KI-Rechtsschriften beschäftigen die Gerichte: «Alles wird ohne fachliche Endkontrolle eingereicht»Zwei, drei Befehle – und fertig ist die Chat-GPT-Beschwerde: Der Justiz machen wachsende Textmengen und substanzlose Eingaben zu schaffen. Der Präsident der Schweizer Richtervereinigung warnt: «KI-Eingaben sind ein ernsthaftes Problem.»27.06.2026, 05.30 Uhr5 LeseminutenIllustration Anja Lemcke / NZZSharion Aycock, Richterin am Bezirksgericht im Northern District of Mississippi, gilt als erfahrene Juristin. Doch im Rechtsstreit um unbezahlte Honorare kam auch sie nicht weiter: Zitate, die die beiden Parteien zur Untermauerung ihrer Positionen in ihren Rechtsschriften anführten, waren unauffindbar.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Schlimmer noch: Bald stellte Aycock fest, dass die angeblichen Urteile nicht einmal existierten. Insgesamt sechs Fälle, die die Anwältinnen und Anwälte beider Parteien aufführten, waren erfunden. Weite Teile der Arbeit der Rechtsvertreter erwiesen sich als von der künstlichen Intelligenz (KI) frei herbeihalluzinierte Kulisse.Ein solches Extrembeispiel, wie es derzeit in amerikanischen Juristenkreisen diskutiert wird, ist in der Schweiz noch nicht bekanntgeworden. Doch die KI wird für die Gerichte auch hierzulande zur Herausforderung. Seit Chat-GPT, Claude und andere Tools massentauglich geworden sind, können auch Nichtjuristen sprachlich und strukturell hochprofessionell wirkende Rechtsschriften einreichen. Oft aber stimmen Form und Inhalt qualitativ nicht überein.Querulatorische Eingaben sind schwer erkennbar«Wir erhalten immer wieder geschliffen formulierte Klagen und merken dann, dass sie von einer KI erstellt wurden», sagt Patrik Müller, Präsident des Zivilgerichts Basel-Stadt. Eingaben von fachlich überforderten Parteien, die früher aufgrund von laienhafter Sprache und Struktur leicht erkennbar waren, fallen heute viel weniger auf. Manchmal sei den Urhebern selbst nicht wirklich klar, was sie mit ihren Eingaben verlangten: «Es kommt sogar vor, dass sich erst bei der späteren Verhandlung herausstellt, dass die Leute gar kein Deutsch verstehen.»Auch Klaus Vogel, Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter (SRV), der als Oberrichter im Kanton Zürich arbeitet, bestätigt: «KI-Eingaben sind ein ernsthaftes Problem.» Jetzt sei es erstmals möglich, ohne Beizug eines Anwaltes praktisch kostenlos und innert kürzester Zeit scheinbar perfekte und umfangreiche Rechtsschriften zu verfassen. «Für die Gerichte ist bei solchen Dokumenten auf den ersten Blick oft nicht ersichtlich, wie viel Substanz darin steckt.» Querulatorische Eingaben sind ebenfalls zunehmend schwieriger zu erkennen.Auch Cordula Lötscher beobachtet diese Entwicklung: «Laien haben das Gefühl, dank KI ihre juristischen Probleme selbst lösen zu können», sagt die Professorin für Privatrecht an der Universität Basel, die im Rahmen eines Nationalfondsprojekts zu KI in der Justiz forscht. Manche Leute seien sich zu hundert Prozent sicher, im Recht zu sein, und liessen sich darin von einer KI bestätigen.Vieles, was die Tools ausspuckten, sei aber nicht stichhaltig, sagt Müller: beispielsweise weil auch Quellen aus anderen Ländern beigezogen würden, die für die Schweiz nicht relevant seien. «Auch bei einer KI ist das Ergebnis nur so gut wie die Befehle, mit denen man sie füttert.» Da die KI zudem «hilfsbereit» sei, werde immer mehr Material ausgespuckt. Die Rechtsschriften seien oft einfach aufgebläht, sagt Müller. «Und alles wird ohne fachliche Endkontrolle eingereicht.»KI empfiehlt Rechtsmittel, die nichts bringenDie oft schon heute überlasteten Gerichte sind verpflichtet, sich mit sämtlichen Argumenten auseinanderzusetzen, selbst wenn sich diese als Unsinn erweisen. Wie gross das zusätzliche Arbeitsvolumen für die Gerichte ist, lässt sich laut Vogel und Müller noch nicht abschätzen. Doch es gibt Anhaltspunkte. So sind 2025 allein am Einzelgericht in Basel in Zivilsachen mit 1474 Eingaben rund 350 Geschäfte mehr eingegangen als drei Jahre zuvor (1121). In anderen Kantonen sehen die Zahlen ähnlich aus. Wie viel auf KI zurückzuführen ist, ist unklar. In einzelnen Bereichen ist der Effekt aber offensichtlich.In Basel ist beispielsweise die Zahl der Beschwerden wegen Rechtsverzögerung drastisch angestiegen. Das Instrument ist für Fälle gedacht, bei denen eine Behörde oder ein Gericht ein Verfahren übermässig in die Länge zieht und lange nichts unternimmt. Die Anforderungen sind jedoch hoch. Die KI empfiehlt solche Rechtsmittel oft trotzdem – und sie werden dann von unerfahrenen Rechtsuchenden prompt genutzt. Müller sagt dazu: «Die Gerichte müssen solche Dinge auch dann abarbeiten, wenn offensichtlich nichts dran ist.»Anwältinnen und Anwälte nähmen im Unterschied dazu eine gewisse Filterfunktion wahr, erklärt Lötscher. Sie könnten dank ihrer Ausbildung und ihrer Erfahrung abschätzen, wo Schwachpunkte liegen und welche Forderungen sich durchsetzen lassen. Ausserdem sind Anwälte von Gesetzes wegen zur Sorgfalt verpflichtet und unterstehen der Aufsicht. All dies ermöglicht Professionalität und bietet einen gewissen Schutz vor sinnlosen Klagen und Beschwerden.Wird auf den Anwalt verzichtet, entfällt auch eine finanzielle Hemmschwelle: Anwaltskosten bilden eine Hürde zur Austragung von Rechtsstreitigkeiten. «Das ändert sich gerade stark», sagt Cordula Lötscher. «Das finanzielle Prozessrisiko ist kleiner, wenn man die KI als Anwältin arbeiten lässt.» Bei Kanzleien spielt derselbe Effekt wie bei KI-Eingaben von Privatpersonen. Lötscher: «Es kann sich dank KI heute lohnen, einen Fall vor Gericht zu bringen, von dem man früher aus Kostengründen hätte abraten müssen.» So tragen auch Anwaltsbüros zum Mehraufwand der Gerichte bei.Dem Gericht sind bei KI Grenzen gesetztDort, wo sich ein Verfahren bis vor ein oder zwei Jahren – beispielsweise wegen eines tiefen Streitwertes – kaum lohnte, sind die Kosten heute oft gut verkraftbar. Tatsächlich investieren derzeit vor allem grössere Anwaltsbüros stark in KI-Systeme. Die Swisslex-KI, die auf Entscheide zahlreicher Gerichte, Gesetzeskommentare und fachliche Publikationen zurückgreift, gehört inzwischen in vielen Kanzleien zur Standardausrüstung.Auch professionell erstellte Eingaben werden damit länger und komplexer. Unzählige Quellen und Gerichtsentscheide lassen sich fast ohne Aufwand einfügen – selbst wenn sie tief in den Fussnoten der juristischen Fachliteratur zu finden sind. «Darauf einzugehen, braucht Zeit und Personal», sagt der SRV-Präsident Vogel.Naheliegend wäre es, dass die Gerichte selbst auf KI setzen, um die Last bewältigen zu können. Tatsächlich experimentieren bereits verschiedene Gerichte damit. Das Bundesgericht hat eine eigene Applikation entwickelt, die seit 2021 zur Anonymisierung von Entscheiden genutzt wird. In Zukunft soll sie Richter und Gerichtsschreiber auch bei der Analyse von Dossiers und der Erstellung von Texten unterstützen. «KI wird die Arbeit der Gerichte mit Sicherheit stark verändern», sagt Cordula Lötscher.Im Unterschied zu den Rechtsuchenden können die Gerichte die KI allerdings nicht beliebig einsetzen. Sie müssten strenge gesetzliche Vorgaben beachten, beispielsweise zum Daten- oder zum Persönlichkeitsschutz, sagt Lötscher. Die Justiz befindet sich also gegenüber Privaten allein schon deshalb im Nachteil. Die Anforderungen an den Einsatz von KI durch die Justiz als staatliche Gewalt sind auch generell höher. Denn Urteile müssen von Menschen gefällt werden. Sie können nicht an Maschinen delegiert werden. Sonst entwickeln sich Rechtsstreitigkeiten zum Kampf um die beste KI, wodurch das Vertrauen in die Justiz schwindet.Es sind solche Überlegungen, die auch die Richterin Sharion Aycock im Streit um die offenen Honorarnoten im fernen Mississippi Anfang Juni zur Notbremse veranlasst haben: Der Fall wurde sistiert, die beteiligten Anwälte wurden mit Bussen und Berufsverboten belegt. «Die KI kann zwar Wörter erzeugen, doch sie kann dem, was sie schreibt, weder Aufrichtigkeit noch Wahrheit noch Verantwortung verleihen», schreibt Aycock in ihrem Urteil: «Das bleibt die heilige Pflicht des Anwaltes.»Passend zum Artikel
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