Suchmaschinen mit eingebauter KI sind für die Inhalte der Antworten, die ihre Maschine gibt, haftbar, weil es sich hier um von ihnen geschaffene Inhalte handelt. Das ist das zentrale Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten in Auftrag gegeben hat.Dabei gehe es nicht nur um „halluzinierte“ Inhalte, sondern um „alle KI-Antworten, die durch algorithmische Aufbereitung, Vermischung oder Verdichtung aufgefundener Informationen neu entstehen“, schreiben Jan Oster und Christoph Busch in ihrem Gutachten. Die Suchmaschinen-Anbieter trügen „die Verantwortung für den Inhalt der KI-Antwort“.Das im Digital Service Act der EU verankerte Haftungsprivileg, das Anbieter davor schützt, für Inhalte, die sie weitergeben, verantwortlich gemacht zu werden, greife hier nicht. Das schütze Plattformen als „neutrale Vermittler nur, solange sie Inhalte von Dritten weitergeben“. Bei KI-Antworten handele es sich aber „nicht um von Dritten bereitgestellte Informationen“. Zugleich seien die KI-Suchmaschinen, so sie auf Quellen verweisen, auch als „Medienintermediäre“ anzusehen.„KI-Suchmaschinen sind Inhalteanbieter – und müssen auch so reguliert werden“, sagte Thorsten Schmiege, der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien: „Eine eigenständige Telemedien-Kategorie für KI-Suchmaschinen im Medienstaatsvertrag würde hier für Klarheit sorgen: mit Verantwortlichkeit für eigene Inhalte, Transparenz sowie Sorgfaltspflichten, gerade auch, wenn KI zum Einsatz kommt“. Nur so sei „Medienvertrauen im KI-Zeitalter zu erhalten“.Bei den weiterführenden Links, sagte Eva-Maria Sommer, Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, müsse „dringend“ transparent gemacht werden, wie diese ausgewählt und platziert werden. Nur so lasse sich „überprüfen und sicherstellen, dass die Vielfalt journalistisch-redaktioneller Medien sichtbar bleibt“. Diese KI-Dienste, sagte Ruth Meyer, Direktorin der Landesmedienanstalt Saarland, einen Vorschlag der Gutachter für Anpassungen im nationalen und im EU-Recht aufnehmend, „wollen wir in den digitalen Medienstaatsvertrag aufnehmen“.