Zu Schulzeiten war die Sache einfach. Überschritt die Temperatur im Klassenzimmer eine bestimmte Schwelle, entschied die Schulleitung meist, den Unterricht einzustellen. Höchstens eine Mittagsbetreuung im Schatten fand noch statt.Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist die Sache schwieriger. Hier gibt es meist nicht einfach Hitzefrei. Der Arbeitgeber ist aber auch hier für die Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich, er trägt für sie eine Schutzpflicht – und muss deshalb auch für Abkühlung sorgen. Klettert die Lufttemperatur im Büro etwa über 30 Grad, müssen Beschäftigte das ohne Schutzmaßnahmen nicht ohne Weiteres hinnehmen.
Auch Gleitzeit, lockerere Kleidung, zusätzliche Abkühlungspausen und Ventilatoren können die Belastung senken. In Einzelfällen kann bereits eine Lufttemperatur über 26 Grad die Gesundheit gefährden. Das betrifft laut Arbeitsstättenregel etwa Jugendliche, ältere Menschen, Schwangere, stillende Mütter und gesundheitlich Vorbelastete. Gleiches gilt bei schwerer körperlicher Arbeit oder Schutzkleidung, die die Wärmeabgabe stark behindert.Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung teilt den Hitzeschutz in technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen ein. Technische und organisatorische Lösungen haben Vorrang vor persönlichen Maßnahmen. Dazu gehören etwa Sonnenschutz und Lüftung sowie flexible Arbeitszeiten, zusätzliche Pausen oder kühlere Räume. Mehr trinken und lockerere Kleidung können diese Maßnahmen ergänzen.








