Der Kranführer auf der Baustelle im Europaviertel sitzt fast nackt in seiner Kabine. Von luftiger Höhe kann in diesen Tagen nicht wirklich die Rede sein. Die Bauarbeiter, die einige Dutzend Meter tiefer Verschalungen anbringen, arbeiten auch in der Mittagszeit weiter. „Was sollen wir machen?“, sagt einer achselzuckend, der im Supermarkt nebenan Wasserflaschen kauft. Die zahlt immerhin der Chef.Es gibt viele Berufe, in denen Menschen die meiste Zeit im Freien arbeiten müssen – ob es regnet oder schneit oder eben wie jetzt sehr heiß ist.Auch die Müllabfuhr gehört dazu. Beim Frankfurter Entsorgungsunternehmen FES sind die Wagen zwar wie gewohnt unterwegs, aber mit dem entsprechenden Arbeitsschutz, wie es heißt: Schutzkleidung und Sonnencreme und ausreichend Wasser für die Mannschaften in den Fahrzeugen.Trinkpausen wie bei der WMÄhnlich wird es auch bei dem Frankfurter Dienstleistungsunternehmen Wisag gehandhabt, wie eine Sprecherin auf Anfrage sagt: An den Flughäfen, insbesondere für die Beschäftigten auf dem Vorfeld, stelle man zusätzliche Wasserspender zur Verfügung. „Zudem verteilen wir dort an besonders heißen Tagen Wasser auf den Positionen, außerdem Sonnencreme und Eis“, sagt eine Unternehmenssprecherin. In der Garten- und Landschaftspflege stelle die Wisag den Mitarbeitern neben Wasser und Sonnenmilch auch Kappen, Sonnenbrillen und Schutzkleidung zur Verfügung. Zudem versuche man, die Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden zu verlegen. „Das geht wegen der Lärmbelastung teilweise aber nur bedingt.“ Darüber hinaus wolle man jetzt Kühlwesten testen und diese im Erfolgsfall einsetzen.In der Cateringsparte der Wisag spielt das Thema Hitze nicht nur bei der Menüplanung für die Gäste eine Rolle, sondern auch für die Mitarbeiter. Dort habe beispielsweise ein Betriebsleiter analog zur Fußball-WM feste Trinkpausen eingeführt und für seine Teams kleine „Cool-down-Pakete“ zusammengestellt, mit Eis, Eistee und Thermalwasserspray für die schnelle Erfrischung zwischendurch.Trinkpause: Ein Bauarbeiter mit Wasservorrat.Lucas BäumlEs darf keine Gefahr für Leib und Leben drohenDamit tut das Unternehmen recht viel zum Schutz seiner Beschäftigten. Was genau verpflichtend getan werden muss, das ist für deutsche Verhältnisse wenig geregelt. „Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt lediglich vor, der Arbeitgeber habe Räume und Arbeitsgerät so einzurichten, dass den Mitarbeitern gemäß der jeweiligen Arbeit keine Gefahr für Leben und Gesundheit droht“, sagte Peter Klenter, Landesrechtsschutzleiter der Gewerkschaft Verdi Hessen im vergangenen Sommer auf Anfrage der F.A.Z. In der Arbeitsstättenverordnung werde allerdings konkretisiert, dass am Arbeitsplatz eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ herrschen müsse. Und in den technischen Regeln für Arbeitsstätten heiße es darüber hinaus: Die Lufttemperatur in den Arbeitsräumen soll den Wert von 26 Grad Celsius nicht überschreiten.Das aber bedeutet nicht, dass die Müllabfuhr bei 30 Grad im Freien die Tonnen stehen lassen muss. Denn sollte es draußen wärmer sein, dürfe es auch am Arbeitsplatz heißer zugehen, sagt der Verdi-Fachmann. Aus der Richtlinie ergebe sich für die Beschäftigten auch kein Rechtsanspruch auf Abkühlung. Es wird demnach nur für Arbeitsplätze in Gebäuden empfohlen, die Hitze mit Jalousien und Ventilatoren zu mildern. Wenn die Temperatur im Innenraum im Laufe des Tages auf mehr als 30 Grad steige, müssten Arbeitgeber sich etwas einfallen lassen: Ventilatoren, Kühlgeräte, eine Portion Eis in der Mittagspause oder ein deutlich gelockerter Dresscode könnten helfen, heißt es von der Gewerkschaft.Einen Anspruch auf Hitzefrei wie in der Schule oder gar einen klimatisierten Arbeitsplatz gibt es für Beschäftigte nicht. Doch bei Temperaturen von 35 Grad an ist ein Büro nach Rechtsauslegung des Gewerkschafters nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Sollte ein Chef das anders sehen, könne die Arbeit mit Hinweis auf die Arbeitsstättenverordnung verweigert werden. Klenter warnt jedoch, sobald die Temperatur am Nachmittag wieder falle, heiße es: „Zurück an die Arbeit!“Kein Anspruch auf KlimatisierungDoch es gibt Ausnahmen. Arbeitnehmer, für die Hitze gesundheitlich riskant ist, etwa Menschen mit Vorerkrankungen sowie Schwangere und stillende Mütter, sagt der Gewerkschaftsexperte, dürften auf erträglichen Temperaturen am Arbeitsplatz bestehen und die Versetzung in kühlere Räume oder gar Freistellung inklusive Mutterschutzlohn fordern. Im Fall von chronisch Erkrankten sollte ein Attest vom Arzt vorgelegt werden. Das empfiehlt der auf Arbeit- und Sozialrecht spezialisierte Bund-Verlag in seinen Informationen zum Arbeitnehmerrecht auch für ältere Beschäftigte oder Menschen mit Einschränkungen, die Hitze schlecht vertragen.Neben der Hitze stellt auch die Sonneneinstrahlung eine Gefahr dar, weil sie das Risiko für Hautkrebs erhöht. Daher schreibt die Arbeitsstätten-Richtlinie vor, dass an Fenstern, Oberlichtern, Glaswänden und anderen lichtdurchlässigen Öffnungen Jalousien oder Markisen angebracht sein müssen. Doch Bauarbeiter, Fensterputzer oder Erntehelfer sind der Sonne ausgeliefert. Darum seien sie rechtlich besonders geschützt, hebt Gewerkschaftsvertreter Klenter hervor: „Der Arbeitgeber muss für Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung sorgen.“ Sonnenbrillen oder Schirmmützen könnten helfen, aber auch Schirme, Zelte oder Sonnensegel.Wo es möglich sei, sollten Gleitzeit und flexible Arbeitszeiten genutzt werden, um der größten Hitze auszuweichen, raten Experten. Außerdem sollten Beschäftigten kühlere Arbeitsräume angeboten werden, die in der Urlaubszeit oder durch Homeofficeregelungen oftmals zur Verfügung stünden. In manchen Büros könnte es in dieser Woche auch wieder voller werden – jedenfalls in jenen, die klimatisiert sind. Die Bauarbeiter, Gärtner, Müllmänner und die meisten Mitarbeiter der Wisag haben darauf aber keine Aussicht.
Hitze auf der Arbeit: Diese Rechte haben Arbeitnehmer
Wer nicht in einem klimatisierten Büro arbeitet, hat es dieser Tage nicht leicht. Doch auch bei hohen Temperaturen können Beschäftigte die Arbeit nicht einfach einstellen.











