dass die verhängte Strafe eine viel zu strenge ist und jedenfalls in keinem Verhältnis zur Schuld der Angeklagten steht».Die Verurteilung Stirlings war Teil der heftigen Auseinandersetzungen zwischen der jungen Freikirche und der einheimischen Bevölkerung. Es kam zu Handgreiflichkeiten, Verfolgungsjagden und politischen Massnahmen, an denen sowohl die erbosten Bürger wie auch die junge Freikirche eine Mitschuld hatten.Die 1865 von William und Catherine Booth in London gegründete Heilsarmee trat nämlich in ihren Anfangszeiten schrill und militant auf. «Der Krieg ist erklärt», schrieb die Gründerin in einer Broschüre. Es war ein Krieg um das Seelenheil der Menschen, die man bekehren wollte. Gleichzeitig war es ein Kampf gegen die Armut. Ebenso forsch sollte die Schweiz erobert werden. «Die Heilsarmee schlägt ihre ersten Schlachten in der Schweiz!», hiess es auf Plakaten, die 1882 für die erste Veranstaltung in Genf warben.Obwohl die «Armee» damals nur aus fünf jungen Engländern bestand, die kaum Französisch sprachen, fand die Freikirche rasch neue Anhängerinnen und Anhänger - von Genf über die Waadt, den Kanton Neuenburg bis in die Deutschschweiz Die Bewegung traf offensichtlich den Nerv der Zeit.Versammlungsverbot für die HeilsarmeeVon ihrem ersten Auftritt an sahen sich die Heilsarmisten erbittertem Widerstand ausgesetzt. Ihre Versammlungen wurden regelmässig von wütenden Bürgern gestört, und musizierende Heilsarmisten wurden durch die Städte gejagt. Auf Druck der Bevölkerung erliessen die Behörden in Genf Verbote, die sich nur schwer mit der in der Schweizer Bundesverfassung garantierten Meinungs- und Religionsfreiheit vereinbaren liessen.Zunächst verboten die Genfer Behörden öffentliche Versammlungen, später auch Zusammenkünfte in Privathäusern. Mit dem Erfolg der Heilsarmee nahmen auch die Beschränkungen zu, die sich ausschliesslich gegen diese Bewegung richteten. Zahlreiche Kantone, darunter Zürich und Basel-Stadt, verboten Versammlungen, Umzüge, Musik und den Zutritt von Kindern.Einzelne Salutisten mussten sich auch vor Gericht verantworten. Doch die Verurteilung von Charlotte Stirling warf die höchsten Wellen. Das Schicksal der aus begüterten Verhältnissen stammenden jungen Frau eignete sich für beide Seiten hervorragend, um den Konflikt weiter anzufachen. Für die Gegner der Freikirche war Stirling die Vertreterin einer lauten, fremden und aufdringlichen religiösen Bewegung. Die Heilsarmee stilisierte sie zur Märtyrerin, die für Gebet, Gesang und Glaubenseifer im Gefängnis schmachten musste.Eine zentrale Rolle spielte, dass mit dem Ehepaar Arthur Clibborn und Catherine Booth-Clibborn zwei Aushängeschilder der Bewegung den Konflikt zu instrumentalisieren begannen. Catherine, genannt «La Maréchale», war die Tochter des Heilsarmee-Gründers William Booth. In Anlehnung an Lord Byrons berühmtes Gedicht «The Prisoner of Chillon» stilisierten sie Charlotte Stirling zur «Gefangenen von Chillon».Sie setzten sich vehement für die Gefangene Charlotte Stirling ein: die Familie von Arthur Clibborn und Catherine Booth-Clibborn um das Jahr 1900.PDIn melodramatischen Inszenierungen ruderten die beiden zweimal in Booten über den Genfersee zum Wasserschloss und nahmen Kontakt mit der Gefangenen auf. Arthur Clibborn setzte sich mit einem grossen Sprachrohr mit Stirling in Verbindung. Stirling antwortete aus dem Fenster ihrer Zelle mit Halleluja-Rufen und schwenkte ihr Taschentuch, wie die Zeitung «Le National Suisse» berichtete. Beim nächtlichen Besuch von Catherine Booth-Clibborn soll mittels eines langen Bindfadens ein Brief hinauf- und hinuntergereicht worden sein.Die Presse verlachte diese und andere Aktionen als «Chillon-Romantik». Zeitungen aus der Deutsch- und der Westschweiz entlarvten zudem bald den Mythos, dass Stirling in einem dunklen Verlies eines mittelalterlichen Schlosses dahinvegetiere. Sie wohne in einer Kammer neben dem Herzog von Savoyen und habe eine «splendide Aussicht», so die Journalisten.Bestrebungen zur Freilassung der AktivistinWährend sich die Öffentlichkeit über solche Eskapaden amüsierte, begannen die Bemühungen um die Freilassung der Gefangenen, die immer grössere Bekanntheit erlangte. Ihre wohlhabenden Eltern reisten aus Edinburgh nach Bern und wandten sich an die britische Gesandtschaft.Diese sah jedoch keine Möglichkeit zu einer diplomatischen Intervention, da es sich um ein reguläres Gerichtsurteil gehandelt habe. Der britische Minister in Bern beschränkte sich darauf, dem Bundesrat die Sorgen der Familie um Stirlings Gesundheit mitzuteilen. Auch im britischen Unterhaus wurde der Fall thematisiert.Im Bundeshaus wurde eine Heilsarmee-Delegation unter Führung des Ehepaars Clibborn-Booth beim Bundesrat vorstellig und besuchte Louis Ruchonnet, den Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. Der Waadtländer FDP-Magistrat wurde gebeten, «sein Möglichstes» zu tun, um die Folgen der Verurteilung zu mildern. Sein Einfluss bei der Waadtländer Regierung zeigte Wirkung, denn die kantonalen Behörden erklärten sich zu einer bedingten Entlassung bereit.Stirling sollte als Gegenleistung während der verbliebenen Haftzeit auf öffentliche religiöse Manifestationen in der Schweiz verzichten und zu ihrer Familie zurückkehren. Sie lehnte jedoch ab. Offenbar wollte Stirling nicht den Eindruck erwecken, sie nehme die Freilassung als Gnadenakt an und erkenne damit das Urteil von Orbe an.Anfang Dezember 1888 änderte Stirling ihre Strategie. Ihre Anwälte reichten beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde gegen das Urteil des Polizeigerichts Orbe ein. Gleichzeitig ersuchten sie um eine vorzeitige provisorische Freilassung aus Chillon. Am 14. Dezember 1888 gab das oberste Gericht diesem Gesuch statt. Stirling hatte zu diesem Zeitpunkt knapp sechzig Tage Haft verbüsst. Daraufhin reiste die Aktivistin mit ihren Eltern nach England.Am 15. März 1889 wies das Bundesgericht die staatsrechtliche Beschwerde zurück. Die Mehrheit der Bundesrichter argumentierte, dass das Gesetz von 1834 die elterliche Gewalt über die religiöse Erziehung von Kindern schütze. Dieser Schutz verletze weder die Glaubens- noch die Gewissensfreiheit. Nach diesem Urteil kehrte Charlotte Stirling in die Schweiz zurück und verbüsste die restlichen 43 Tage ihrer Haft auf Schloss Chillon. Anschliessend wiesen die Waadtländer Behörden sie per sofort aus dem Kanton aus.Die Heilsarmee erhält einen prominenten FürsprecherIn einem anderen Urteil von 1889 zeigte sich das Bundesgericht gegenüber der Heilsarmee offener. Es erkannte die Bewegung als religiöse Vereinigung an und ebnete damit den Weg für eine Annäherung und Versöhnung.In dieser Phase erwies sich Bundesrat Louis Ruchonnet als Schutzfigur und Fürsprecher der Heilsarmee. 1888 verlangte der appenzellische Grütliverein in einer Petition, dass das Jesuitenverbot in der Schweiz auf die Heilsarmee ausgedehnt werde. In einem Bericht ans Parlament schrieb der Justizminister: «Gegen die Person Jesu Christi wurden dieselben Beschuldigungen, Klagen und Vorwürfe erhoben und die Bevölkerung wurde auf dieselbe Weise gegen ihn aufgehetzt, wie jetzt gegen die Heilsarmee.»In einer Rede vor dem Nationalrat versprach Ruchonnet, sich dafür einzusetzen, dass die noch bestehenden kantonalen Verbote und Einschränkungen so schnell wie möglich aufgehoben würden. Bis es so weit war, dauerte es noch fünf Jahre.Über 130 Jahre später dürften Bundespräsident Parmelin und der Heilsarmee-General Buckingham auf Schloss Chillon nun auch die letzten atmosphärischen Störungen ausgeräumt haben.Passend zum Artikel