Sommer, Sonne, Hitzefrei. So gut wie alle Berufstätigen verbinden mit dieser Reihenfolge vor allem die Schulzeit. In der Arbeitszeit ist es mit diesem Privileg meist nicht mehr weit her. Allenfalls Vorerkrankte und Schwangere können bei hohen Temperaturen ab 35 Grad Celsius noch auf eine hitzebedingte Freistellung hoffen. Das heißt jedoch nicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich nicht schutzbedürftig sind.Anzeige
In Geschäftsräumen wie Büros müssen Arbeitgebende tätig werden und Räume beispielsweise klimatisieren. Doch wie verhält sich das eigentlich im Homeoffice? Können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf vom Chef spendierte Klimaanlagen hoffen? Und wenn nicht, ist dann wenigstens Hitzefrei drin? Meike Brecklinghaus ist Associate und Mitglied der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht bei der Anwaltskanzlei Bird & Bird. Die Düsseldorfer Rechtsexpertin kennt die Antwort.
Keine Chance auf Hitzefrei im Homeoffice
Grundsätzlich hätten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weder im Homeoffice noch im Büro einen Anspruch auf Hitzefrei, sagt die Juristin. Dennoch sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber grundsätzlich ebenfalls dafür verantwortlich, dass der Arbeitsplatz den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben genügt – im Homeoffice jedoch mit einer weitreichenden Ausnahme: „Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Raumtemperatur gelten in diesem Fall nicht“, erklärt Meike Brecklinghaus.Anzeige














